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Dietah
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Hallo,
ich habe da nochmals eine Frage.
Es geht sich um die Frage ob eine Wandleuchte ortsveränderlich ist oder nicht.
In der DIN EN 60598-1 ist die Definition wie folgt.
Die Leuchte um die es geht hat ein Hauptteil, welches einer Blechschachtel ähnelt, die mit der offenen Seite auf der Befestigungsfläche befestigt wird. Die Befestigung erfolgt über zwei M5 Gewindeschrauben auf einer Montageschiene, die an die Wand montiert wird, sodass der Leuchten-Hauptteil darüber gesteckt wird und mit jeweils einer Mutter befestigt wird. Die Leuchte verfügt über eine Steckerzuleitung mit Schukostecker.
Für die orstfeste Leuchte sagt die Norm, dass sie eine Steckerzuleitung besitzen darf.
Bei der ortsveränderlichen Leuchte werden aber Wandleuchten mit Steckerzuleitung klar als ortsveränderlich dargestellt. Macht die Befestigung mittels der Gewindemuttern die Leuchte jetzt zu einer ortsfesten Leuchte, weil man behaupten könnte die Muttern seien nur mit Werkzeug zu lösen? Und Ist es dann auche egal, dass die Leuchte im "Handbereich" liegt?
Wie muss man das genau interpretieren?
Danke nochmals für eure gute Hilfe
ich habe da nochmals eine Frage.
Es geht sich um die Frage ob eine Wandleuchte ortsveränderlich ist oder nicht.
In der DIN EN 60598-1 ist die Definition wie folgt.
1.2.8 ortsfeste Leuchte
Leuchte, die sich nicht leicht von einer Stelle zu einer anderen bewegen lässt, entweder, weil sie so befestigt ist, dass sie nur mit Werkzeug entfernt werden kann, oder, weil sie nur zur Befestigung außerhalb des Handbereichs vorgesehen ist.
ANMERKUNG Im Allgemeinen sind ortsfeste Leuchten für den festen Anschluss an das Netz vorgesehen. Der Anschluss an das Netz darf aber auch über Stecker oder dergleich erfolgen.
Deckenbau- und Hängeleuchten sind Beispiele für Leuchten, die für die Verwendung außerhalb des Handbereichs vorgesehen sind.
1.2.9 ortsveränderliche Leuchte
Leuchte, die im bestimmungsgemäßen Gebrauch von einer Stelle zur anderen bewegt werden kann, während sie an das Netz angeschlossen ist.
ANMERKUNG Leuchten für die Wandbefestigung, die mit einer festen flexiblen Anschlussleitung zum Anschluss an einen Stecker ausgerüstet sind, und Leuchten, die so an ihrer Befestigungsfläche durch Flügelschrauben, Klammern oder Haken befestigt sind, dass sie leicht von Hand von der Befestigungsfläche gelöst werden können, gelten als ortsveränderliche Leuchte.
Die Leuchte um die es geht hat ein Hauptteil, welches einer Blechschachtel ähnelt, die mit der offenen Seite auf der Befestigungsfläche befestigt wird. Die Befestigung erfolgt über zwei M5 Gewindeschrauben auf einer Montageschiene, die an die Wand montiert wird, sodass der Leuchten-Hauptteil darüber gesteckt wird und mit jeweils einer Mutter befestigt wird. Die Leuchte verfügt über eine Steckerzuleitung mit Schukostecker.
Für die orstfeste Leuchte sagt die Norm, dass sie eine Steckerzuleitung besitzen darf.
Bei der ortsveränderlichen Leuchte werden aber Wandleuchten mit Steckerzuleitung klar als ortsveränderlich dargestellt. Macht die Befestigung mittels der Gewindemuttern die Leuchte jetzt zu einer ortsfesten Leuchte, weil man behaupten könnte die Muttern seien nur mit Werkzeug zu lösen? Und Ist es dann auche egal, dass die Leuchte im "Handbereich" liegt?
Wie muss man das genau interpretieren?
Danke nochmals für eure gute Hilfe