Kabelverlängerung

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Bauhausbauer

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Guten Tag, ich habe folgendes Problem. In unserem ausgebauten Dachboden kommt aus der Decke hinter der Gipsplatte ein Nym-J 3x1,5 Kabel raus für eine Deckenlampe. Das ist leider etwas zu kurz geraten und ich muss das nun verlängern. Zur Hand hab ich grad ein H05VV-F Kabel und frage mich
1.Ist das problematisch ein h05vv- f an ein nym-j Kabel anzuschließen
und
2. Ist das H05vv-f überhaupt geeignet für die Installation einer Deckenlampe.
Ich arbeite sonst immer mit dem o.g. Nym, das hab ich nur leider nicht in weiss....
Lg
 
1. Wie ist die jetzige Leitung abgesichert?
2. Wie lang ist jetzt schon die Leitung
3. wie viel meter kommen dazu?
4. am Übergang vom NYM auf Flexibel wäre eine zugängliche Klemmdose mit passenden Klemmen (z.B. Wago 222) zu setzen.
5. Flexible Leitung darf nicht direkt in oder Unter Putz verlegt werden.
 
Wie sie abgesichert ist weiss ich nicht. Jetzt ist sie so ca 10 Meter. Dazu kommt 1 Meter. Wago Klemmen hab ich. Sie soll nicht in den Putz oder dahinter. Sie würde an einem Holzbalken entlanglaufen.
 
Zur Absicherung kann ich folgendes sagen: Die Dachbodenleitung hängt nirgendwo anders mit dran sondern hat im Stromkasten ihre eigene Sicherung
 
Und was für eine? B16A? H16A? L16A? 16A gL?
Ob die Sicherung eine eigene ist oder mit irgendwas geteilt wird ist völlig egal
Beleuchtungsstromkreise die neu erstellt werden sind auch über FI 30mA zu führen.

spätestens ab dem Punkt der Verlängerung entsteht ein neuer Anlagenteil.

Wer Prüft nach Errichtung den neuen Anlagenteil?
 
Beleuchtungsstromkreise die neu erstellt werden sind auch über FI 30mA zu führen.

Der TE hat doch schon einen Beleuchtungsstromkreis. Warum sollte der neu erstellt werden?

spätestens ab dem Punkt der Verlängerung entsteht ein neuer Anlagenteil.

Eine Deckenleuchte umzusetzen oder neu anzuschliessen lässt jetzt keinen neuen Anlagenteil entstehen.

Wer Prüft nach Errichtung den neuen Anlagenteil?

Der Errichter. Und wenn er seinen "Anlagenteil" Deckenleuchte inbetriebsetzt (einschaltet) und sie leuchtet, dann hat er die Kriterien Sicht-/Funktionsprüfung schon erfüllt...
 
Man kann ja auch den Leuchtenanschluß etwas versetzen dass die Leitung noch ausreicht.
 
Änderungen an elektrischen Anlagen sind nach aktueller Norm um zu setzen.
Prüfen darf nur die Fachkraft und Sicht und Funktionsprüfung sind nur ein Teil des notwendigen.
 
Wo ist das Versetzen eines Deckenauslasses mit flexibler Leitung ein neuer Anlagenteil ? Hier wird doch nur das eigentliche Leuchtenkabel verlängert. Früher nannten wir das Affenschaukel!
 
das wäre eine Möglichkeit, da hier das angeschlossene Betriebsmittel und nicht die elektrische Anlage geändert wird.
 
Thema: Kabelverlängerung
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