Neuer Hausanschluss

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hanswerner

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Hallo,
auf unserem Grundstück habe wir eine Schneune stehen die renoviert werden soll zu einem Haus.

Der Mast von dem die Leitung zu unserem Haus geht ist nur ein paar Meter von der Scheune entfernt.

Wir würden gerne einen neuen Abgang vom RWE legen lassen.

Keine Leistungserhöhung sondern ganz neu mit neuem Zähler getrennt von unserem Haus.

Da ich Elektroniker(industrie) würde ich gerne soviel wie möglich selber machen und hab jetzt nur die Frage wie viel darf ich selber machen.

Das RWE rückt wahrscheinlich nur raus wenn der Zähler,HAK und die UV schon gesetzt und angeschloßen sind von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb?
bzw. was machen die Leute vom RWE .. Nur den Anschluss vom Netz an den HAK ? oder montieren sie diesen auch?

Also ich will eig nur wissen wie ich es hinbekomme das der Elektrofachbetrieb so wenig wie möglich macht.

Und dann wäre noch zu klären was kostet so ein Hauschanschluss in der Regel? also Dachanschluss ca. 5m bis zum Hak

gruß
 
hanswerner schrieb:
Wir würden gerne einen neuen Abgang vom RWE legen lassen.

Sprich neuer Hausanschluss.

hanswerner schrieb:
Also ich will eig nur wissen wie ich es hinbekomme das der Elektrofachbetrieb so wenig wie möglich macht.

Dann spricht es ab. Ohne geht es eh nicht.

hanswerner schrieb:
Und dann wäre noch zu klären was kostet so ein Hauschanschluss in der Regel? also Dachanschluss ca. 5m bis zum Hak

Das sagt dir das RWE.

Lutz
 
hanswerner hat folgendes geschrieben:

Also ich will eig nur wissen wie ich es hinbekomme das der Elektrofachbetrieb so wenig wie möglich macht.

§13 der Niederspannungsanschlussverordnung sagt dazu:

(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur
nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen
Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und
instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des
Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in
ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;
im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur
von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten
abhängig machen.

Das bedeutet für Dich das Du bis zum Leuchtenauslass und zur Steckdose nicht errichten und ändern darf. sondern nur instandsetzen.

An die Gesetze werden sich die Betriebe und auch die Netzbetreiber mit Sicherheit halten. Was haben Sie davon wenn Sie es nicht zun? Genau nur Ärger.
 
Planer und Errichter müssen aber nicht alle Teilarbeiten durch Fachkräfte ausführen lassen, solange gewährleistet ist, dass das Werk den Regeln der Technik und allen behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Dies kann bei Baubegleitenden Maßnahmen durch Planung, Unterweisung, Besichtigung, Prüfung und Erprobung erreicht werden.

Einfach loslegen und hinterher jemanden suchen, der seine Hand dafür ins Feuer hält is aber nich ... Inbetriebnahme und Meldungen an den VNB schon zweimal nich ...

Du musst Dir ERST einen Installateur suchen, der das errichtet und dann mit diesem abklären, welche Eigenleistungen du erbringen kannst.
 
Das bedeutet jetzt im Klartext ich kann nicht von einem
Elektrikerfachbetrieb einfach nur den ZählerSchrank mit den
Leitungen bis zu den LS Schaltern installieren lassen und
Ab den LS Schaltern alles selbst machen?!
 
Kannst du schon, wird Dir aber sicher keiner ne Fertigstellung an den VNB unterschreiben für ... Und wenn es nur für den Teil bis zum Zählerabgang gilt, lass das mal deine Versicherung im Schadensfall erfahren, da haste dann umsonst Beiträge geleistet und siehst keinen Cent ...

Ich kann ja eine Steckdose an den Verteiler anschliessen daneben und sagen das wäre deine Anlage. Dann lass ich von Dir unterschreiben, dass das Objekt aufgrund der Ausstattung entgegen der DIN 18015 nach TAB nicht als Wohnraum nutzbar ist. Unterschreibst du das und installierst dann mehr und nutzt es als Wohnraum ist das 100% dein Risiko wenn etwas passiert ... Da kann man sich auch ins Bein schiessen und den Hersteller der Munition verklagen, bringt genauso viel ... nix.
 
Oder mal ganz anders: Natürlich kann ich deine Anlage auch im nachhinein abnehmen. Die notwendige Prüfung ist dann aber ca. 3 mal so teuer wie die Neuinstallation, wenn ich es nicht geplant habe müsste ich ja schlimmstenfalls die Leitungen unter Putz wieder freilegen: Viel Spaß dabei ;)
 
Das bedeutet jetzt im Klartext ich kann nicht von einem
Elektrikerfachbetrieb einfach nur den ZählerSchrank mit den
Leitungen bis zu den LS Schaltern installieren lassen und
Ab den LS Schaltern alles selbst machen?!

In der Niederspannungsanschlussverordnung steht ganz klar das es ein Betrieb sein muss der in das Installateursverzeichnis eingetragen sein muss. Wenn Du arbeitest bist Du dann nicht in das Installateursverzeichnis eingetragen.

Fragen wir doch einmal warum das so ist:
1. Die Planung muss man gelernt haben um Sie umsetzen zu können.
2. Die fachliche Ausführung muss durch die VEFK überwacht werden. Damit diese nicht alles selbst machen muss sich die VEFK auf die ausgeführten Arbeiten der EFK´s im Unternehmen verlassen können.
3. Die Prüfung mit den vorhanden kalibriertern Messgeräten durchgeführt werden. Der Prüfer ist in der Lage Fehler zu entdecken die dem elektrotechnischen Laien verborgen bleiben.
4. Die eingetragene Firma hat eine Werkstattausrüstung die es ermöglicht Elektroarbeiten Fachgerecht durchzuführen.
 
Hmm irgendwie hab mir das irgendwie alles anders vorgestellt.

Aber angenommen eine Firma vedrahtet alles und Paar Jahre später
Kommt der Eigentümer auf die Idee selbst noch paar LSsSchalter auf
Die hutschiene zu setzen und die Anlage selbst zu erweitern

Wie beweist die Firma dann das es nicht von ihnen war falls was
Passiert. Mit Fotos? Dann kann ich aber doch auch eine Firma
Den Schrank aufhängen lassen und die dokumentiere das.

Den Rest mache ich. Dann sind die doch aus dem Schneider und
Ich muss mich nur verantworten
 
Soweit wie die Preise teilweise im Keller sind, muss sich mittlerweile die Arbeitsverantwortliche (Bauleitende) EFK auch noch auf die Ausführungen der EuP verlassen und diese regelmäßig kontrollieren :(

Weil wir sind ja zu teuer sonst ...
 
Fotos, Schaltpläne, Messprotokolle, Übergabebericht, Rapport über geleistete Arbeiten, ... Man kann vielerorts nachprüfen wie der Umfang der Anlage zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung war ... Wie gesagt: Du kannst es machen, du darfst es aber nicht - Du kannst auch über Rot fahren ... Und letztendlich können wir Dich nicht davon abhalten, aber wir müssen Dir davon abraten!
 
Ja habe aber keine Lust irgenwelche Firmen zu beauftragen für arbeiten die
Ich auch kann und gelernt habe und schaue denen bei der Arbeit zu
 
Wenn es im Leben immer nach Lust ginge ...

Rechtlich benötigst du einen Errichter mit Eintrag ins Installateursverzeichnis deines Netzbetreibers. Wenn du einen findest, der Dich alles machen lässt und Blind unterschreibt ... Ich würds nicht.

Und ganz ehrlich - Industrie-Elektroniker müssen keine Ahnung von Gebäudetechnik haben oder die für Wohnräume geltenden Normen kennen ... Ich hab schon soviele Facharbeiter aus versch. Elektrotechnischen Bereichen als Leihmonteure gesehen, die kaum für Hilfsarbeiten taugen ... nix gegen Dich, aber man kann sich auch blindlings selbst überschätzen.

Wer die NAV und TAB nicht gelesen und verstanden hat, hat womöglich auch andere Normen nicht gelesen und/oder verstanden ...
 
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