Müssen Lieferverträge für Energie an eine Stadt ausgeschrieben werden?

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Moin.

Angenommener Fall: Stadt A und Gemeindeverband B betreiben gemeinsam ein Versorgungswerk (VsW) für Strom, Gas und Wasser. Die VsW wird als privatrechtliche Gesellschaft geführt.

Die Aufträge für die Versorgung eigener Anlagen (Ampeln, Straßenbeleichtung) und Gebäuden werden von der Stadt A zweijährlich, von dem Gemeindeverband B dreijählich vergeben.
Die Vergabe erfolgt frei ohne Ausschreibung immer an die eignen Versorgungswerke VsW, obwohl günstigere Anbieter C bis G am Markt vorhanden sind. Ist dies rechtens?

LG Max
 
Es sei das Beispiel unserer Nachbarkommune angeführt, welche Ende 2022 nach insolvenz des Anbieters in die Stromversorgung durch den Grundversorger viel. Zu einen Zeitpunkt als die Strompreise ihr Maximum hatten.

Pikant dabei: der Grundversorger gehört der Stadt zu 50%
 
Wenn die Gemeinden das Kraftwerk gemeinsam betreiben ist das ja nur die Kostenbeteiligung an der gemeinschaftlichen Anlage und keine Kauf von außerhalb.
 
Es sei das Beispiel unserer Nachbarkommune angeführt, welche Ende 2022 nach insolvenz des Anbieters in die Stromversorgung durch den Grundversorger viel. Zu einen Zeitpunkt als die Strompreise ihr Maximum hatten.

Pikant dabei: der Grundversorger gehört der Stadt zu 50%
Moin,

dies wäre hier ähnlich gelagert.
Wenn die Gemeinden das Kraftwerk gemeinsam betreiben ist das ja nur die Kostenbeteiligung an der gemeinschaftlichen Anlage und keine Kauf von außerhalb.
Das ist eine eigenständige GmbH. Der Strom wird an die Anteileigentümer A und B so verkauft, wie an jeden anderen Kunden auch.

LG Max
 
Ich kenne mich zwar jetzt nicht so im Vergaberecht aus, aber mir ist keine Kommune / Stadt bei uns bekannt, die Energie oder sonstige Leistung nicht von ihren eigenen Werken oder Zweckverband bezieht.
 
Bei uns ist es Stromnetz Hamburg zuständig für die Energieversorgung mit Elektrizität.
Aber auf dem Strommarkt sind es E-ON, Vattenfall, und andere Stromanbieter wo die Endverbraucher ihren Strom beziehen.
 
Bei uns ist es Stromnetz Hamburg zuständig für die Energieversorgung mit Elektrizität.
Aber auf dem Strommarkt sind es E-ON, Vattenfall, und andere Stromanbieter wo die Endverbraucher ihren Strom beziehen.
Beim Strom- und Gasnetz gibt es regional ja nur ein Anbieter (VNB). Woher man die Energie bezieht ist davon unabhängig (EVU). Die Frage war ja hier, ob eine öffentliche Kommune verpflichtet ist Energielieferverträge auszuschreiben oder die eigenen (rechtlich unabhängigen) Werke ohne Ausschreibung bevorzugen darf.
 
Du kannst ja die Antwort hier einstellen wenn du sie erhalten hast!
 
Das ist kein Fachforum für Recht sondern eines für Elektrik.

Was die Stadt nun da erwirbt, ob Strom oder eine neue Garderobe ist vollkommen egal und eine rein rechtliche Frage.
 
Du kannst ja die Antwort hier einstellen wenn du sie erhalten hast!
Moin,

also nach meinen Recherchen in anderen Fachforen müssen auch regelmäßige Lieferverträge und Dienstleistungen seitens der öffentlichen Hand ausgeschrieben werden. Dies gilt auch für Energielieferverträge.

LG Max
 
also nach meinen Recherchen in anderen Fachforen müssen auch regelmäßige Lieferverträge und Dienstleistungen seitens der öffentlichen Hand ausgeschrieben werden. Dies gilt auch für Energielieferverträge.
Also ich bezweifle, dass hier irgend jemand deine "Recherchen" interessieren . . .
 
Gibt bestimmt irgendwelche Tricks, um die Ausschreibung zu umgehen. Ist ja genauso mit den ÖPVN. Wird ja auch ausgeschrieben, aber wo die eigene Verkehrsgesellschaften haben, fahren diese auch da.

Oder die koppeln die Lieferverträge mit Verlustbereichen, damit es uninteressant für Dritte wird. Bei eigenen Töchtern muss die Kommune die Verluste ausgleichen, bei fremden nicht.
Z.B. die Stadtwerke haben, wie bei uns auch das Sportstadion und Bäderbetriebe an der Hacke. Selten Bereiche, die Gewinne abwerfen. Der Stadtverkehr (Bus) wird dagegen alle paar Jahre ausgeschrieben und hat auch schon mal den Betreiber gewechselt.
 
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