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Moin.
Angenommener Fall: Stadt A und Gemeindeverband B betreiben gemeinsam ein Versorgungswerk (VsW) für Strom, Gas und Wasser. Die VsW wird als privatrechtliche Gesellschaft geführt.
Die Aufträge für die Versorgung eigener Anlagen (Ampeln, Straßenbeleichtung) und Gebäuden werden von der Stadt A zweijährlich, von dem Gemeindeverband B dreijählich vergeben.
Die Vergabe erfolgt frei ohne Ausschreibung immer an die eignen Versorgungswerke VsW, obwohl günstigere Anbieter C bis G am Markt vorhanden sind. Ist dies rechtens?
LG Max
Angenommener Fall: Stadt A und Gemeindeverband B betreiben gemeinsam ein Versorgungswerk (VsW) für Strom, Gas und Wasser. Die VsW wird als privatrechtliche Gesellschaft geführt.
Die Aufträge für die Versorgung eigener Anlagen (Ampeln, Straßenbeleichtung) und Gebäuden werden von der Stadt A zweijährlich, von dem Gemeindeverband B dreijählich vergeben.
Die Vergabe erfolgt frei ohne Ausschreibung immer an die eignen Versorgungswerke VsW, obwohl günstigere Anbieter C bis G am Markt vorhanden sind. Ist dies rechtens?
LG Max