Hallo,
die Überprüfung muß ich machen, wenn ich etwas
errichtet, geändert, erweitert, instandgesetzt habe.
Kurzum, sobald ich etwas an der Anlage mache.
Verpflichtet zur Überprüfung ist die Elektrofachkraft.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, das es gemacht wird
Schau mal hier rein:
http://gossenmetrawatt.com/resources/merkbuch/2006_merkbuch1_8.pdf (Seite 13.
§5 Prüfungen – BGV A3 (VBG 4), GUV-V A2
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen
Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand
geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung
oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch
eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht
einer Elektrofachkraft.
Das merkbuch kann man kostenlos über den Grosshandel beziehen, oder direkt bei
www.gmc-instruments.de
Ganz wichtig: Schaut doch mal unten auf das Prüfprotokoll, wer da unterschreibt.
Es ist der Prüfer (Der Chef nur "zur Kenntnisnahme").
Somit ist wohl auch klar, wer für Pfusch oder nicht gemachte Messungen haftet.
MfG