E
elektroblitzer
- Beiträge
- 4.753
Na ja, in Bezug auf den Ebl ist die Antwort wohl recht einfach.
Er tut sich einfach schwer, da es für eine derartige Konstellation explizit keine(n) §(§) gibt.
Es gibt einen Unterschied zwischen den "Anerkannten Regeln der Technik" und der "herrschenden Meinung" sowie dem Richterrecht bzw. den Einzelfallentscheidungen der Gerichte.
Bei Einfallentscheidungen hat der Richter gestützt auf Gutachten ein Urteil gefaällt.
Bei der vermischung von Schutzmassnahmen bei der ohne weiteres nicht erkannt werden konnte welche Schutzmassnahme zugrunde lag. Die Betonung liegt hier auf ohne weiteres. Was immer das bedeuten kann.
Ich gehe jedoch davon aus es keinen Schaltplan bzw. Installationsschema gab. Das nützt aber dem Wohnungsbewohner nichts.
Also am besten alles neu?
Einen Einwand an T.Paul: Der Kunde kann gar nicht auf die Anerkannten Regeln der Technik verzichten diese werden nach §49 Energiewirtschaftsgesetz für alle Beteiligten gefordert. Ich sehe das so das dann der Installateur den "schwarzen Peter" hat und die anerkannten Regeln der Technik herstellen darf.
Hoffen wir das kein Kunde im LV auf die Idee kommt den Stand der Technik zu fordern.