M
Mike21
- Beiträge
- 59
Hi,
ich habe mal wieder eine Frage:
Nach den 5 Sicherheitsregeln muss ich nach dem Freischalten und gegen Wiedereinschalten sichern, die Spannungsfreiheit feststellen.
Was ist aber, wenn ich z.B. eine Handbohrmaschine habe und die Zuleitung aus der Schukosteckdose entfernt habe?
Muss ich da auch die Spannungsfreiheit messtechnisch feststellen?
Danke im Voraus!
ich habe mal wieder eine Frage:
Nach den 5 Sicherheitsregeln muss ich nach dem Freischalten und gegen Wiedereinschalten sichern, die Spannungsfreiheit feststellen.
Was ist aber, wenn ich z.B. eine Handbohrmaschine habe und die Zuleitung aus der Schukosteckdose entfernt habe?
Muss ich da auch die Spannungsfreiheit messtechnisch feststellen?
Danke im Voraus!