NYIF-J und andere Katastrophen :-(

Diskutiere NYIF-J und andere Katastrophen :-( im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, bin mal wieder in ner blöden Situation und es geht nur um die Sanierung eines einzigen Zimmers. Es ist, wie es sein soll, Baujahr ca...
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Na ja, in Bezug auf den Ebl ist die Antwort wohl recht einfach.

Er tut sich einfach schwer, da es für eine derartige Konstellation explizit keine(n) §(§) gibt.

Es gibt einen Unterschied zwischen den "Anerkannten Regeln der Technik" und der "herrschenden Meinung" sowie dem Richterrecht bzw. den Einzelfallentscheidungen der Gerichte.

Bei Einfallentscheidungen hat der Richter gestützt auf Gutachten ein Urteil gefaällt.

Bei der vermischung von Schutzmassnahmen bei der ohne weiteres nicht erkannt werden konnte welche Schutzmassnahme zugrunde lag. Die Betonung liegt hier auf ohne weiteres. Was immer das bedeuten kann.
Ich gehe jedoch davon aus es keinen Schaltplan bzw. Installationsschema gab. Das nützt aber dem Wohnungsbewohner nichts.

Also am besten alles neu?

Einen Einwand an T.Paul: Der Kunde kann gar nicht auf die Anerkannten Regeln der Technik verzichten diese werden nach §49 Energiewirtschaftsgesetz für alle Beteiligten gefordert. Ich sehe das so das dann der Installateur den "schwarzen Peter" hat und die anerkannten Regeln der Technik herstellen darf.

Hoffen wir das kein Kunde im LV auf die Idee kommt den Stand der Technik zu fordern.
 
Welchen Kunden interresiert denn, welche Schutzmassname an seiner Steckdose angewandt wird?


Ansonsten hilft wohl ein Hinweis im Verteiler, in welchen Stromkreisen noch die klassiche Nullung anzutreffen ist, dieser ist dann wohl eher an nachfolgende Elektriker gerichtet.
 
§49 EnWG bedingt die technische Sicherheit und vermutet diese bei Einhaltung der VDE-Normen. Ich kann weiterhin aus den Angaben zur geplanten Ausführung kein Sicherheitsrisiko erkennen. Wenn ein Gutachter zu dem Schluß käme, dass, und davon würde ich aus praktischer Erfahrung ausgehen, viele andere Anlagenteile in dieser Situation wesentlich unsicherer installiert würden, wäre diese Ausführung sogar sicherer als die Anerkannten Regeln der Technik, welche sich durch fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben und in der Praxis angewandt werden. Die anerkannten Regeln der Technik sind keine festgeschriebenen Normen oder Gesetze! Die EN 45020 sagt dazu auch sie seien Regeln, "die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird".

Eine Abweichung von der Norm ist immer möglich, wenn der Auftraggeber vollumfänglich über die geplante Abweichung informiert und auf die daraus resultierenden Folgen hingewiesen wurde. Dies regelt u.a. VOB ...
 
Eine Abweichung von der Norm ist immer möglich, wenn der Auftraggeber vollumfänglich über die geplante Abweichung informiert und auf die daraus resultierenden Folgen hingewiesen wurde. Dies regelt u.a. VOB ...

Die VOB gilt nicht für Privatleute.

Daraus wird hinterher ein Beratungsfehler da das der Kunde eh nicht übersehen kann.
 
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