Jein, wenn das ein Altbestand ist, der nach damaligen Regeln errichtet wurde, dann ist das noch zulässig.
Der <u>Austausch</u> einer Lampe, eines Schalters oder auch sonstiger Einsätze berührt diesen "Bestandsschutz" nicht. Die Sache sieht aber gleich ganz anders aus, sobald Erweiterungen an der Anlage vorgenommen werden (z.B. Neusetzen einer Dose) - Dann zieht schlagartig das komplette neue Regelwerk.
Okay, es gibt da ein paar kleine Auswege, wo das dann doch noch ginge. Aber das ist nicht Ziel und Zweck und ich rück ungern damit raus, wie das geht bzw. erlaubt wäre.