Freileitungsablösung und Netzkabelsanierung

Diskutiere Freileitungsablösung und Netzkabelsanierung im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Morgen, ich habe vom ortlichen Stromnetzbetreiber einen Brief mit beiligendem Netzanschlussvertrag erhalten. Konkret geht es darum, dass...
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Wuxel

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Guten Morgen,

ich habe vom ortlichen Stromnetzbetreiber einen Brief mit beiligendem Netzanschlussvertrag erhalten.
Konkret geht es darum, dass alle älteren Häuser in der Siedlung über einen Freileitungsanschluss versorgt werden.

Der Stromnetzbetreiber (Stromnetz-Berlin) möchte diese Freileitungen jetzt entfernen und dafür einen neuen Netzanschluss für jedes Haus errichten. Die kosten für die Errichtung vom Netzanschluss werden wohl vom Stromnetzbetreiber übernommen.

Das Problem dabei ist jedoch.
Die Freileitung geht aktuell bis zum Haus bis unters Dach.
Im Dachstuhl ist ein Sicherungskasten (für mich also der aktuelle Netzanschluss) mit Hauptsicherungen angebracht. Von dort geht es nach unten zum eigentlichen Sicherungskasten mit Zähler.

Der Stromnetzbetreiber möchte jetzt jedem Haus- bzw. Grundstücksbesitzer den Netzanschluss aber nur bis kurz hinter die Grundstückgrenze legen und auch nur diese Kosten tragen.
Alle anderen Arbeiten die ab Netzanschluss (Grundstücksgrenze) bis zum Haus erfolgen müssen, soll der Haus- bzw. Grundstücksbesitzer selbst beauftragen und er soll auch selbst alle Kosten dafür tragen.

Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?
Wie war das bei euch?
Gibt es da keine Art Bestandsschutz der besagt das der Netzanschluss vom Haus- bzw. Grundstücksbesitzer in das Haus gelegt werden muss, weil er ja aktuell auch im Haus ist?
Könnte man sich irgendwo diesbezüglich mal beraten lassen?
 
Das ist vertraglich vermutlich alles schon lange mit Dir über die anerkannte TAB des Netzbetreibers geregelt, wo man i.d.R. liest: "Bei Umstellung des Netzanschlusses (z.B. von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise) sorgt der Anschlussnehmer für die entsprechende Anpassung seiner elektrischen Anlage."

Aber es gab schon Themen dazu hier im Forum ... Man kann sich wehren und abwarten, ob der Netzbetreiber einen besseren Vorschlag macht oder einem einen Stützmast neben den Zaun rammt und dann den Verweigerer über die alte Freileitung an das neue Erdkabel anschliesst ... Sieht halt kacke aus.
 
Vielleicht kannst Du bzw. alle Betroffenen im Gespräch mit dem Netzbetreiber erreichen, dass letzterer (auf seine Kosten) das Erdkabel bis in das Haus hinein legt und den HAK dort installiert.
 
Hmmm also ich wüßte nich was da mit mir vertraglich geregelt sein soll. Zumindest war ich nicht direkt an einem solchen Vertrag beteiligt. Ich habe auch nichts unterschrieben.

Dem Schreiben lag ein Netzanschlussvertrag bei den ich unterschreiben soll. Wenn ich das unterschreibe akzeptiere ich jedoch auch die aktuelle Vertragsbedingungen. Von daher werde ich da auch erst einmal nix unterschreiben.

Fakt ist doch aktuell:
Der Netzanschluss oder Hausanschlusskasten befindet sich derzeit unterm Dach.
Das ist gar nicht meine Anlage.
Meine Anlage ist es doch erst vom Netzanschluss oder Hausanschlusskasten.

Diesen Status will Stromnetz-Berlin jetzt ändern.
Der neue Netzanschluss oder Hausanschlusskasten soll nicht mehr direkt im Haus erfolgen sondern nur noch an der Grundstückgrenze.

Wie meinst Du das?
einem einen Stützmast neben den Zaun rammt und dann den Verweigerer über die alte Freileitung an das neue Erdkabel anschliesst

Wird der neue Stützmast außerhalb von meinem Grundstück am Zaun oder auf meinem Grundstück selbst aufgestellt?
 
wechselstromer schrieb:
Vielleicht kannst Du bzw. alle Betroffenen im Gespräch mit dem Netzbetreiber erreichen, dass letzterer (auf seine Kosten) das Erdkabel bis in das Haus hinein legt und den HAK dort installiert.

Ich habe bereits mit dem Ansprechpartner bei Stromnetz-Berlin telefoniert. Auf telefonische Nachfrage teilte er mir mit, dass Stromnetz-Berlin den neuen Hausanschlußkasten nur bis kurz hinter die Grundstückgrenze setzen wird und auch nur dafür die Kosten übernimmt.

Alles andere bis zum Haus müsse ich selber tragen. Auf meinen Einwand, dass ich ja jetzt den Netzanschluss oder Hausanschluss auch unter dem Dach habe und ich demzufolge den neuen Netzanschluss auch im Haus haben möchte, antwortete der Mitarbeiter vom Stromnetz-Berlin, dass das was ich unter dem Dach habe nicht als Hausnschluss oder Netzanschluss zählt. Der Hausnschluss oder Netzanschluss wären nämlich diese Keramikteile aussen am Haus. Ähmmm soso .. Und außerdem müssen alle in der Siedlung gleich behandelt werden, deswegen könne man mir den Netzanschlus oder Hausanschluss nicht mehr in Haus legen, weil bei den anderen wird der nur bis kurz nach der Grundstückgrenze gelegt.

Der aktuelle Hausanschluss verfügt über 3 Phasen. Eine höhere Anschlußleistung wird von mir nicht gewünscht.
 
Wuxel schrieb:
Hmmm also ich wüßte nich was da mit mir vertraglich geregelt sein soll. Zumindest war ich nicht direkt an einem solchen Vertrag beteiligt. Ich habe auch nichts unterschrieben.

Der bisher genutzte Netzanschlusses, wurde ja auch irgendwann mal beauftragt, bewilligt und errichtet - und dafür gibt es einen Vertrag, ggf. sogar durch zwischenzeitliche Anpassungen einen aktuelleren als den von der Errichtung. Entweder warst das Du oder Du hast das beim Hauskauf mit übernommen, falls Du an der Errichtung nicht beteiligt warst.
 
Wird der neue Stützmast außerhalb von meinem Grundstück am Zaun oder auf meinem Grundstück selbst aufgestellt?

Vermutlich auf Deinem Grundstück. Damit kämen später, wenn Du doch die Umstellung auf eine unterirdische Zuführung veranlassen solltest, erhöhte Kosten auf Dich zu.
 
Im Prinzip brauchst Du gar nichts machen, nur mußt Du dann damit leben, daß Du irgendwann keinen Strom mehr hast.

Der Versorger stellt auf Erdanschluß um, was auch Dir zu gute Kommt, da auf den Erdanschlüssen weniger Überspannungen eingesammelt werden und bei Dachsanierung entfallen Probleme und damit auch Kosten mit der oft noch blanken Dachständer Leitung.

Die Rechte des VNB und des Anschlußnehmers regelt hauptsächlich die Netzanschlußverordnung NAV.
Den Vertrag den Du unterschreiben sollst regelt lediglich die Herstellung eines neuen Anschlusses.

Je nach Aufbau Deiner Altanlage sind dann auch bei Dir im Haus Änderungen notwendig um auf aktuelle Normgebung um zu stellen.
dazu gehört z.B. die Versetzung des Zählerkastens in den Keller und umstellung auf ein reines TN-S Netz ab Hausanschluß.

http://www.gesetze-im-internet.de/nav/
 
T.Paul schrieb:
Wuxel schrieb:
Hmmm also ich wüßte nich was da mit mir vertraglich geregelt sein soll. Zumindest war ich nicht direkt an einem solchen Vertrag beteiligt. Ich habe auch nichts unterschrieben.

Der bisher genutzte Netzanschlusses, wurde ja auch irgendwann mal beauftragt, bewilligt und errichtet - und dafür gibt es einen Vertrag, ggf. sogar durch zwischenzeitliche Anpassungen einen aktuelleren als den von der Errichtung. Entweder warst das Du oder Du hast das beim Hauskauf mit übernommen, falls Du an der Errichtung nicht beteiligt warst.

Der bisher genutzte Netzanschluss wurde 194x beauftragt und bewilligt. Vor 30-40 Jahren wurden mal die Freileitungen vom Netzbetreiber ausgetauscht. Sonst gab es da keine Änderungen vom Netzbetreiber am oder bis zum Netzanschluss.
 
Es geht ja gar nicht darum, dass ich kein Erdkabel haben möchte.

Ich habe nur ein Problem damit, dass der Netzbetreiber jetzt daher kommt und der Meinung ist, dass der neue Haus- bzw. Netzanschluss nicht mehr ins Haus gelegt wird. Da wo er aktuell nämlich ist. Ob das im Keller oder Dach ist sei mal dahingestellt.

Klar macht er das um die Kosten auf die Eigentümer abzuwälzen.
Nur ich habe ja den Netzbetreiber nicht darum gebeten SEINEN Netzanschluss zu erneuern bzw. auf Erdkabel umzustellen.

Der Netzbetreiber kann das natürlich machen.
Aber dann soll er halt auch die Kosten für SEINE Anlage bis zum Haus bzw. bis ins das Haus wie es aktuell auch der Fall ist tragen.
 
Tja, und nu ... ? Dir ist schon klar, dass der Netzbetreiber erst einmal die aktuelle TAB als Vertragsgrundlage auspacken wird, in der o.g. oder ähnliche Formulierung zu finden ist, wenn Du keinen älteren Vertrag hast, der das anders regelt, oder?

Ein Irrtum deinerseits ist übrigens auch, dass das Kabel ins Haus (dort wo es gemacht wird), Eigentum des Netzbetreiber ist ... Auch bei einem Neuanschluss zahlst du dieses Kabel, der Hausanschlusskasten und die Errichtung über eine längenabhängige Pauschale mit - Das ist zwar durch den Netzbetreiber dann verlegt und angeschlossen und auch geplant worden bezüglich der Dimensionierung, aber gehören tut es dann Dir! Deine Anlage, deine Verantwortung, deine Kosten!

Rechtlich gewinnt der Netzbetreiber, gelegentlich gibt es Kulanzregelungen, wenn man beharrlich nervt ...
 
T.Paul schrieb:
Tja, und nu ... ? Dir ist schon klar, dass der Netzbetreiber erst einmal die aktuelle TAB als Vertragsgrundlage auspacken wird, in der o.g. oder ähnliche Formulierung zu finden ist, wenn Du keinen älteren Vertrag hast, der das anders regelt, oder?

Die aktuelle TAB kann aber doch gar nicht Vertragsgrundlage sein, weill es die zum Zeitpunkt der Erstellung des Netzanschlusses im Jahr 194x noch gar nicht gegeben hat.

T.Paul schrieb:
Ein Irrtum deinerseits ist übrigens auch, dass das Kabel ins Haus (dort wo es gemacht wird), Eigentum des Netzbetreiber ist ... Auch bei einem Neuanschluss zahlst du dieses Kabel, der Hausanschlusskasten und die Errichtung über eine längenabhängige Pauschale mit - Das ist zwar durch den Netzbetreiber dann verlegt und angeschlossen und auch geplant worden bezüglich der Dimensionierung, aber gehören tut es dann Dir! Deine Anlage, deine Verantwortung, deine Kosten!

Rechtlich gewinnt der Netzbetreiber, gelegentlich gibt es Kulanzregelungen, wenn man beharrlich nervt ...

Sorry dem muß ich widersprechen. Vor ein paar Jahren ist die Freileitung auf MEINEM Grundstück gerissen. Nach Meldung der Störung hat der Netzbetreiber die Freileitung auf seine Kosten repariert, weil SEINE Anlage, SEINE Verantwortung und SEINE Kosten.
 
Octavian1977 schrieb:
Je nach Aufbau Deiner Altanlage sind dann auch bei Dir im Haus Änderungen notwendig um auf aktuelle Normgebung um zu stellen.
dazu gehört z.B. die Versetzung des Zählerkastens in den Keller und umstellung auf ein reines TN-S Netz ab Hausanschluß.

http://www.gesetze-im-internet.de/nav/

Ich bin mir da jetzt nich 100% sicher aber ist ein reines TN-S Netz ab Hausanschluß bei einer aktuellen "klassischen Nullung" überhaupt möglich?

Dazu brächte man doch auch noch einen Fundamenterder oder Staberder, der nicht vorhanden ist.
 
Wie alt ist denn Dein Haus? Und wie alt die elektrische Anlage in Deinem Haus? Ist überall schon ein PE vorhanden?
Evtl. muss die komplette Installation erneuert werden.
Einschließlich neuem Zählerschrank. Diese Kosten könnten erheblich höher sein, als die Verlegung des Erdkabels auf Deinem Grundstück.
 
Nein ein PE ist im Haus nicht vorhanden.
Die elektrische Anlage im Haus ist bestimmt schon ca. 50 Jahre alt oder älter.
Mir ist auch bewußt das Sie nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und erneuert werden muss.
Diese Kosten werde ich tragen, darüber will ich auch gar nicht diskutieren.

Klar können diese Kosten für die Erneuerung der elektrischen Anlage im Haus höher sein als die Kosten für die Verlegung des Erdkabels auf dem Grundstück.
Das bedeutet doch aber nicht gleichzeitg das ich mich freue auch noch die Kosten für die Verlegung vom Erdkabel bis zum Haus zu bezahlen, weil der Netzbetreiber bei der Umstellung auf Erdkabel Kosten sparen möchte und den Netzanschlus ebend nicht mehr ins Haus legt, da wo er derzeit ist.

Nur mal so zu den Bedingungen vor Ort.
Hammergrundstück mit 2,5m breiten Weg zum Haus.
Länge ab Grundstückgrenze locker 50m bis zum Haus.
Der gesamte Weg wurde verdichtet und neu gepflastert.
Tiefbauarbeiten müßten über die gesmte länge vom Weg durchgeführt werden. Der neu gemachte und Pflaster vom Weg muß geöffnet und wieder verschlossen werden usw..
 
Wuxel schrieb:
Die aktuelle TAB kann aber doch gar nicht Vertragsgrundlage sein, weill es die zum Zeitpunkt der Erstellung des Netzanschlusses im Jahr 194x noch gar nicht gegeben hat.

Und das kannst du nachweisen, weil du einen gültigen Altvertrag besitzt?

Wenn du das Haus gekauft hast nach 2006 galt bereits die NAV:

(4) Bei angeschlossenen Grundstücken oder Gebäuden entsteht das Netzanschlussverhältnis mit dem Eigentumserwerb an der Kundenanlage zwischen dem jeweiligen Eigentümer und dem Netzbetreiber, sofern der bisherige Eigentümer der Anschlussnehmer gewesen ist. Zu diesem Zeitpunkt erlischt das Netzanschlussverhältnis mit dem bisherigen Anschlussnehmer, sofern dieser Eigentümer der Kundenanlage gewesen ist; hinsichtlich bis dahin begründeter Zahlungsansprüche und Verbindlichkeiten bleibt der bisherige Anschlussnehmer berechtigt und verpflichtet. Den Eigentumsübergang und die Person des neuen Anschlussnehmers hat der bisherige Anschlussnehmer dem Netzbetreiber unverzüglich in Textform anzuzeigen. Der bisherige Anschlussnehmer hat dem neuen Anschlussnehmer die Angaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 zu übermitteln.
(5) Der Netzbetreiber hat dem neuen Anschlussnehmer den Vertragsschluss oder die Anzeige nach Absatz 4 Satz 3 unverzüglich in Textform zu bestätigen. Im Vertrag nach Absatz 2 oder in der Bestätigung nach Satz 1 ist auf die Allgemeinen Bedingungen einschließlich der ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers hinzuweisen.

Vorher gab es eine ähnliche Regelung in der alten AVBEltV (Gültig seit Mitte 1979) ... Es wurden zwischenzeitlich auch viele Verträge neu abgeschlossen um eben die Gültigkeit der Technischen Anschlussbedingungen zu erreichen ... Ich halte es für nahezu ausgeschlossen, dass diese nicht für Dich gelten. Und der NB wird das eben einfach behaupten, weil es üblich ist - Und dann bist Du in der Beweispflicht, Viel Spaß ohne Verträge ...
 
Tiefbauarbeiten müßten über die gesmte länge vom Weg durchgeführt werden. Der neu gemachte und Pflaster vom Weg muß geöffnet und wieder verschlossen werden usw..
Was ist denn neben dem Weg? Ist dort nur Erdreich? Garten o.ä.?
Evtl. könnte das Erdkabel ja dort verlegt werden. Mach`doch Fotos vom Weg mit der näheren Umgebung.
 
Ich empfehle Die Lektüre der NAV.
Diese ist eine Verordnung und Gilt nur in Ihrer neuesten Form, bei Gesetzen und Verordnungen existiert kein Bestandsschutz sofern dieser nicht explizit darin in irgendeiner Weise erwähnt.

Es ist immer die aktuell gültige Verordnung um zu setzen.
 
Lass die Nav weg, interessiert keinen. Bestehe darauf, das die HA-Sicherung in den Keller kommt und sonst lehne die Änderung ab. Und wenn du dich nicht einschüchtern lässt, wirst du sehen, das die dir die HA-Sicherung in den Keller legen, auf ihre Kosten. Denn den Strom kappen dürfen die dir nicht und alles andere wäre noch teurer.
 
Klar doch und die Hauptsicherungen hängen in der Freileitung !
Haue den Brüdern mal ihre eigene Tab um die Ohren ! Da steht klipp und Klar drin der Übergabepunkt sind die oberen Klemmen am Hausanschluskasten und der hängt bei dir unter dem Dach !
Und wenn die sich absolut Quer stellen lass eine Zähleranschlussäule auf die Grundstücksgrenze setzen und stell einen eigenen Mast auf dein Grundstück. Dann bleibt die Freileitung eben bis dahin bestehen!
einen neuen Vertrag auf keinen Fall abschließen. nicht du stehst in der Beweisplicht sondern das EVU. Die wollen was von Dir nicht du von dennen!
 
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Thema: Freileitungsablösung und Netzkabelsanierung
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