hugodere schrieb:
4mm² vom Erdungsblock F-Stecker (und Multiswitch) zur SAT Antenne (das habe ich schon von meinem SAT Techniker bei der Installation der Schüssel machen lassen).
Der Grundsatz, dass man die Schirme von aus Blitzschutzzone LPZ 0A ein- oder ausgeführten Leitungen und Kabeln möglichst gleich hinter der Gebäudehülle in den (Blitzschutz-)Potenzialausgleich einbeziehen muss, wird besonders häufig bei Antennenleitungen "vergessen".
hugodere schrieb:
Von da 16mm² Kupfer unter den Dachziegeln bis zur Hauswand, dann mit 25mm² Alu isoliert an der Regenrinne runter, rein ins Haus an die HES.
Das ist Murks!
Diese Schnittstelle ist völlig unnötig und außer einer Potenzialaausgleichsschiene ist mir dafür kein normkonformes Verbindungsbauteil bekannt.
Auch wenn in der für Antennensicherheit maßgeblichen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 und -leider auch noch im vorerst letzten Normentwurf vom Juli 2012- der Begriff Trennungsabstand nur bei 50 mm² Blitzableiterdraht vorkommt, sind Erdleiter aus 16 mm² Cu oder 25 mm² Al nicht ungefährlicher, die werden nur stärker erwärmt.
Um gefährliche Näherungen zu vermeiden sind somit zu allen blitzstromtragfähigen Erdleitern ausreichend isolierende Trennungsabstände erforderlich. Die sind aber bei ausgebauten Dachgeschossen gewöhnlich nur mit über den Dachplatten aufgeständerten Erdleitern, idealerweise mit 50 mm² Querschnitt = 8 mm Durchmesser, einzuhalten.
Blitzschutz ist Brandschutz! Metallische Hausteile wie Dachrinne oder Schneefanggitter und das Fallrohr am Fußpunkt sind zur Vermeidung von Lichtbögen wie bei einer Blitzschutzanlage mit dem Erdleiter blitzstromtragfähig (Klasse H = 100 kA) zu verbinden. Mit Cupalhülsen kann man 25 mm² Al an Blitzschutzbauteile mit 8 mm Durchmesser anpassen, für 16 mm² Cu-Querschnitt gibt es dafür -mit Ausnahme der unten genannten Bauteilkombination für Dachrinnenanschluss- bislang nichts.
hugodere schrieb:
- es handelt sich um Reihenhäuser. Mein Nachbar hat natürlich das gleiche Problem. Unsere Häuser teilen sich jeweils eine Regenrinne. Der Eli will nun unsere 2 SAT Schüsseln miteinander verbinden und mit einem Kabel/Alu an meine HES bringen. Die Fundamenterder sind verbunden. Ist das ok?
Nur wenn die Antennen sehr nahe beieinander stehen. Erdleiter sind nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) wie auch Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305) auf möglichst kurzem Weg und primär senkrecht gegen die Erdungsanlage und erforderliche Querleitungen möglichst auf bzw. unter Erdniveau zu führen. Außerdem könnte man ohne Grundbucheintrag die Nachbarerdung jederzeit abklemmen.
hugodere schrieb:
- aus Prinzip würde ich gerne eine isolierte Fangstange an dem SAT Mast befestigen lassen, um die SAT Anlage in den lpz0b zu bringen (was das ist, wüste mein Lieblingselektriker gar nicht.
Das ist die einzige Methode mit der man die Antennenanlage und daran angeschlossene Endgeräte vor galvanischen Blitzstromeintragungen bewahren kann. Siehe Absatz SCHUTZ ÜBER GETRENNTE FANGEINRICHTUNG und DEHN Blitzplaner Kapitel 5.6.
hugodere schrieb:
Kann ich dann das Erdungskabel auch als Schutzpotenzialleiter nutzen? Konkret: Erdungsblock F-Stecker + Multiswitch mit 4mm² an den Mast. Mast mit 4mm an die Fangstange. Fangstange mit 16mm² an HES.
Die Brücke mit 4 mm² zwischen Mast und Fangstange läuft dem Prinzip des isolierten Blitzschutzes etwas zuwider. :roll:
Darstellungen von 16 mm² Cu-Erdleitern an Fangstangen, die sich irrtümlich in vereinzelte DEHN-Publikationen eingeschlichen haben, sind nicht normkonform. Das liegt primär daran, dass es außer PAS kein zertifiziertes Verbindungsbauteil gibt, mit dem man einen 16 mm² Cu und Blitzschutzbauteile mit 8 mm Standarddurchmesser normkonform verbinden kann.
Ich bin seit einiger Zeit bemüht Blitzschutz-Hersteller zu Lösungen zu motivieren und für die passende Verbindung von 16 mm² Cu Einzelmassivdraht oder grob mehrdrähtig an eine Dachrinnenklemme wurde bereits die NIRO-Bauteilkombination DEHN 339 059 mit DEHN 540 241 "erfunden".
SCHUTZ ÜBER GETRENNTE FANGEINRICHTUNG:
- Antennenträger und mastnaher PA sowie ggfls. einen PA an einem Multischalter im UG mit min. 4 mm² Cu (geschützt nur 2,4 mm²) innen an die HES
- Fangstange mit normkonformen Schutzwinkel und Trennungsabstand durch qualifizierte Blitzschutzfachkraft mit 50 mm² Querschnitt unter Vermeidung gefährlicher Näherungen möglichst an eine eigene Anschlussfahne der Erdungsanlage
ANTENNENDIREKTERDUNG:
- Antennenträger mit 16 mm² Cu, 25 mm² Al oder 50 mm² Stahl unter Vermeidung gefährlicher Näherungen erden
- Metallische Hausteile mit zu geringem TA müssen in die Erdung mit eingebunden werden
- Mastnaher PA, auch der PA eines Multischalters i UG ist nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) ausschließlich "schleifenfrei" am Antennenträger erden
- Bei Direkterdung an eine Blitzschutzanlage ist der PA zusätzlich gegen die HES zu vermaschen
- Nach neuer DIN 18014 ist für jede Wohnung ein zentraler Kommunikationsverteiler gefordert, welcher in Normdiskrepanz zur "Schleifenfreiheit" ebenfalls eine Vermaschung an die HES erfordert.
hugodere schrieb:
- mittlerweile habe ich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Funktionserde ist nicht erforderlich, nur Schutzpotenzial, das natürlich Blitzstromtragfähig ausgelegt sein muss.
Räusper!
Manche Begriffe wie Blitzschutzpotenzialausgleich machen den Unterschied zwischen nicht blitzstromtragfähigem PA und blitzstromtragfähiger Erdung nicht einfacher: Ein 6 mm² Cu für den Funktions-PA ist nicht blitzstromtragfähig, ein 16 mm² Cu-Erdleiter übersteht hingegen auch einen LEMP mit 200 kA. Nicht nur neue Antennenanlagen sollen möglichst isoliert geschützt werden! Siehe DEHN Blitzplaner Kapitel 9.18.
hugodere schrieb:
Kann ich die Erdung von der SAT Anlage mitbenutzen? Wenn`s den SAT Mast trifft, trifft es sowieso auch immer die PV... ich würde dann die Gestelle und die Module untereinander mit 16mm verbinden und an den 16mm² von der SAT Fangstange anschließen lassen.
Stand der Technik ist es, wenn Antenne und PV-Anlage mit getrennten Fangeinrichtungen geschützt sind. Auch wenn man an eine EFK geraten ist die keine Erdungskoryphäe ist: Wegen dem "ich" siehe
NAV § 13
Eine Fangstange darf nur mit 50 mm² Querschnitt und von einer qualifizierten Blitzfachkraft installiert werden.
hugodere schrieb:
- der Nachbar hat Kathrein LNB´s und Multiswitch. Der Elektriker behauptet, der Schutzpotenzial sei da unnötig, weil der LNB aus Metall ist und über den SAT Mast an der Erde hängt. Der LNB und die Schirmung der SAT Kabel seien verbunden, und darüber auch der Multiswitch. Für mich hört sich das nach grausamen Pfusch an, aber der Nachbar ist zufrieden. Alleine der Aufbau ist gruselig und muss zu einer Erwiderung führen.
Welche Norm darf ich zitieren?
Die mehrfach genannte DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) verlangt, dass der PA auch bei Komponentenausbau erhalten bleibt. Der LNB ist ebenso eine Komponente wie ein Multischalter, weshalb sowohl die Leitungen vom LNB oder terrestrischen Antennen als auch die Sternleitungen eines Multischalters über Erdblöcke/Erdwinkel geführt werden müssen. :roll: