Potentialausgleich Gebäude

Diskutiere Potentialausgleich Gebäude im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Morgen, nach langem suchen und grübeln, wende ich mich nun ans Forum in der Hoffnung, etwas Klarheit zu schaffen. Ein Garagengebäude soll...
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Axel Meier

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Guten Morgen,

nach langem suchen und grübeln, wende ich mich nun ans Forum in der Hoffnung, etwas Klarheit zu schaffen.

Ein Garagengebäude soll einschl. Lagerräumen und Duschraum an eine ca. 60m Entfernte Hauptverteilung angeschlossen werden. Hintergrund: Zuleitung und Verteilung aus "DDR-Zeiten" und nicht mehr ausreichend bzw. technisch nicht mehr i.O.
Das Gebäude besitzt weder eine Blitzschutzanlage noch einen Fundamenterder oder ähnliches.

Nun zu meiner Frage. Muss ich im besagten Gebäude einen neuen Tiefenerder setzen lassen?
Kann auch eine PA-Leitung von der HPAS im Nachbargebäude (Einspeisepunkt) verlegt werden?
Die Kabeltrassen sowie die Rohrleitungen müssen ja an den PA angeschlossen werden.

Irgendwie bin ich mit der Informationsflut bzgl. Erdung etwas überfordert.

Ich danke vielmals für die Hilfe. :)
 
Hallo,

hier liegt ein TN-C-S-Netz vor.
 
Eine Erdung ist für das Gebäude dringend zu empfehlen.
Was hilft Dir eine PA Leitung zu einem Potential eines 60m entfernten Gebäudes?
Du mußt einen PA für das Gebäude erstellen in dem die Elektrik installiert werden soll und da gehört auch der Boden auf dem man steht dazu.

Anstatt eines Tiefenerders kannst Du in den Graben in den Du die Neue Zuleitung legst auch gleich ein V4A Erderstahl mit einlegen, muß ja nicht unbedingt die ganzen 60m lang sein.
Die Netzform sollte für das Neue Gebäude ausschließlich TN-S sein, also eine Zuleitung mit 5 Adern erhalten!
 
Hallo Octavian,

vielen Dank für deine Antwort!
Den Vorschlag mit dem Erderstahl im Kabelgraben finde ich sehr gut.
Was mich jetzt aber verwirrt, ist folgendes:

Fa. Dehn schreibt in ihren FAQs folgendes:
"Wird Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443 ohne Blitzschutzsystem nach DIN EN 62305-3 in einem Gebäude ohne eine bestehende Erdungsanlage (Altbauten, Bestandsgebäude) installiert, dann muss nicht zwingend nachträglich eine Erdungsanlage errichtet werden. Der Überspannungsschutz dient in diesem Fall ausschließlich zum Schutz bei Überspannungen, die über das Stromversorgungsnetz in die betreffende Anlage übertragen werden. Dieser Überspannungsschutz stellt den notwendigen Potentialausgleich zur Einhaltung der Isolationskoordination in der Kundenanlage sicher. Eine elektrische Anlage ohne Erdungsanlage (egal ob Altbau oder Bestandsgebäude) ist - unabhängig davon ob Überspannungsschutz installiert ist oder nicht - nur bei Gebäuden zulässig, die mit einem Niederspannungssystem welches als TN-C - oder TN-C-S – System ausgestattet sind."

Wie ist diese Aussage in Bezug auf das besprochene Projekt zu interpretieren?

Vielen Dank im Voraus!
 
Das was Du dort zitierst ist auf die Funktion des Überspannugnsschutzes bezogen.
Dies hat erst mal ncihts mit dem Schutzpotentialausgliech zu tun.

Die Norm schreibt zwar hier auch bei Bestandsgebäuden keine Nachrüstpflicht vor, so wie eigentlich immer, nur stellt sich dann dei Frage warum bei Neuen Gebäuden ein Fundamenterder zwingend vor zu sehen ist, um eine sichere Anlage zu gewährleisten.

Über eine lange Kabelstrecke bilden sich Spannungsdifferenzen, auch im TN-S Netz zwischen dem mitgeführten PE und dem örtlichen Erdpotential.
Um hier keine Probleme mit Kommunikationssystemen oder aber auch bei Erdschlüssen zu bekommen, ist es dringend an zu raten für ein separates Gebäude auch einen zusätzlichen Erder zu setzen.
 
Deine Begründung klingt schlüssig.
Die Rücksprache mit Kollegen hat in etwa das selbe Ergebnis hervorgebracht. Hier wurde mir auch empfohlen, auch wenn nicht konkret normativ gefordert, lieber einen zusätzlichen Erder vorzusehen da die Anlagensicherheit dadurch gesteigert wird.

Vielen Dank für die sehr gute Hilfe.
 
Thema: Potentialausgleich Gebäude
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