Handwerkerleistung steuerfrei

Diskutiere Handwerkerleistung steuerfrei im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Hallo, wie ist eure Meinung? Müsste es nicht generell so sein, dass handwerkliche Leistungen - nur die Arbeit, kein Material - eigentlich von...
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Ich meinte eigentlich, genau diesen speziellen 6-tlg. den er wollte.

Nebenbei wissen wir auch nicht annähernd, wie der "alte" Zustand seiner E-Installation wirklich ist, das wissen nur die, welche wirklich vor Ort sich das dann vorher angeguckt haben.
 
bigdie schrieb:
Stimmt, liegt aber nicht nur am Geld, sondern auch am Anspruch. Mich stört halt, wenn ich Geld für einen Klemtner ausgebe und hinterher sind die Rohre schief und wenn ich einen Dachdecker bezahle, und muss dann jeden Tag auf dem Dach nachschauen, wo wieder gemurkst wurde, damit sie das am nächsten Tag ordentlich machen, dann frag ich mich schon, ob ich es nicht gleih hätte selber machen sollen. Es ist heute halt nicht einfach noch Handwerker zu finden, die wissen, was "Handwerk" bedeutet.
Tscha deswegen nur keine Handwerker ins Haus lassen.
Nee, aber Recht hast du, es gibt leider sehr viel 'Meisterpfusch', aber auch viele die ihr Handwerk verstehen. Und natürlich auch jede Menge Laienpfusch, der dem Meisterpfusch nichts nachsteht.

mfG

Aber das ausgerechnet du alle 10 Jahre eine 20k-teure Luxusküche erneuerst und nach 20 Jahren das Bad rauswirfst - Komm, erzähl uns keine Märchen. Deine Küche hälst du doch mit allen Mitteln solange am Leben wie es nur geht. Und dein Bad hat doch bestimmt noch das Boizenburger Unidekor mit der eingefliesten Seifenschale über der Wanne.
 
Ich rede nicht von mir, ich rede davon, was ich zur Genüge gesehen hab. Mein vorheriger Chef hatte nicht nur 30 Elektriker sondern auch ein Küchenstudio.
Und leider war es oft so, das an der Elektrik gespart wurde, und der Preis der Küche und der Badfliesen höher war als der, der kompletten Elektrik. Weil die Elektrik ist ja zum größten Teil unsichtbar, die kann man dem Nachbarn nicht zeigen.
 
Nee, aber Recht hast du, es gibt leider sehr viel 'Meisterpfusch', aber auch viele die ihr Handwerk verstehen. Und natürlich auch jede Menge Laienpfusch, der dem Meisterpfusch nichts nachsteht.


Es gibt einen großen Unterschied zwischen Meisterpfusch und Laienpfusch:

Es besteht ein Anspruch darauf den Meisterpfusch zu ersetzen. Zusätzlich sind Fehlfunktionen versichert.

Der Laie begeht eine eine Ordnungswidrigkeit wenn er Elektroarbeiten ausführt. Siehe hierzu die Bauordnung.
 
elektroblitzer schrieb:
Es gibt einen großen Unterschied zwischen Meisterpfusch und Laienpfusch:

Es besteht ein Anspruch darauf den Meisterpfusch zu ersetzen. Zusätzlich sind Fehlfunktionen versichert.
1. musst du dann als Laie aber erst einmal Elektrofachkraft werden, um den Pfusch zu erkennen.
2. und wenn du es erkannt hast, und der Meister ist pleite nützt es dir nichts.
3. Und wenn du tot bist, dann hast du auch nichts mehr von einer Versicherung

Wenn ich mich nicht 25 Jahre auf Baustellen herumgetrieben hätte, hätten die Dachdecker den gleichen Pfusch bei mir gemacht, wie bei den anderen Dächern, die sie vor meinem gedeckt haben.
 
elektroblitzer schrieb:
Der Laie begeht eine eine Ordnungswidrigkeit wenn er Elektroarbeiten ausführt. Siehe hierzu die Bauordnung.

Seit wann begeht der Laie eine Ordnungswidrigkeit wenn er bei sich selber das 'Elektro' richtet? Wo steht das?
So ein Quatsch. Dann dürfte auch keiner selber am Auto rumschrauben, Hecke scheren oder wie bei unseren TE selber kochen. Alles per se Tätigkeiten mit Gefahrenpotential, denn du kannst einen Unfall bauen, dich schwer verletzen oder dich vergiften.

mfG

PS: Und ao mancher Murks ist wirklich 'Meisterhaft', den bekommt ein Laie so gar nicht hin. Und wie ich schon paar Seiten zuvor geschrieben habe, arbeite ich lieber mit Bauherrnlaien als manche Meister zusammen.
Die Folge: Fluchtige gerade winklige Wände, so dass der Putzauftrag gleichmäßig ist. Stimmige Lichtmaße bei den Türen, so dass die Schalter/Steckdosen später immer ein exaktes Maß von der Laibung haben. Keine abgefakelten oder im Betonbett zertretenen Leerrohre. Es werden keine Leerrohre für Gas, Wasser, Telekom und Strom vergessen, so dass dir dein Bandeisen für den PA nicht mehrfach per Kernlochbohrung entfernt wird. Im Heizkreisverteiler wird dir Platz für eine ordentliche Abzweigdose gelassen. In der Leichtbaudecke kannst du für die Einbaustrahler die Leitungen an der Lattung anbringen ohne das es gleich komplett dicht gemacht wird. Und und und!
 
Seit wann begeht der Laie eine Ordnungswidrigkeit wenn er bei sich selber das 'Elektro' richtet? Wo steht das?
So ein Quatsch. Dann dürfte auch keiner selber am Auto rumschrauben, Hecke scheren oder wie bei unseren TE selber kochen. Alles per se Tätigkeiten mit Gefahrenpotential, denn du kannst einen Unfall bauen, dich schwer verletzen oder dich vergiften.

Seit mit Sicherheit mindestens 50 Jahren.

Du bist bestimmt keine Elektrofachkraft sonst wüsstest du ja das dem so ist. Am KFZ darfst Du auch nicht machen was Änderungen hervorruft, genauso wie in der elektrischen Gebäudeinstallation.
 
Wo steht das genau, dass Eigenleistungen für Elektroarbeiten nicht zugelassen sind?
Sorry, ich kenne den Paragrafen nicht.

Und dein Fahrzeug darfst du verändern, sofern es eine ABE für das Teil gibt oder du es zur Einzelabnahme beim TÜV vorführst. Den interessiert es kein Stück wer es gemacht hat, sondern nur die fachgerechte Ausführung.
Deine Heizung darfst du selber reinigen, reparieren und einstellen. Der Schorni fragt nicht nach, wer es gemacht hat, sondern prüft nur, ob die Werte eingehalten werden.
Du brauchst kein Gesundheitszeignis oder Fachkundenachweis, wenn du deinen Gästen ein Essen servierst, auch wenn es Eier oder rohes Fleisch gibt. Und deine Küche wird anders als eine Gewerbliche nicht regelmäßig inspiziert und hinter manche Blende sieht es echt lecker aus.
Du darfst dein Weg selber mit Platten auslegen ohne dass ein Statiker oder Bauingenieur drüberschaut oder Vorschriften macht.

Du darfst bei dir zu Hause alles selber machen, sofern du dich oder keinen anderen gefährdest. Da reicht schon wenn eine Gehwegplatte 3cm übersteht und der Postbote hinknallt - dann bist du dran, auch wenn diese sich nach Jahren gesenkt hat. Du trägtst die Verkerhrssicherungplicht zu Hause und muss solche Gefahren beseitigen oder beseitigen lassen. Genauso wenn einer an deiner Steckdose eine gebrezelt bekommt, weil der Schutzkontakt unter Strom stand. Selbst wenn du es nicht selber gemacht hast, aber davon weißt, biste halt dran. Wenn deine Gäste mit einer Samonellenvergiftung nach Hause gehen und dir kann es nachgewiesen werden, bist du dran.

mfG
 
Hallo,

also dass ich eine Ordnungswiedrigkeit begehe, wenn ich selber bei mir zu Hause selber was mache halte ich für Blödsinn. Dann dürfte sich jeder ohne fachbezogene Ausbildung auch nicht in der Küche hinstellen und kochen oder sogar selber seine Kinder erziehen. Außer den Superreichen kann sich das doch niemand leisten, eine qualifizierte Nanny und Koch, Gätner etc. einzustellen. Ich müsste neben einen Elektriker auch noch einen Zimmermann und Gärner einstellen.

Das Wort "Meisterpfusch" ist leider hier bei mir Programm. Das Motto der Schuster hat die schlechtesten Schuhe trifft voll zu, die Hütte hat ja mal einem Elektromeister gehört. Überall Provisorien, hier und da schauten Kabelenden heraus. Aus der Wand, aus dem Dachüberstand. Sogar im Garten findet meine Frau immer wieder beim Graben abgeklebte Kabelenden. Alles Irgendwie to much und unvollendet und in jeder Ecke lag Elektromaterial herum. Er hatte viel vor, aber nichts fertig - zu früh abgelebt! Im Geräteschuppen waren die Leitungen nur so um die Balken herumgewickelt, jeder der das gesehen hat, hat nur mit dem Kopf geschüttelt. Ein Freund von mir sagte nur, bei seinem Nachbarn sieht es genau so aus. Überall fliegende provisorisch befestigte Leitungen wie auf den Bau - Elektriker halt!

mfG
Jan
 
also dass ich eine Ordnungswiedrigkeit begehe, wenn ich selber bei mir zu Hause selber was mache halte ich für Blödsinn. Dann dürfte sich jeder ohne fachbezogene Ausbildung auch nicht in der Küche hinstellen und kochen oder sogar selber seine Kinder erziehen. Außer den Superreichen kann sich das doch niemand leisten, eine qualifizierte Nanny und Koch, Gätner etc. einzustellen. Ich müsste neben einen Elektriker auch noch einen Zimmermann und Gärner einstellen.

Wer sich nicht an Gesetze und Verordnungen halten will, dem ist nicht zu helfen.
Das sind dann aber die die in Regel Glück haben.

Für jeden gewerblich durchgeführten Bereich gibt es eine Berufsaufsicht. Auch für den Pfusch von Fachkräften.
Die werden dann zukünftig nicht mehr arbeiten.
Wer wo was machen darf ist genau aufgegliedert.

@Pöbel
Nun erzähl nicht das Du Elektrik beherrscht, das glaubt dir niemand.
 
elektroblitzer schrieb:
Für jeden gewerblich durchgeführten Bereich gibt es eine Berufsaufsicht. Auch für den Pfusch von Fachkräften.
Die werden dann zukünftig nicht mehr arbeiten.

Träume weiter. Ich kenne keinen, der nicht mehr arbeiten darf. Ich habe aber schon jede Menge Pfusch gesehen.
 
Wie viele andere Ämter auch, kann auch die Bauaufsicht nicht jede Klein(st)baustelle besuchen kommen aus Personalmangel. Spätestens bei der Ursachen-Feststellung zu Schäden kommen dann die kritischen Mängel auf den Tisch. Den Entzug der Eintragung in die Handwerksrolle habe ich durch Bekannte in anderen Betrieben schon berichtet bekommen.

Wie beim Überfahren der roten Ampel ist es nur eine Frage der Zeit, bis man erwischt wird oder einen Unfall verursacht.

Ich selbst treffe im Schnitt einmal im Monat die Bauaufsicht an - wer da immer nur 2-3 Tage irgendwo arbeitet rutscht halt durch dieses Raster, bis etwas passiert.
 
elektroblitzer schrieb:
Wer sich nicht an Gesetze und Verordnungen halten will, dem ist nicht zu helfen.
Das sind dann aber die die in Regel Glück haben.
Du sollst uns endlich mal erzählen, wo konkret diese "Gesetze und Verordnungen" stehen, dass man selber nicht an seiner Anlage herumschrauben darf!

mfG

PS: Wohl nicht gefunden den Passus :lol:
 
Moorkate schrieb:
Du sollst uns endlich mal erzählen, wo konkret diese "Gesetze und Verordnungen" stehen, dass man selber nicht an seiner Anlage herumschrauben darf!

Muss man das zum 40. mal hier im Forum wiederholen? Bitte ...

NAV §13 (2)

... Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. ...
 
Ich bin noch so groß geworden, dass nominell zwar jedermann eine elektrische Anlage errichten/ändern darf. Was aber dabei herauskommt, darf NUR durch einen eingetragenen Installateur an das Netz des EVU angeschlossen werden.
Diese Auffassung geht aus der Netzanschlussverordnung zwar nicht explizit angesprochen hervor, deckt sich aber mit ihr (insbesondere in §14).
In meinen Augen ist damit auch die Realitätskonformität widergespiegelt.

Meiner Auffassung folgend, ist Moorkates Frage nach der Ordnungswidrigkeit nicht vollständig ungerechtfertigt.

A. u.O. schrieb:
Das steht bereits auf so mancher Bedienungsanleitung:
Die Zitierung einer Verordnung, wie hier die NAV, ist eine exzellente Quellenarbeit. Die NAV ist eine verbindliche Rechtnorm.

Eine Bedienungsanleitung ist dahingehend eher eine Schüssel Rotz an Quellenarbeit. Eine Anleitung besitzt per se überhaupt keine Rechtsverbindlichkeit (von einer juristischen Sekundarbetrachtung abgesehen).
 
Das war m.W. noch nie so richtig. Richtig ist, dass das beauftragte Unternehmen die Arbeit unter Zuhilfenahme von Erfüllungsgehilfen durchführen darf, welcher auch der unterwiesene Auftraggeber sein kann. Die Verantwortung obliegt weiterhin beim Unternehmen. Das hat den selben Stellenwert, wie den Praktikanten etwas erledigen zu lassen nach Anweisung und unter Kontrolle (während oder nach der Tätigkeit). Der richtige Weg ist damit immer, das Unternehmen mit der Arbeit zu beauftragen und dann Eigenleistungen abzusprechen. Nicht erst etwas zu errichten und dann einen Anschluss der Installation zu beauftragen.
 
Aber es appelliert zumindest an den "Hausverstand", da hier manche dabei sind, sobald man sich um 14,-- Teuro einen billigen Duspol zulegt, damit bereits wie eine E-Technische Fachkraft, agieren zu können, obwohl er beim Lesen der Beschreibung, bzw. jedem kompliziertem Bauteil, in einem E-Forum nachfragen muss.

Eltako, bzw. viele andere Hersteller, haben sich bestimmt was dabei gedacht wenn solche Hinweise bereits am Anfang zu lesen sind, ohne immer erst noch extra auf einen vorhandenen "§" hinweisen zu müssen.
 
Was darf man denn?

Man darf zum Beispiel Leuchtmittel wechseln oder ähnliche Instandhaltung und Reparaturen. Ändern darf man jedoch nicht das das nur der Fachbetrieb.

Wieso Ordnungswidrigkeit?

zu finden in der jeweiligen Landesbauordnung.

NRW zum Beispiel §59

Bussgelder bis 250.000 Euro sind möglich.
 
Im §59 geht es um Unternehmer, die irgendwo bauen. Ich bin aber kein Unternehmer sondern Eigentümer.
 
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