DIN VDE 0198 10-1999 Kennzeichnung durch Farben
3.1 Allgemeines
Für die Kennzeichnung elektrischer Leiter sind folgende Farben erlaubt:
Schwarz, Braun, Rot, Orange, Gelb, Grün, Blau, Violett, Grau, Weiß, Rosa, Türkis.
3.2.1 Erlaubte Farben
Die Einzelfarben Grün und Gelb sind nur dort erlaubt, wo eine Verwechslungsgefahr mit der Zwei-Farben-Kombination Grün-Gelb ausgeschlossen ist.
3.2.2 Neutral- oder Mittelleiter
Wenn ein Stromkreis einen durch Farbe gekennzeichneten Neutral- oder Mittelleiter enthält, muß die für diesen Zweck angewendete Farbe Blau sein. Um eine Verwechslung mit anderen Farben zu vermeiden, wird eine ungesättigte Farbe Blau, Hellblau“ genannt, empfohlen. Hellblau darf nicht zur Kennzeichnung anderer Leiter verwendet werden, wenn eine Verwechslung möglich ist.
Beim Fehlen eines Neutral- oder Mittelleiters darf ein mit Hellblau gekennzeichneter Leiter in Kabel- und Leitungssystemen auch für andere Zwecke, ausgenommen als Schutzleiter, angewendet werden.
Bei Anwendung der Farbkennzeichnung müssen blanke Leiter, die als Neutral- oder Mittelleiter angewendet werden, entweder mit einem hellblauen Streifen, 15 mm bis 100 mm breit, in jeder Einheit oder jedem Gehäuse oder an jeder zugänglichen Stelle gekennzeichnet oder über die ganze Länge hellblau gefärbt sein.
3.2.3 Wechselstrom-Außenleiter
Die Farben Schwarz und Braun werden für Außenleiter in Wechselstrom-Systemen bevorzugt.
3.3.2 Schutzleiter
Die Zwei-Farben-Kombination Grün-Gelb muß zur Kennzeichnung des Schutzleiters und darf für keinen anderen Zweck angewendet werden.
Grün-Gelb ist die einzige Farbkombination zur Kennzeichnung des Schutzleiters.
Die Kombination der Farben Grün und Gelb muß derart sein, daß, bezogen auf eine Länge von 15 mm, eine dieser Farben mindestens 30 %, aber nicht mehr als 70 % der mit Farbe versehenen Oberfläche des Leiters bedeckt, die andere Farbe bedeckt den Rest dieser Oberfläche.
Falls blanke Leiter, die als Schutzleiter angewendet werden, mit Farbe versehen werden, müssen diese Grün-Gelb gefärbt werden, entweder über die ganze Länge des Leiters oder in jedem Teil oder jeder Einheit oder jeder zugänglichen Stelle. Wird Klebeband angewendet, dann muß zweifarbiges Band verwendet werden.
3.3.3 PEN-Leiter
PEN-Leiter müssen, wenn sie isoliert sind, durch eines der folgenden Verfahren gekennzeichnet sein:
- Grün-Gelb durchgehend in ihrem gesamten Verlauf, zusätzlich mit hellblauer Markierung an den Leiterenden,
oder
- Hellblau durchgehend in ihrem gesamten Verlauf, zusätzlich mit grün-gelber Markierung an den Leiterenden.
Das sollte alles zu den Farben sagen...Um eherlich zu sein wärs auch dummfug wenn jeder machen würde und könnte wie er wollte...Das wär dann immer ein Spass wenn man wohinkommt und was machen soll...
Und zum Thema ob Kuper oder nicht: Naja dem Strom isses nur egal wenn der Widerstand der selbe ist...Da Alu zB. schlechter leitet müssen die Kabel immer dicker sein als Kupfer...
Ausserdem ist es spröder, also schlechter zu verarbeiten da Bruchgefahr höher...
Aber klar, es gibt Aluminiumkabel (muss also nicht immer Kuper sein) aber wie gesagt...Querschnitt ist entsprechend anzupassen und das ist halt der Nachteil...
Beim PEN zB sind angegeben 10mm² Kuper ODER 16mm² Aluminium...
Einen Link oder eine Norm suche ich noch, poste ich dann hier wenn ich fündig werd...
Gruss Kai