OT:
Also diese Leuchten mit Helligkeitssensor/BWM werden auch gerne von den E-Firmen für die Beleuchtung von Fluren von Mehrfamilienhäusern (MFH) genommen. Spart ja Geld, da keine Taster und Treppenlichtansteuerung mehr notwendig ist. Kann man machen, wenn diese sinnvoll platziert, vernünftig eingestellt werden - also mit Mindestleuchtdauer 2 Min. - und in ausreichender Anzahl vorhanden sind.
Ich erlebe dies leider immer wieder anders. Da selbst in größeren Objekten mittlerweile die TGA-Planung eingespart wird - ein BL meinte mal zu mir, als ich danach fragte: „Ja gebe es, diese sei aber nicht schriftlich fixiert - wird da sowas nach frei Schnauze installiert.
Heraus kommen dann unzulässige Konstruktionen, da denn die (an für sich zu wenig) beiden Leuchten dann den Treppenhausraum vor dem Fahrstuhl und seitlich ausleuchtet, die durch den Fahrstuhlschacht verdeckten Treppen dann nur indirekt. Die Leuchten gingen nach kurzer Zeit wieder aus und man selber wurde von der Leuchte erst auf der vorletzten Treppenstufe erkannt. Also eigentlich nur was für junge Leute, die die Treppen hochlaufen.
Der Handlauf lief wegen eines Fenster nicht durch, also wenn da nachts kein Fremdlicht hineinscheint, steht man völlig im Dunkeln und der Handlauf war plötzlich zu Ende, die Treppe geht aber weiter - im Keller gab es übrigens nur eins mit Lichtschacht.
Auch in den Kellerfluren waren die Leuchten tw. durch die an der Decke langlaufende Verrohrung verdeckt, so dass die erst einschalteten, wenn man kurz dadrunter stand.
Wurde alles von mir moniert, auch die fehlende Beleuchtung und den fehlenden zweiten Handlauf auf der Innenseite der Treppe. Leuchten wurden nicht nachgesetzt, aber man war nach mehreren Aufforderung in der Lage, die Werkseinstellung von 30sek auf 5min zu erhöhen - was für eine Ingenieursleitung. Auch bei den zweiten Handlauf scheute man die Kosten und versuchte argumentativ zu verhindern, da man angeblich am Fahrstuhlschacht nichts anbringen dürfte. Völliger Quatsch, die LBO/DIN fordert dies bei MFH ausdrücklich sogar - da habe ich solange genervt, bis da noch welche noch rangekommen sind. In den Kellerfluren ist alles so geblieben, da wurde nichts nachgebessert. Auftraggeber war der BT/GÜ ja selber, für den brauche ich auch keine Objekte mehr begutachten, Folgeaufträge von ihm gab es nicht, dafür Gespräche mit dem Chef.
Auch Fahrstühle mit solcher Sprachsteuerung sind nur nervig. Besonders wenn die Sprachansage nicht zu den Stockwerken passt und Ansagen wie: „Tür öffnet“ oder „Tür schliesst“ sind völlig überflüssig. Das sehe ich oder ist von Euch schon mal einer gegen die geschlossene Fahrstuhltür gelaufen?
Auch sonst so hat sich wahrscheinlich die eingesparte TGA-Planung nicht so richtig gerechnet!
Vom Vollpraktiker (Architekt) wurden irgendwelche sinnlosen Löcher für Leitungen in den Wänden und Decken eingeplant, sogar mit LAS-Schonstein für die Gastherme, die nie reingekommen ist, da das Objekt mit einer Luft-Wärme-Pumpe (LWP) beheizt wird -> spricht, wenn es richtig kalt wird, mit Strom. Im Heizungsraum geht es viel zu eng zu, wenn die LWP-Inneneinheit mal getauscht werden müsste, muss erst einmal der große Speicher für die Solaranlage raus. Auch an die Pumpen kommt man selbst für die Bedienung und Einstellung nur mit einem langen Arm heran, Ablesen der Einstellung geht nur mit einem Spiegel. Also das sind Konstruktionen zum schreien.
Statt die gemauerten Löcher nutzen zu können, wurden unzählige Kernlochbohrungen vom HKS-Gewerk an passender Stelle erstellt, die dann sinnlosen Löcher wurden nicht sofort, sondern erst zum Schluß verschlossen - sprich als der Putz dran, bzw, Estrich drin war und die Maler durch.
Ich habe mehrfach darauf in meinen Protokollen hingewiesen, es hat keinen interessiert. Jetzt mache ich nur noch Fotos, male ggf. noch eine roten Pfeil rein und gut ist. Mir fehlt auch die Zeit, dies noch ordnungsgemäß zu dokumentieren.