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behindert
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Hallo Alle,
ich wohne in einem Appartement mit eingebauter Küche. Hier ist eine Kochmulde integriert. An der Kochmulde steht ein Schalter falsch, bitte seht dazu das Foto an. ( Linker Schalter steht korrekt)
http://www7.pic-upload.de/thumb/23.10.13/sck5122jeut2.jpg
Wie man sieht steht beim rechten Schalter die Null des Schalters nicht an der Markierung der Kochmulde. Mein Vermieter will mir weiß machen das dieses keinen Schaden darstellen würde. Es wäre ja noch die rote Lampe da die Betrieb oder Nichtbetrieb anzeigen würde. Das kann aber schon gar nicht ausreichen weil - wenn die Sonne tief steht dann strahlt sie genau auf die Lampe und sieht so aus als ob die Lampe leuchtet. Ich weiß das zwar ABER ich bin Schwerbehindert und habe einen Hilfsdienst der den Schalter auch betätigt oder betätigen könnte, das KANN ich aufgrund meiner besonderen Krankheit gar nicht immer kontrollieren. Es besteht also die Gefahr das der Hilfsdienst dann aus Versehen die Kochplatte an macht wobei er denkt er würden die Kochplatte aus machen.
Vor meiner Krankheit war ich selbst Handwerker und musste auf viele Vorschriften achten daher kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das dieses den Vorschriften für solche Geräte entspricht! Gibt es hier Jemanden der sich damit auskennt? Kann mir Jemand die Vorschrift nennen nach der die Schalter die Nullstellung an der Markierung an der Kochmulde haben müssen?
Weiter habe ich noch eine Frage, die Kochplatten sind nicht Wasserdicht. Bleibt da Wasser drauf stehen dann zieht es in die Platten ein so das die Platte richtig feucht wird. Habe ich anderswo noch nie gesehen, ascheinend hier im Haus aber bei allen Kochmulden so zu sein. Ist das erlaubt? Kann ich mir nicht vorstellen weil es ja zum Kurzschluss kommen könnte und das Lebensgefahr bedeutet. Oder sehe ich das falsch?
Ich wäre für Hilfe wirklich sehr Dankbar!
Liebe Grüße
behindert
ich wohne in einem Appartement mit eingebauter Küche. Hier ist eine Kochmulde integriert. An der Kochmulde steht ein Schalter falsch, bitte seht dazu das Foto an. ( Linker Schalter steht korrekt)
http://www7.pic-upload.de/thumb/23.10.13/sck5122jeut2.jpg
Wie man sieht steht beim rechten Schalter die Null des Schalters nicht an der Markierung der Kochmulde. Mein Vermieter will mir weiß machen das dieses keinen Schaden darstellen würde. Es wäre ja noch die rote Lampe da die Betrieb oder Nichtbetrieb anzeigen würde. Das kann aber schon gar nicht ausreichen weil - wenn die Sonne tief steht dann strahlt sie genau auf die Lampe und sieht so aus als ob die Lampe leuchtet. Ich weiß das zwar ABER ich bin Schwerbehindert und habe einen Hilfsdienst der den Schalter auch betätigt oder betätigen könnte, das KANN ich aufgrund meiner besonderen Krankheit gar nicht immer kontrollieren. Es besteht also die Gefahr das der Hilfsdienst dann aus Versehen die Kochplatte an macht wobei er denkt er würden die Kochplatte aus machen.
Vor meiner Krankheit war ich selbst Handwerker und musste auf viele Vorschriften achten daher kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das dieses den Vorschriften für solche Geräte entspricht! Gibt es hier Jemanden der sich damit auskennt? Kann mir Jemand die Vorschrift nennen nach der die Schalter die Nullstellung an der Markierung an der Kochmulde haben müssen?
Weiter habe ich noch eine Frage, die Kochplatten sind nicht Wasserdicht. Bleibt da Wasser drauf stehen dann zieht es in die Platten ein so das die Platte richtig feucht wird. Habe ich anderswo noch nie gesehen, ascheinend hier im Haus aber bei allen Kochmulden so zu sein. Ist das erlaubt? Kann ich mir nicht vorstellen weil es ja zum Kurzschluss kommen könnte und das Lebensgefahr bedeutet. Oder sehe ich das falsch?
Ich wäre für Hilfe wirklich sehr Dankbar!
Liebe Grüße
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