Lampe - Klassische Nullung

Diskutiere Lampe - Klassische Nullung im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo, wir haben hier einen Altbau (Ich glaube um die 70er Jahre) und wollen nun eine Lampe anschließen. Meine Frage ist nun ob die klassische...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
J

Jack Bane

Beiträge
17
Hallo, wir haben hier einen Altbau (Ich glaube um die 70er Jahre) und wollen nun eine Lampe anschließen. Meine Frage ist nun ob die klassische Nullung noch zulässig ist oder nicht ? also L1 , PEN ?

Greetz
 
Jein, wenn das ein Altbestand ist, der nach damaligen Regeln errichtet wurde, dann ist das noch zulässig.
Der <u>Austausch</u> einer Lampe, eines Schalters oder auch sonstiger Einsätze berührt diesen "Bestandsschutz" nicht. Die Sache sieht aber gleich ganz anders aus, sobald Erweiterungen an der Anlage vorgenommen werden (z.B. Neusetzen einer Dose) - Dann zieht schlagartig das komplette neue Regelwerk.
Okay, es gibt da ein paar kleine Auswege, wo das dann doch noch ginge. Aber das ist nicht Ziel und Zweck und ich rück ungern damit raus, wie das geht bzw. erlaubt wäre.
 
Also wir wollen nur die Lampe austauschen also gilt der Bestandsschutz. Weisst du in welchem VDE Teil das steht ?

Danke !
 
Jack Bane schrieb:
Also wir wollen nur die Lampe austauschen also gilt der Bestandsschutz. Weisst du in welchem VDE Teil das steht ?

Danke !

Na dann ist doch ok, wenn nur die Lampe gewechselt werden soll warum schlafende Hunde wecken, früher
gabs nun einmal die Klassische Nullung und früher gabs
sogar einen PEN weit unter 10qmm wie es heute der Fall
ist, es gibt schon Möglichkeiten auch dies relativ einfach zu erweitern das kann dann aber auch nur ein Provisorium (die nächsten 20 Jahre?? ha,ha :lol: )
sein, soll jetzt aber nicht das Thema sein.
Bei Steckdosen zB. werden oft in bestimmten Bereichen
sog.Schukomaten verwendet nur die Dinger kosten gut
60-80 EUR kommt man mit etwas NYM-J+FI und etwas Zeit sicher billiger weg.
 
Die Sache sieht aber gleich ganz anders aus, sobald Erweiterungen an der Anlage vorgenommen werden (z.B. Neusetzen einer Dose) - Dann zieht schlagartig das komplette neue Regelwerk.

Ja! Aber nur für den neuen Anlagenteil.
 
Mein Tip, Leuchte der SK2 einbauen.

In den Normen gibt es das Wort Bestandschutz nicht.
 
Die Normen Beschäftigen sich auch nicht mit Bestandsanlagen.

Grundsätzlich sollte man aber dringend eine Erneuerung der Anlage planen.
Die klassische Nullung ist den heutigen Anforderungen an eine elektrische Anlage nicht gewachsen und birgt einige große Risiken.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Lampe - Klassische Nullung
Zurück
Oben