SAT Anlage erden

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Hesse

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Hallo zusammen,

hoffe ihr könnte mir weiterhelfen. Ich bin gerade dran meine SAT Installation neu zu machen. Dazu hab ich ein paar fragen wo ich echt nicht mehr weiter komme....

1. Kann ich die SAT-Schüssel mit 16mm² Kabel an einem Wasserrohr im Dach erden oder muss ich einen weg in Keller finden?

2. Wenn der Umschalter im Keller sitzt, muss ich unterm Dach noch eine Poti-Schiene setzen?

3. Dann wollte ich einen Erdungswinkel mit Ü-Schutz einsetzen http://www.amazon.de/gp/product/B00...&pf_rd_t=101&pf_rd_p=455353687&pf_rd_i=301128

Wie rum bzw. wo muss ich den plazieren? Vor dem Multischalter oder unterm Dach?
LNB - SAT-Kabel - PotiSchiene - SAT Kabel - SZU-6-02 - Erdungswinkel - SAT Kabel - Multischalter?

Oder in welche Richtung kommen die SZU 6-02?

Gruß + Danke

Mirco
 
Hi. Ja ok vielen dank für die Info. Die Schüssel ist auf dem Dach. Deswegen die Frage ob ich das 16mm² Kabel an eine Wasserleitung anschließen "darf" oder ob das nicht "erlaubt" ist.

Und wie rum kommen die SZU 6-02 bzw. wo plazier ich diese Schiene mit dem Ü-Schutz?
 
Dem Stand der Technik entsprechend erdest du die Antenne und den Mast gar nicht, sondern stellst die Antenne in den Schutzwinkel einer getrennten Fangeinrichtung. Diese wird dann Außen mit geeignetem Trennungsabstand per Ableitung an die Erdungsanlage angeschloßen. Zusätzlich wird am Gebäudeeintritt ein Überspannungsableiter erforderlich, der an den Schutzpotentialausgleich des Gebäudes eingebunden ist.

Ein metallenes Regenfallrohr ist in jedem Fall mit in die Ableitung einzubeziehen, indem es am Fußpunkt an die Erdungsanlage angeschlossen wird und an den Kreuzstellen (Regenrinne) mit der Ableitung verbunden wird. Ob das Fallrohr als Teil der Ableitung nutzbar ist, hängt von dessen Beschaffenheit ab. Es muss eine Wandstärke von min. 0,5mm aufweisen und sicher durchverbunden sein - d.h. i.d.R. gelötet oder genietet.

Die Zweitbeste Option stellt die Direkterdung mit lokalem PA ohne Anbindung an die HES dar - hier werden aber Blitzstromableiter vor den Überspannungsableitern notwendig, da im Fall der Fälle der Blitzstrom direkt in die Antenne und damit auch direkt in die eingehenden Koax-Leitungen einwirkt. Auch in diesem Fall erfolgt die Ableitung zur Erdungsanlage auf direktem Weg Außen zur Erdungsanlage und NICHT an ein irgendwo womöglich in den Schutzpotentialausgleich eingebundenes Fallrohr!
 
Hesse schrieb:
hoffe ihr könnte mir weiterhelfen. Ich bin gerade dran meine SAT Installation neu zu machen. Dazu hab ich ein paar fragen wo ich echt nicht mehr weiter komme....

Mit der Sufu wären deine Fragen grösstenteils beantwortet.

Lutz
 
Mal wieder ein Crossposting!

Hesse schrieb:
Die Schüssel ist auf dem Dach. Deswegen die Frage ob ich das 16mm² Kabel an eine Wasserleitung anschließen "darf" oder ob das nicht "erlaubt" ist.
  • Die Übergangsfrist für den Missbrauch von Hauswasserzuleitungen als Erder ist am 01.10.1990 abgelaufen
  • Auch die Sanitär- und Heizungsnetze dürfen nicht mehr als Erdleiter genutzt werden
  • Blitzströme gehören nicht ins Haus ein- sondern unter Einhaltung äquivalenter Trennungsabstände außen abgeleitet

    Hesse schrieb:
    Und wie rum kommen die SZU 6-02 bzw. wo plazier ich diese Schiene mit dem Ü-Schutz?
    ÜSE müssen immer in Flussrichtung und so dass der PA auch bei Komponentenausbau erhalten bleibt eingebaut werden.

    T.Paul schrieb:
    Dem Stand der Technik entsprechend erdest du die Antenne und den Mast gar nicht, sondern stellst die Antenne in den Schutzwinkel einer getrennten Fangeinrichtung. Diese wird dann Außen mit geeignetem Trennungsabstand per Ableitung an die Erdungsanlage angeschloßen.
    "Hesse" ist aber keine EFK und noch weniger imstande Tätigkeiten auszuführen die qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten sind.

    Auf § 13 NAV und dass Erdung und PA zur Elektroanlage gehören wurde schon an anderer Stelle nachdrücklich hingewiesen.

    T.Paul schrieb:
    Zusätzlich wird am Gebäudeeintritt ein Überspannungsableiter erforderlich, der an den Schutzpotentialausgleich des Gebäudes eingebunden ist.
    Vorsicht, der Threadersteller will die Antenne suboptimal aber zulässig direkt erden und da ist der PA nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) ausschließlich "schleifenfrei" am Antennenträger anzuschließen!
  • ÜSE sind immer zweckmäßig, normativ aber speziell nur bei Direkterdungen an Blitzschutzanlagen gefordert
  • Wenn schon ÜSE, dann auch energetisch korrekt koordiniert
  • Eine Dachantenne in LPZ 0A erfordert stets SPD 1 Blitzstromableiter mit Stoßstrom 10/350 µs
  • Bei Montagen in LPZ 0B einer normkonformen Blitzschutzanlage oder in der nicht erdungspflichtigen Schutzzone einer Fassade genügen gegen induktive Blitzstromeintragungen auch die SPD 2 Überspannungsableiter von AXING als Mittelschutz
T.Paul schrieb:
Die Zweitbeste Option stellt die Direkterdung mit lokalem PA ohne Anbindung an die HES dar ...
Diese Empfehlung ergibt das Gegenteil der gut gemeinten Absicht und ist eindeutig normwidrig.

DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) schrieb:
6.2 Ausführungen des Potenzialausgleichs

a) Um zu verhindern, dass Spannungsunterschiede zwischen einem Kabelnetz und anderen fremden leitfähigen Teilen auftreten, die Personen gefährden oder zu Sachschäden (z. B. Entzündung oder Störung von Geräten durch Lichtbogenüberschlag) führen können, muss das Kabelnetz in die Potenzialausgleichsanlage des Gebäudes einbezogen werden.

ANMERKUNG 1: Der Potenzialausgleich ... erfolgt im Allgemeinen an der Haupterdungsschiene.
Siehe auch ABB Merkblatt #10.
 
Das war so nicht gemeint - bei Direkterdung von der Erdungsanlage an den Mast mit PA der Komponenten und Leitungsschirme vom Mast, z.B. im Dach, darf keine zusätzliche Verbindung im Haus zur HES geführt werden zur Vermeidung besagter Schleifenbildung.

Da in diesem Fall Blitzteilströme über den Mast und den PA in das Leitungsnetz und damit zu den Geräten geführt würden, ist zusätzlich zum ÜSA Typ 2 auch ein Blitzstromableiter Typ 1 erforderlich, der dann natürlich einen passenden Querschnitt zwischen Mast und Ableiter erfordert, der größer sein wird als der reine PA es erforderlich machte.

Die Erdungsanlage ist natürlich verbunden und mit in den Schutzpotentialausgleich an der HES eingebunden - Dies gilt dann auch für Einzelerdungen für die Antenne. Ohne Verbindung zwischen neuem Erder bzw. der Anschlussfahne für die Ableitung und bestehender Erdungsanlage oder min. der HES ist eine Direkterdung m.E. nicht Normkonform zu errichten.
 
ich würde keine kunststücke veranschtalten,kabel am haus entlang und kreuzerder rein in den mutterboden,für mich wäre die sache damit erledigt.
 
Vielen Dank für die knappe Darlegung deiner Uneignung zur Blitzschutz- oder Elektrofachkraft.
 
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