Hallo @dmx2048:
Wie FNet schon schrieb, verwechselst Du den Begriff Körper(Gerätegehäuse) mit dem menschlichen Körper. Der Mensch ist, wie in den bereits vorher mehrfach zitierten Definition (und Deinem Link!), bei "Körperschluss" nicht gemeint.
Ein Beispiel: Bei einem Defekt der Basisisolierung(erste Massnahme gegen direkte Berührung) könnte ein Aussenleiter an den Gehäusekörper gelangen (die ist ein Körperschluss). Dieser Gehäusekörper ist ebenfalls ein Isolator (zweite Schutzmassnahme gegen direktes Berühren, deshalb Schutzklasse II "schutzisoliert"), also nicht leitend. Bei diesem Fehler fliesst kein Fehlerstrom und der FI löst nicht aus. (Das ist der Zustand Deiner Prüfungsfrage)
Sollte die Zusatzisolierung ebenfalls einen Defekt haben und man dann direkt oder indirekt an den Aussenleiter kommt, würde ein Fehlerstrom fliesse. Aber danach war in Deiner Prüfungsfrage nicht gefragt.
Ich hoffe, das konnte Dir ein wenig Klarheit verschaffen. Ich denke auch, dass Du die Funktionen der Schutzmassnahmen verstanden hast und nur mit der Begrifflichkeit "Körperschluss" durcheinander gekommen und deshalb etwas verärgert bist, aber der Prüfungsausschuss hat in diesem Fall Recht.