Das Problem an der 0100-510 ist die Formulierung "leicht zugänglich" und deren Auslegung.
Ich kenne Antriebe samt Motoschutzschalter, Schütz und Feinsicherungen für Panzer-Rolläden im Gewerbe, da sind Motor und zugehöriger Schaltkasten eine Einheit am oberen Ende des Rolladen, mitunter 8 Meter in der Höhe - Das war ja offenbar auch "leicht zugänglich" ...
Nach allgemeiner Auffassung muss ein Stromkreisverteiler zur Freischaltung und anderen Schaltzwecken frei zugänglich sein - Aber zählt das für den Kleinverteiler, in dem für ein Zimmer 2 FI/LS und ein Relais für die Beleuchtung/Hotelcard sitzen, wenn man deren Zuleitung (die in dem Fall einfach ein Strang für 15,20,25 ... Zimmer ist) am eigentlichen Stromkreisverteiler abschalten kann? Ist dieser Kleinverteiler im Zimmer dann nicht eher als ein eigenständiges Betriebsmittel zu betrachten wie oben genannter Motor-Antrieb oder eine Feinsicherung im Sockel einer Deckenleuchte, die man halb zerlegen muss um dran zu kommen?
Ich will das ja nicht beschönigen, die Potition ist praktikabel bescheiden gewählt und das Rohr definitiv fehlplatziert, ... Aber ob es grundsätzlich inakzeptabel ist ... da wäre ich mir nicht eins und würde bei einer solchen Planung unseren Sachverständigen befragen ehrlich gesagt. Unschön ist nicht immer gleichzusetzen mit absolut falsch. Denn seien wir mal ehrlich, solche Installation findet man nicht in der Klein-Unterkunft mit 4 Zimmern über der Kneipe für durchreisende, sowas findet man eher im 400-Betten-Hotel - das wäre ein wirtschaftlicher Todesstoß und hätte schon in der Planung zu Diskussionen führen müssen ...