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packy
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Hallo
kann mir jemand sagen, was es in etwa kosten kann, eine Vorprüfung durch einen Elektrofachbetrieb durchführen zu lassen, ob ein Balkonkraftwerk fachgerecht und ohne Hindernisse installiert werden kann?
Ist das das selbe wie ein E-Check?
Es handelt sich um eine Mietwohnung mit Balkon in Dortmund.
Außensteckdose mit der Leitung dafür ist innerhalb der Wohnung Aufputz verlegt und befestigt, dazu mit eigener Absicherung und FI, die Schuko muss dann wohl noch durch eine Wieland Dose ersetzt werden. Der letzte E-Check in dieser Konstallation fand durch den Vermieter im Jahr 2010 statt, laut Aufkleber am Schaltkasten.
Die Vermieterin Vonovia setzt folgendes vorraus:
Allgemeine Bedingungen für die Installation der mietereigenen Photovoltaik-Anlage
1. In der Wohneinheit ist noch keine mietereigene Photo voltaik-Anlage vorhanden.
2. Die Installation ist nur auf dem Balkon der eigenen Wohnung zulässig. Eine Installation auf dem Hausdach, Garagendach und im (Mieter-) Garten ist nicht zulässig.
3. Die Anlage darf ausschließlich durch einen zugelassenen Elektrofachbetrieb, der im Installateur-Verzeichnis eines Stromnetzbetreibers eingetragen ist, installiert werden.
4. Die Installation der Photovoltaik-Anlage wurde durch einen Elektrofachbetrieb geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Installation der mietereigenen Photovoltaik-Anlage fachgerecht möglich ist.
Technische Voraussetzungen für die Installation der mietereigenen Photovoltaik-Anlage (Normen und VDE-Anwendungsregeln)
1. Die Anlage darf max. aus zwei Paneelen bestehen und eine maximale Leistung in Höhe von 600 Watt besitzen.
2. Eine Außensteckdose muss sich nach der NORM DIN E 61140 (VDE 0140-1) im Balkonbereich befinden. Eine Kabelverlegung ist nicht gestattet.
3. Eine dauerhafte feste Verbindung zum Gebäude ist nicht gestattet. Damit wird auch die Montage im Wärmedämmverbundsystem, Bohrlöcher in der Wandfarbe der Fassade und der Eingriff in die Statik der Balkonplatten ausgeschlossen.
4. Eine Verbindung mit der Elektro-Anlage des Gebäudes (Zählerplatz) ist nicht gestattet. Die Installation darf nur im Wohnbereich stattfinden. Eine Kabelverlegung ist untersagt.
5. Installationen sind höhen- und positionsspezifisch nach Windlasten auszulegen. Diese müssen von der beauftragten Fachfiima berechnet werden und sind dem Nachweis der Installation beizulegen.
6. Das Modulglas muss die Anforderungen an Vertikalverglasungen nach DIN 18008-1 einhalten.
7. Die entsprechenden Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtungen sind in der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 aufgefühlt.
8. Für den Betrieb einer mietereigenen Photovoltaik-Anlage ist ein Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre oder ein Zweirichtungszähler erforderlich. Sofern nicht vorhanden, muss also der klassische Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre ausgetauscht werden.
- Sollte der geforderte Zähler noch nicht vorhanden sein, muss beim Netzbetreiber ein Zähler Wechsel beantragt werden.
9. Zum Anschluss einer Steckerfertigen Photovoltaik-Anlage ist eine Energiesteckdose erforderlich. Für eine Energiesteckvorrichtung verweist DIN VDE V 0100-551-1 beispielhaft auf DIN V VDE 0628-1.
- Der Anschluss über eine Standard-Schuko Steckverbindung ist nicht zugelassen. Eine Verbindung mittels eines Schuko-Steckers und einer Schuko-Steckdose mit dem Endstromkreis ist ausdrücklich verboten.
- Eine Energiesteckvorrichtung besteht immer aus einem Stecker und einer Steckdose. Stecker und Steckdose müssen so konstruiert sein, dass berührbare Steckerstifte in nicht gestecktem Zustand nicht unter Spannung stehen.
- Die maximal anschließbare Leistung einer Steckerfertigen Photovoltaik-Anlage ist abhängig vom Leiterquerschnitt der vorhandenen Zuleitung und von der Strombelastbarkeit der Energiesteckvorrichtung.
- Gemäß der Vomorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1) ist die Energiesteckvorrichtung für maximal 16 А (3,68 kVA) zugelassen und pro Energiesteckvorrichtung ist nur eine Erzeugungsanlage zulässig.
- Hinweis: Ein Modul hat ca. eine Leistung von 400 WP, die eigentliche Abregelung wird über den Mini-Wechselrichter vorgenommen (Begrenzung auf 600 WP).
kann mir jemand sagen, was es in etwa kosten kann, eine Vorprüfung durch einen Elektrofachbetrieb durchführen zu lassen, ob ein Balkonkraftwerk fachgerecht und ohne Hindernisse installiert werden kann?
Ist das das selbe wie ein E-Check?
Es handelt sich um eine Mietwohnung mit Balkon in Dortmund.
Außensteckdose mit der Leitung dafür ist innerhalb der Wohnung Aufputz verlegt und befestigt, dazu mit eigener Absicherung und FI, die Schuko muss dann wohl noch durch eine Wieland Dose ersetzt werden. Der letzte E-Check in dieser Konstallation fand durch den Vermieter im Jahr 2010 statt, laut Aufkleber am Schaltkasten.
Die Vermieterin Vonovia setzt folgendes vorraus:
Allgemeine Bedingungen für die Installation der mietereigenen Photovoltaik-Anlage
1. In der Wohneinheit ist noch keine mietereigene Photo voltaik-Anlage vorhanden.
2. Die Installation ist nur auf dem Balkon der eigenen Wohnung zulässig. Eine Installation auf dem Hausdach, Garagendach und im (Mieter-) Garten ist nicht zulässig.
3. Die Anlage darf ausschließlich durch einen zugelassenen Elektrofachbetrieb, der im Installateur-Verzeichnis eines Stromnetzbetreibers eingetragen ist, installiert werden.
4. Die Installation der Photovoltaik-Anlage wurde durch einen Elektrofachbetrieb geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Installation der mietereigenen Photovoltaik-Anlage fachgerecht möglich ist.
Technische Voraussetzungen für die Installation der mietereigenen Photovoltaik-Anlage (Normen und VDE-Anwendungsregeln)
1. Die Anlage darf max. aus zwei Paneelen bestehen und eine maximale Leistung in Höhe von 600 Watt besitzen.
2. Eine Außensteckdose muss sich nach der NORM DIN E 61140 (VDE 0140-1) im Balkonbereich befinden. Eine Kabelverlegung ist nicht gestattet.
3. Eine dauerhafte feste Verbindung zum Gebäude ist nicht gestattet. Damit wird auch die Montage im Wärmedämmverbundsystem, Bohrlöcher in der Wandfarbe der Fassade und der Eingriff in die Statik der Balkonplatten ausgeschlossen.
4. Eine Verbindung mit der Elektro-Anlage des Gebäudes (Zählerplatz) ist nicht gestattet. Die Installation darf nur im Wohnbereich stattfinden. Eine Kabelverlegung ist untersagt.
5. Installationen sind höhen- und positionsspezifisch nach Windlasten auszulegen. Diese müssen von der beauftragten Fachfiima berechnet werden und sind dem Nachweis der Installation beizulegen.
6. Das Modulglas muss die Anforderungen an Vertikalverglasungen nach DIN 18008-1 einhalten.
7. Die entsprechenden Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtungen sind in der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 aufgefühlt.
8. Für den Betrieb einer mietereigenen Photovoltaik-Anlage ist ein Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre oder ein Zweirichtungszähler erforderlich. Sofern nicht vorhanden, muss also der klassische Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre ausgetauscht werden.
- Sollte der geforderte Zähler noch nicht vorhanden sein, muss beim Netzbetreiber ein Zähler Wechsel beantragt werden.
9. Zum Anschluss einer Steckerfertigen Photovoltaik-Anlage ist eine Energiesteckdose erforderlich. Für eine Energiesteckvorrichtung verweist DIN VDE V 0100-551-1 beispielhaft auf DIN V VDE 0628-1.
- Der Anschluss über eine Standard-Schuko Steckverbindung ist nicht zugelassen. Eine Verbindung mittels eines Schuko-Steckers und einer Schuko-Steckdose mit dem Endstromkreis ist ausdrücklich verboten.
- Eine Energiesteckvorrichtung besteht immer aus einem Stecker und einer Steckdose. Stecker und Steckdose müssen so konstruiert sein, dass berührbare Steckerstifte in nicht gestecktem Zustand nicht unter Spannung stehen.
- Die maximal anschließbare Leistung einer Steckerfertigen Photovoltaik-Anlage ist abhängig vom Leiterquerschnitt der vorhandenen Zuleitung und von der Strombelastbarkeit der Energiesteckvorrichtung.
- Gemäß der Vomorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1) ist die Energiesteckvorrichtung für maximal 16 А (3,68 kVA) zugelassen und pro Energiesteckvorrichtung ist nur eine Erzeugungsanlage zulässig.
- Hinweis: Ein Modul hat ca. eine Leistung von 400 WP, die eigentliche Abregelung wird über den Mini-Wechselrichter vorgenommen (Begrenzung auf 600 WP).