Potentialausgleich/Erdung Solarmodule für BKW

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LKrieger

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Hallo zusammen,

nach längerer Planerei, bin ich jetzt mit meinem Plan soweit fast fertig um ein BKW zu installieren. Fast fertig weil mir noch ein Punkt Gedanken bereitet, auf den ich so noch keine vernünftigen Antworten gefunden habe und meinen Elektriker jetzt auch nicht mehr erreiche...

Die Frage die mir noch bleibt ist im Grunde nur noch, ob man Solarmodule, die in Verlängerung des Daches unterhalb der Dachrinnen montiert werden, mit dem potentialausgleich oder mit PE verbunden werden sollten/müssen, oder ich hier ggf. doch nur einen ÜSS im Sicherungskasten einbauen lassen sollte, oder das alles Käse ist und ich nichts machen der gleichen tun sollte.

Jetzt noch ein wenig Hintergrund zu dem Ganzen. Meinen Elektriker hatte ich informiert was ich vor habe und dieser hat mit Abstimmung jetzt einen separaten FI fürs BKW in den Sicherungskasten eingebaut und ein separates 2,5qm Kabel vom Verteilerkasten zu einer separaten einzelnen Wieland Dose gelegt. Damit habe ich jetzt meine komplett eigene Absicherung und Leitung nur für das BKW liegen (falls mal noch eine Erhöhung der Leistung auf Leitungskapazität kommen würde... wie auch immer).
Einen HMS-2000 habe ich in Verbindung von 4 Solarmodulen (410 Watt) und der Wechselrichter ist jetzt gedrosselt auf 600W.
Es ist jetzt alles soweit da, bis auf immer wieder diese Frage mit der Erdung, die ich damals meinen Elektriker nicht gestellt hatte (Er ist jetzt erst einmal eine Weile im Krankenstand...).
So generell findet man zu den Erdungs/Potentialausgleichsthemen ja unfassbar gespaltene Meinungen...
Also Fakt ist, das wir keinen Blitzschutz an unserem Gebäude haben.

Was ich mir vorstellen könnte und was ich so am häufigsten lese ist in meinem Fall, die Solarmodule mit dem Potentialausgleich mit mind. 6qm zu verbinden (Der ist hier im Keller).
Die Frage die sich mir stellt, ist das jetzt nötig, bzw. viel mehr wie sinnvoll ist das Ganze, da die Module ja schon quasi in Verlängerung zum Dach montiert sind!?
Geht es bei dem Potentialausgleich jetzt lediglich um den Personenschutz oder erfüllt er tatsächlich auch eine gewisse Vorsichtsmaßnahme sofern der Blitz tatsächlich einschlagen würde?
Ich habe früher viel mit Teslaspulen herumgebastelt und sehe halt immer wieder trotzdem das Thema mit dem Blitzschlag. Gut dafür wäre ja in erster Linie eigentlich der nicht vorhandene Blitzschutz... Aber könnte der Potentialausgleich hier ggf. auch helfen, oder ist der Rest der Elektronik in unserem Haus trotzdem gefährdet, wenn der Blitz in den Modulen einschlagen würde? In der Regel schlägt er ja an der höchsten Stelle ein, aber die muss natürlich auch leitend sein etc...

Ich mache mir glaube ich hier viel zu viele Gedanken zu dem ganzen was irgendwie passieren könnte etc.. Trotzdem war/ist mir die Sache wichtig und ich möchte einfach mal einen vernünftige Meinung zu dem Ganzen Thema haben und hoffe einfach mal das ihr mir hier weiterhelfen könnt, wie ich am besten verfahren sollte.

Viele Grüße
LK
 
So generell findet man zu den Erdungs/Potentialausgleichsthemen ja unfassbar gespaltene Meinungen...
Klar doch, ist ja auch kein Wunder wenn die Schätzung des b.v.s zutrifft, dass nur noch jede 5. EFK mit VNB-Konzession vertragstreu ein VDE-Auswahlabo für das Elektrotechniker-Handwerk mit der primär maßgeblichen DIN VDE 0100-712 aber auch dem Beiblatt 5 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-) vorweisen kann.
Was ich mir vorstellen könnte und was ich so am häufigsten lese ist in meinem Fall, die Solarmodule mit dem Potentialausgleich mit mind. 6qm zu verbinden (Der ist hier im Keller).
Jemand, der einen Querschnitt mit 6qm fordert, hat sich wie du vertippt. :D

Womit man sich vorstellen kann, dass auch du wie die Mehrheit der EFK und Solarteuere die beiden maßgeblichen Regelwerke nicht gelesen hast. :p

Die Frage die sich mir stellt, ist das jetzt nötig, bzw. viel mehr wie sinnvoll ist das Ganze, da die Module ja schon quasi in Verlängerung zum Dach montiert sind!?
Geht es bei dem Potentialausgleich jetzt lediglich um den Personenschutz oder erfüllt er tatsächlich auch eine gewisse Vorsichtsmaßnahme sofern der Blitz tatsächlich einschlagen würde?
Wenn auch deine Module schutzisoliert sind, ist der Personenschutz damit erbracht. Im Beiblatt 5 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) wird lediglich eine FUNKTIONSERDUNG der Moulträger mit mind. 6 mm² Cu empfohlen: Falls sich die Anlage in Österreich befindet müssen mit und ohne LPS auch die Modulrahmen generell mit 16 mm² Cu geerdet werden.
Aber könnte der Potentialausgleich hier ggf. auch helfen, oder ist der Rest der Elektronik in unserem Haus trotzdem gefährdet, wenn der Blitz in den Modulen einschlagen würde? In der Regel schlägt er ja an der höchsten Stelle ein, aber die muss natürlich auch leitend sein etc...
Wo baurechtlich kein Blitzschutzsystem gefordert ist, steht es jedem Anlagenbetreiber frei ob er sein Eigentüm worst-case einem Blitzschlag opfert. Lediglich erdungspflichtige Antennen müssen auch ohne LPS gemäß IEC 60728-11 blitzstromtragfähig mit mind. 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 8 mm Blitzableiterdraht und nach Klasse H blitzstromtragfähig geprüften Verbindern geerdet werden.

Das mit den Verbindern hat man beim ÖVE aber vergessen zu fordern, weshalb der stärkere Querschnitt sinnfrei ist, zumal runde Leiter nahezu gleichen induktiven Widerstand haben. Womit Querschnittsvergrößerung von 6 auf 16 mm² Cu auch mit zertifizierten Klemmen keine wesentliche Entlastung der in die Anlagen eingekoppelten Teilblitzströme bewirken kann.

Wenn man auch objektiv seltene Direkteinschläge in PV- und/oder Antennenanlagen ausschließen will, muss man die Dachaufbauten mit getrennten Fangeinrichtungen nach dem Stand der Technik schützen. Das scheitert aber meist am Mantra "Mach das Dach voll"; weil dann die erforderlichen Trennungsabstände nicht mehr einzuhalten sind. Und die zweitbeste Lösung die PV-Leitungen nicht auf Dach- sondern Kellerebene in die Gebäude einzuführen, wird auch nur selten praktiziert.

Eigemtlich wollte ich nach meinem Ausstieg aus dem Photovoltaikforum zu dem Thema nix mehr schreiben, denn so sicher wie das Amen in der Kirche folgt ein Link eines Eigenleisters auf den nicht normkonformen Verwirrartikel von Björn Hemman in Sonnenernergie. Auch elektrotechnischen Laien sollte auffallen, dass sich dieser Autor selbst nicht zwischen seinen vier zueinander inkompatiblen Lösungsvorschlägen entscheiden kann. :rolleyes:
 
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Ich stelle mal folgende ... Frage:
Weshalb soll ich ein BKW-Modul mit einem 6- oder 16mm² mit der HES verbinden? Was ist denn mit einer großen metallischen Außenleuchte? Verbindet man die auch mit 6mm² mit der HES? Oder ist das hier nicht erforderlich, weil 1x Licht in Strom und 1x Strom in Licht gewandelt wird? :D
 
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Dazu hatte die Inquisition der katholischen Kirche keine Lehrmeinung, weshalb diese Frage NICHT ketzerisch ist. :D
 
OK. Dann ändere ich die Frage.
 
Weshalb soll ich ein BKW-Modul mit einem 6- oder 16mm² mit der HES verbinden? Was ist denn mit einer großen metallischen Außenleuchte? Verbindet man die auch mit 6mm² mit der HES? Oder ist das hier nicht erforderlich, weil 1x Licht in Strom und 1x Strom in Licht gewandelt wird? :D
Mal ernsthaft: Noch gibt es keine Außenleuchte, durch welche eine Eiektroanlage zur Erzeugungsanlage wird und vergleichbare kapazitive Aufladungen und Ableitströme auftreten könnten.

Wenn die eine reale Gefahr darstellen würden, müsste schon längst jemand bei fehlender Funktionserdung von Modulträgern oder schutzisolierter Modulrahmen vom Dach gefallen sein, weil er sich durch die Entladung erschreckt hat. Bislang ist aber kein einziger Fall dokumentiert.

Es wäre schon viel gewonnen, wenn sich die im DKE für die DIN VDE 0100-712 zuständigen Mitarbeiter mit denen der für das Beiblatt 5 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) national bei Gebäuden ohne LPS auf einen Leiterquerschnitt bei den Empfehlungen einigen würden.

Dass danach alle SV nur noch die 2007 beim Workshop in Kassel bei SMA gefundene Sprachregelung vertreten, glaube ich allerdings nicht. Trotzdem habe ich in einem Kommentar zu einem Praxisproblem den HÜTIG-Verlag gebeten, das Thema auch mal auf die Tagesordnung in den Praxisproblemen von de/Elektronet zu setzen.

Alexander Nollau, der für VDE-DKE das Thema der Balkonkraftwerke federführend bearbeitet, ist zu bemitleiden. Er wird es nicht allen recht machen können und der Druck der Politik die Sicherheit zugunsten der Energiewende zu reduzieren immer größer.
 
Thema: Potentialausgleich/Erdung Solarmodule für BKW
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