Akki
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Hallo,
da es mich grade beschäftigt, folgende Frage (bei Geräteprüfungen):
muß jedes einzelne Meßprotokoll unterschrieben werden oder reicht es, eine elektronische Doku zu führen (Elektromanager mit Passwortschutz) und nur eine Gesamtbeurteilung zu unterschreiben, wo gesagt wird, soviele Geräte geprüft/ok und die und die nicht ok und bitte reparieren/aussondern und die Einzelergebnisse der Geräte nur (UNunterschrieben) als Info beizulegen? Daß die Meßergebnisse hilfreich sind, ist ja keine Frage, vor allem falls mal jemand anders den Job übernimmt und Vergleiche mit früheren Zuständen anstellen will. Und daß ich die Meßwerte für mich zur Absicherung verfügbar habe, halte ich auch für sinnvoll, es könnten ja mal Probleme auftreten.
Die TRBS 1201 sagt:
Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein und können dementsprechend folgende Angaben enthalten:
- Datum der Prüfung
- Art der Prüfung
- Prüfgrundlagen
- Was wurde im einzelnen geprüft
- Ergebnis der Prüfung
- Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zum Weiterbetrieb
- Name
Da steht nichts von Unterschriften
Ich habe weder in BetrSichV, LV35 oder TRBS1201 eine genaue Forderung danach gefunden und in der VDE-Vorschriftenreihe 120 wird bei Softwareunterstützung gesagt, daß keine Unterschrift nötig sei.
Danke für Anregungen oder Verweise
Akki
da es mich grade beschäftigt, folgende Frage (bei Geräteprüfungen):
muß jedes einzelne Meßprotokoll unterschrieben werden oder reicht es, eine elektronische Doku zu führen (Elektromanager mit Passwortschutz) und nur eine Gesamtbeurteilung zu unterschreiben, wo gesagt wird, soviele Geräte geprüft/ok und die und die nicht ok und bitte reparieren/aussondern und die Einzelergebnisse der Geräte nur (UNunterschrieben) als Info beizulegen? Daß die Meßergebnisse hilfreich sind, ist ja keine Frage, vor allem falls mal jemand anders den Job übernimmt und Vergleiche mit früheren Zuständen anstellen will. Und daß ich die Meßwerte für mich zur Absicherung verfügbar habe, halte ich auch für sinnvoll, es könnten ja mal Probleme auftreten.
Die TRBS 1201 sagt:
Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein und können dementsprechend folgende Angaben enthalten:
- Datum der Prüfung
- Art der Prüfung
- Prüfgrundlagen
- Was wurde im einzelnen geprüft
- Ergebnis der Prüfung
- Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zum Weiterbetrieb
- Name
Da steht nichts von Unterschriften
Ich habe weder in BetrSichV, LV35 oder TRBS1201 eine genaue Forderung danach gefunden und in der VDE-Vorschriftenreihe 120 wird bei Softwareunterstützung gesagt, daß keine Unterschrift nötig sei.
Danke für Anregungen oder Verweise
Akki