NYM leitung im Öffentlichen Gebäuden verlegen

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schieberpeter

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Ist es richtig das wir keine NYM leitung im Öffentlichen Gebäuden wie z.b. schulen verlegen dürfen und dort STETS halogenfreie leitung nehmen müssen?
PVC kanäle sind noch erlaubt , ausser in den Fluchtwegen....RICHTIG??



finde leider nichts durch google, bin mir aber sicher hier weiß jemand mehr.
 
Das kann Dir nur die Landesbauordnung oder die Baugenehmigung sagen.
für Hessen ist mir eine solche Vorschrift nicht bekannt, auch nicht für Fluchtwege.

In Fluchtwegen dürfen allerdings gar keine Kabelkanäle oder Kabel/Leitungen liegen sofern diese nicht für die Versorgung des Fluchtweges gedacht sind.
 
Octavian1977 schrieb:
Das kann Dir nur die Landesbauordnung oder die Baugenehmigung sagen.
für Hessen ist mir eine solche Vorschrift nicht bekannt, auch nicht für Fluchtwege.

In NRW wird auch fleissig NYM installiert.

Lutz
 
Octavian1977 schrieb:
Das kann Dir nur die Landesbauordnung oder die Baugenehmigung sagen.
für Hessen ist mir eine solche Vorschrift nicht bekannt, auch nicht für Fluchtwege.

Fuer Schulen gilt die SchulBauR in Verbindung mit der LBO und der LAR. Im Zweifelsfall mal den Planer fragen, was er geplant bzw. ausgeschrieben hat.

Octavian1977 schrieb:
In Fluchtwegen dürfen allerdings gar keine Kabelkanäle oder Kabel/Leitungen liegen sofern diese nicht für die Versorgung des Fluchtweges gedacht sind.

Falsch. Die Anforderungen an Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen finden sich in der LAR, Punkt 3.
 
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Thema: NYM leitung im Öffentlichen Gebäuden verlegen
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