Überspannungsschutz nachgerüstet - 2. Leitung zur HES?

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holzhaus2022

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Hi, ich möchte einen ÜSS im Zählerschrank nachrüsten lassen. Es ist ein TT System. D.h. es geht bereits ein 1x16² vom Einspeiseadapter zur HES. Wenn jetzt ein Überspannungsschutz nachträglich auf die Sammelschienen kommt, muss man dann ein zweites 16² zur HES ziehen?
 
Nein. Wichtig ist nur, dass der Ableiter ein TT-Typ ist, wo der PE isoliert ist.
 
Ganz sicher? wo soll der PE dann angeschlossen werden? Am Einspeiseadapter oder am ÜSS?
 
Habe gerade mal bei Dehn nachgeschaut, die wollen tatsächlich eine Verbindung von der HES für den PE und eine für den Erdungsanschluss am Ableiter. Also Angaben des Herstellers beachten und sich danach richten.
 
So pauschal ist das nicht zu beantworten.
Erst mal wird der PE der im TT Netz vom ERder kommt an die Einspeiseklemme der Schiene geklemmt.
Der Ableiter dürfte da schon einen Kontakt an die Schiene haben.

Der zusätzliche PA Anschluß am Ableiter ist vor allem dann wichtig wenn es Vor Ort einen eigenen PA.
z.B. ist das in vielen Industrieanlagen so wo es innerhalb eines Raumes über ein vermaschtes System eine oder sogar mehrere PA Schienen zusätzlich gibt.
Hier wird dann mit dem Anschluß nochmal zusätzlich zu dem örtlichen PA ein Ausgleich für die Überspannungen geschaffen.

Von dem Anschluß zusätzlich eine Ader weg zu führen die dann den gleichen Weg zum selben Anschlußpunkt geht ist überflüssig, wenn auch nicht schadhaft.
 
Habe gerade mal bei Dehn nachgeschaut, die wollen tatsächlich eine Verbindung von der HES für den PE und eine für den Erdungsanschluss am Ableiter. Also Angaben des Herstellers beachten und sich danach richten.
Ausnahme-EFK mit einem Normenabo könnten bei einer solchen Grundsatzfrage auch im Anhang G (informativ) der VDE AR-N 4100:2019-04 und FNN zur E VDE AR-N 4100/A1:2022-06 nachsehen. ;)

Die zusätzliche Direktverbindung zur MET/HES ist auch in Publikationen anderer Hersteller wie ABB oder PHOENIX-CONTACT dargestellt. Ob die auch nach nach dem relevanteren Normentext Pflicht ist, überlasse ich EFK zu entscheiden.
 
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