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Toni43
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Hallo!
Bei einem Gebäude wurde der Blitzschutz nach der ÖVE E49 errichtet, ca. im Jahre 2010 wurde eine Nutzungsänderung durchgeführt. Muss man bei einer Nutzungsänderung die Blitzschutzklasse neu berechnen? kennst jemand dazu eine Vorschrift?
Mfg toni
Bei einem Gebäude wurde der Blitzschutz nach der ÖVE E49 errichtet, ca. im Jahre 2010 wurde eine Nutzungsänderung durchgeführt. Muss man bei einer Nutzungsänderung die Blitzschutzklasse neu berechnen? kennst jemand dazu eine Vorschrift?
Mfg toni