Ich brauche Hilfe beim Spekulieren über einen Hausanschluss

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Kurt

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Folgendes habe ich vorgefunden: Hausanschlusskasten ohne Plombe, drin stecken drei 50A-Sicherungen, im Zählerschrank liegen weitere drei mit 80A. Hinter dem Zähler sitzt ein Sicherungshalter mit drei 35A-Sicherungen, zwei weitere mit 35A liegen im Zählerschrank und dazu noch drei weitere mit 63A. Was könnte hier vorgefallen sein? Warum wurde offenbar die Absicherung vor und hinter dem Zähler reduziert?

Vom Vorbesitzer des Hauses sind keine verlässlichen Informationen zu bekommen, auf dem Zählerschrank prangt der Aufkleber eines Elektrikerbetriebes, den es nicht mehr gibt. Spuren eines Kurzschlusses habe ich nicht gefunden, aber es ist mal ein Kabel 3x1,5 angebohrt worden. Stärkster Verbraucher ist ein Durchlauferhitzer. Kann mir keinen Reim drauf machen.
 
Auskunft erteilt der VNB . Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde da von 63 A auf 35 A die Leistung reduziert .
 
normal 35 A*1,6 =63 A und 50 A*1,6= 80 A ersteres ist die Vorzählersicherung .
 
Ja, da werde ich auch noch anfragen. Wegen der fehlenden Plombe vermutete ich aber, dass die Reduzierung ohne Beteiligung des Netzbetreibers vorgenommen wurde. Welchen Grund könnte jemand anderes dafür erwogen haben?
 
Dafür gibt es verschiedene Gründe : Beispiel : 80 A Sicherung im Hak und nur 35 A und 63 A Sicherungen auf dem Auto . Eine der 50 A sicherungen im Vorzählerbereich defekt und schon wurde da umgestellt auf 63/35
Warum dann im HAK die 50 A Sicherungen sind ist Unklar . evl ist die Leitung vom HAK zum Zähler auch nur mit 50 A Vorsicherbar ? dann gilt Sicherung vor oder nach dem Zähler nur 50A:1,6= 32 A ! 35 A wäre nicht mehr selektiv .
 
Sowas ging mir auch schon durch den Kopf. Aber soll ich auf 32A als Hauptsicherung umstellen, obwohl ein Durchlauferhitzer da ist?
 
Ich kann dir nicht sagen was du tun sollst ! Nur soviel 50 A NH im Hak und 32 A Schmelzsicherung vor oder nach dem Zähler sind selektiv . (Forderung nach TAB ) 63 A NH im Hak wäre zu 35 A Schmelzsicherung selektiv . Hier stellt sich einzig und allein die frage warum da im HAK 50 A NH sind ??? und diese Frage kannst nur du vor Ort klären . Zudem legt der Netzbetreiber die Stärke der Sicherung im HAK fest !
 
Ja. Ich denke, da anzufragen. Zumal ich zu gegebener Zeit auch noch eine Wallbox haben will. Besten Dank bis hierhin.
 
Wenn diese Absicherung ausreicht, warum sollte man dann mit mehr absichern?

Wenn ich Anlage erneuere reduziere ich generell die meist 80 oder 100A HAK Sicherungen auf maximal 63A

Geringere Nennstromstärken lösen im Ernstfall schneller aus, was eine höheren Schutz bedeutet.
Absicherung immer so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig.
 
Was du machst steht hier aber nicht zur Debatte . Die Sicherungen im HAK und die Stärke der Zählervorsicherungen legt der Netzbetreiber fest und kein @Octavian1977 .
 
Der Netzbetreiber kann da gerne die maximale Absicherung vorgeben, ich sehe aber nicht ein warum ich die höherer Gefährdung einer nicht benötigten überhöhten Absicherung akzeptieren soll.
Das Gebäude gehört schließlich nicht dem VNB und damit hat er auch nicht zu entscheiden welches Risiko der Eigentümer zu tragen hat.
 
Bis zum Hak hat der VNB das sagen und nicht der Eigentümer ! und der Eigentümer beantragt eine Anschlussleistung , die der VNB bereitstellen kann oder auch nicht . Deshalb entscheidet der VNB auch über die Stärke der Zählervorsicherung. Und noch etwas die Sicherung im HAK dient in erster Linie dem Schutz des Versorgungsnetzes und dem Kurzschlussschutz der Hauptleitung . Den Überlastschutz stellt die Zählervorsicherung sicher. Und wie schon gesagt wurde wenn ich als Kunde 43 kW beantrage dann kommen da 63 A NH als Zählervorsicherung rein und in den HAK 63A*1,6= 100A NH sonst wären die nicht selektiv zu einander . Das sieht anders aus bei 63 A NH im Hak und 63 A SLS ! Und auch wenn da 100 A NH im Hak sind und nur ein 35 A SLS dann hast du da eben nur 24 kW Anschlussleistung
 
Wenn da mal "Jemand", egal ob Fachkraft, Hausmeister,
Gärtner oder Nutzer die Sicherungen reduziert haben sollte,
kann hier sowieso nicht geklärt werden,
OB und wenn "Ja", WAS er sich dabei gedacht hat.
Hätte er die alten mit genommen, Ruhe wär´s.-
 
Die Eigentumsgrenze liegt an den Anschlußklemmen der NH Trenner, somit sind auch die Sicherungen Eigentum und Verantwortung des Grundstückseigners.
Sicher kann der VNB eine maximale Absicherung vorgeben, dem Eigentümer aber nicht verbieten diese herab zu setzen.
Auch wenn der Eigentümer den Austausch nicht selbst vornehmen darf kann er durchaus den VNB dazu zwingen.
 
Auch wenn der Eigentümer den Austausch nicht selbst vornehmen darf kann er durchaus den VNB dazu zwingen.
Das möchte ich mal sehen, wie ein Eigentümer einen VNB zu etwas zwingt. :D

Nimm mal deine rosarote Brille ab und kehre in die Wirklichkeit zurück ! :mad:

Wie kann man in einem Forum so einen Unsinn verzapfen ? - - - Langeweile ?
 
Falsch der Übergabepunkt zur Kundenanlage sind die oberen Anschlussklemmen des Haks und die liegen nach den Sicherungen ! Und bis zur Zählereinrichtung hat der Netzbetreiber das Sagen. Auch wenn die Anlage ab HAK Eigentum des Grundbesitzers ist . Nur der Netzbetreiber legt die Größe der Sicherung im Hak und die Größe der Zählervorsicherung fest . Und wie ich schon sagte der Betreiber der Anlage beantragt die Bezugsleistung. Der VNB kann die Genehmigen oder auch Beschränken . Die Forderung das die Hauptleitung für 63 A ausgelegt sein muss gibt es auch nicht ohne Grund . Bei höherer genehmigter Anschlussleitung natürlich für diese. Die genehmigte Anschlussleistung legt die Höhe der SLS fest . Deshalb darf da im HAK durchaus auch eine 100A NH sein und im Unterem Anschlussraum nur ein 35 A SLS !
 
Noch etwas der Kunde kann den VNB zu nichts zwingen . Genausogut wie der VNB den Kunden zwingen kann bei Umstellung von Freileitung zu Erdleitung der Umsetzung des Hak zu zu stimmen . Die Zeiten wo die VNB die Könige waren sind lange vorbei.
 
Ich kann dir nicht sagen was du tun sollst ! Nur soviel 50 A NH im Hak und 32 A Schmelzsicherung vor oder nach dem Zähler sind selektiv . (Forderung nach TAB ) 63 A NH im Hak wäre zu 35 A Schmelzsicherung selektiv . Hier stellt sich einzig und allein die frage warum da im HAK 50 A NH sind ??? und diese Frage kannst nur du vor Ort klären . Zudem legt der Netzbetreiber die Stärke der Sicherung im HAK fest !
Kann eine zu hohe Absicherung im HAK im Zweifelsfall schlecht sein? Habe auch 80A im HAK.
 
Auskunft erteilt der VNB . Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde da von 63 A auf 35 A die Leistung reduziert .
Der VNB macht gar nichts - die haben kein Personal dafür, sondern geben dies an einem Unternehmen, der wiederum mit sowas an seine Suppys deligiert. Und da war denn der Karton mit 63A.Sicherungen leer.
 
eine höhere Absicherung bedeutet immer auch im Kurzschlußfall einen höheren nötigen Strom für eine schnelle Abschaltung.
Eine Sicherung soll immer so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig gewählt werden.
 
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