UV erneuern

Diskutiere UV erneuern im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Servus, Mich hatte ein bekannter gefragt ob ich ihm seine UV erneuern könnte. Wie sieht es da rechtlich aus, darf ich sowas als Mechatroniker...
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Eltako

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Servus,

Mich hatte ein bekannter gefragt ob ich ihm seine UV erneuern könnte.

Wie sieht es da rechtlich aus, darf ich sowas als Mechatroniker?

Bin ja kein Meister und kann im Anschluss auch keine dementsprechende Messung durchführen. (Schleife,Pe - Durchgang, Rcd Zeit und Strom).

Wie sieht es in der Praxis aus ?



Und gibt es hier einen Auszug was so ein Neubau beinhalten muss laut DIN VDE?

Ggfs. Muster mit Querschnitten und alles weitere Wissenswertes?



Vielen Dank‘
 
Dürfen wohl nicht aber nen Hexenwerk ist es nicht
 
Mich hatte ein bekannter gefragt ob ich ihm seine UV erneuern könnte.

Wie sieht es da rechtlich aus, darf ich sowas als Mechatroniker?

Dazu ein Auszug aus dem §13, Absatz (2) der Niederspannungsanschlussverordnung:

"(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten."
 
Servus,

Mich hatte ein bekannter gefragt ob ich ihm seine UV erneuern könnte.

Wie sieht es da rechtlich aus, darf ich sowas als Mechatroniker?

Bin ja kein Meister und kann im Anschluss auch keine dementsprechende Messung durchführen. (Schleife,Pe - Durchgang, Rcd Zeit und Strom).

Wie sieht es in der Praxis aus ?



Und gibt es hier einen Auszug was so ein Neubau beinhalten muss laut DIN VDE?

Ggfs. Muster mit Querschnitten und alles weitere Wissenswertes?



Vielen Dank‘
Du darfst das schon tun, bist dann allerdings haftbar, sollte dadurch ein Schaden auftreten.

Mein Tipp wie immer: Stimm dich mit einem lokalen Elektriker ab, dass du die Arbeit ausführst und er z.B. Material stellt und die Abnahme durchführt.

Ich bin immer wieder verwundert, wie viele Menschen (das ist ein Beispiel und hat nichts mit deinem Bekannten zu tun) eine neues, geleastes Fahrzeug VOR der Garage haben, aber 500€ für eine Messung der Installation sind nicht drin.
 
. . . und wenn ich zwei Leasing Fahrzeuge vor der Garage stehen hätte, würde ich diesen Wucherpreis bestimmt nicht bezahlen. Wo bleibt denn da die Verhältnismäßigkeit ?
 
. . . und wenn ich zwei Leasing Fahrzeuge vor der Garage stehen hätte, würde ich diesen Wucherpreis bestimmt nicht bezahlen. Wo bleibt denn da die Verhältnismäßigkeit ?
Du hast recht. Der Handwerksmeister ist so schon reich genug. Immerhin muss der seine Fahrzeuge nicht leasen, sondern beschafft sie sich mit dem angehäuften Geld, das aus nicht rechnungslastiger Tätigkeit entstanden ist.

Asche über mein Haupt!
 
Haftbar ist jeder für sein Handeln, auch wenn er Angestellter in einem eingetragenen Betrieb ist.

Als Fachkraft darf er aber NUR Wartung und Reparaturen selbständig durchführen.
Austausch alter Anlagen, Upgrades, Neue Installation, etc dürfen nur unter AUFSICHT eines eingetragenen Fachbetriebes erfolgen.
Das ist was anderes als eine Abnahme denn der Fachbetreib ist schon in der Planung der verantwortliche und ein zu beziehen.
 
Thema: UV erneuern
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