Verantwortliche Elektrofachkraft

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Guten Morgen zusammen,


vielleicht kann mir einer von euch eine nachvollziehbare Antwort auf meine Frage geben. In der Gruppensuche und Foren bin ich leider nicht fündig geworden.


Thema:

Verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) nach DIN VDE 1000-10


Hintergrund:

Ich bin in einen Entsorgungsfachbetrieb als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt.

Bei uns ist eine Elektrofachkraft (Geselle) angestellt, welche dem Tischlermeister im Betriebsbereich ,,Gebäudeunterhaltung“ unterstellt ist.

Die Elektrofachkraft ist zum Prüfen von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen nach DGUV V3 beauftragt.


Problem:

Jetzt habe ich mitbekommen, dass die EFK natürlich auch sämtliche andere elektrotypische Aufgaben erledigt wie z.B. Leuchten tauschen, Verteilungen umbauen/errichten, Fehlersuche und Mängelbeseitigung, Reparaturen…


Frage:

Benötigen wir noch zusätzlich eine vEFK?


Gedanke:

Aus Arbeitsschutz Sicht, kann die EFK vom Vorgesetzten schon nicht fachlich richtig unterwiesen werden geschweige denn, kann eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.

Aus Sicht der DIN VDE 1000-10 kann die Fachverantwortung, welche die EFK ja automatisch mit ihren Ausgeführten Tätigkeiten übernimmt, nicht von einem Gesellen übernommen werden.

Desweiteren, wenn ich es richtig verstehe, dürfte ein Unternehmen welches elektroarbeiten ausführt, ohne Elektromeister o. Ä. nicht agieren denn laut DIN VDE 1000-10:


Zu einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil zählt jeder Bereich, der sich mit elektrotechnisch relevanten Sicherheitsaufgaben befassen muss. Die VDE 1000-10:2009-01 gibt im Absatz 1 Aufschluss über Tätigkeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit und damit einem elektrotechnischen Betriebsteil gleichzusetzen sind, z. B. gilt dies für das:



a) Planen, Projektieren, Konstruieren



b) Einsetzen von Arbeitskräften





· Organisieren der Arbeiten

· Festlegen der Arbeitsverfahren

· Auswählen der geeigneten Arbeits- und Aufsichtskräfte

· Bekannt geben und Erläutern der einschlägigen Sicherheitsfestlegungen

· Hinweisen auf besondere Gefahren

· Unterweisen über anzuwendende Schutzmaßnahmen

· Festlegen der zu verwendenden Körperschutzmittel und Schutzvorrichtungen

· Durchführen notwendiger Schulungsmaßnahmen


c) Errichten




d) Prüfen





· Besichtigen

· Erproben

· Messen


e) Betreiben






· Inbetriebsetzen

· Betätigen (Bedienen) (ausgenommen die bestimmungsgemäße Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln, die für Laienbenutzung vorgesehen sind)

· Arbeiten

· Instandhalten


f) Ändern






Zusammenfassung:

Da wir einen elektrotechnischen Betriebsteil betreiben (mit einem Gesellen) und sämtliche Arbeiten im elektrotechnischen Bereich durchführen, brauchen wir eine Verantwortliche Elektrofachkraft?!


P.S. ich habe mitbekommen, dass wir zeitnah noch einen zweiten Gesellen einstellen wollen.


Danke für eure Antworten!

Wenn möglich bitte so Antworten, dass ich einen Bezug auf Normen und Vorschriften habe, sodass ich die Info an den Betriebsleiter weitegeben kann.
 
Derartige Auskünfte holt man doch bei der zuständigen Handelskammer ein.

Die "Meinungen", die dir eventuell im Internet mitgeteilt werden, haben doch keinerlei Rechtsverbindlichkeit.

Das Thema wird sich allerdings von allein erledigen, da niemand gewillt sein wird die Zeit zur Beantwortung deiner Fragen aufzubringen.

Über die Ausbildung zur "Fachkraft für Arbeitssicherheit" will ich garnicht erst spekulieren.
.
 
Hallo patois, ,,Meinungen" wollte ich auch nicht hören sondern Hilfe zum Verständnis wann ein Unternehmen eine vEFK benötigt.

Bei der Handwerkskammer Arnsberg habe ich gestern angerufen und wurde mit der Aussage,, Sie seien nicht für uns zuständig abgewimmelt".

Was darf ich denn unter deinem Satz: "Über die Ausbildung zur "Fachkraft für Arbeitssicherheit" will ich garnicht erst spekulieren" verstehen?
 
Zusammenfassung:

Da wir einen elektrotechnischen Betriebsteil betreiben (mit einem Gesellen) und sämtliche Arbeiten im elektrotechnischen Bereich durchführen, brauchen wir eine Verantwortliche Elektrofachkraft?!

Ja. Das hat organisatorisch-strukturelle Gründe.

Genaueres vielleicht mal hier anfragen: diesteckdose.net - Portal
Dort sind einige im Bereich der Organisationsstruktur unterwegs.
 
Derartige Auskünfte holt man doch bei der zuständigen Handelskammer ein.

Die "Meinungen", die dir eventuell im Internet mitgeteilt werden, haben doch keinerlei Rechtsverbindlichkeit.

Das Thema wird sich allerdings von allein erledigen, da niemand gewillt sein wird die Zeit zur Beantwortung deiner Fragen aufzubringen.

Über die Ausbildung zur "Fachkraft für Arbeitssicherheit" will ich garnicht erst spekulieren.
.

Und du glaubst, das eine Meinung von einem Angestellten der Handelskammer Rechtsverbindlichkeit hat?
Oder wird dir da ein notariell beglaubigtes Gutachten übergeben?
Kann ich mir nicht vorstellen.
bicho
 
Zunächst ist in einem Betrieb IMMER der Geschäftsführer die VEFK.
Erst wenn dieser jemanden explizit mit dieser Aufgabe in Teilen oder Gesamt damit beauftragt, hat jemand anderes diese Aufgabe inne.

Die Geschäftsführer sind sich allerdings oftmals Ihrer Verantwortung gar nicht bewußt.
Hier sollte man dringend mal ein klärendes Gespräch führen und diese Verantwortung bewußt machen.
Nur weil die Geschaftsführung aufgrund mangelnder Ausbildung eigentlich nicht in der Lage ist dieser Verantwortung gerecht zu werden, ergibt sich noch lang keine automatische Verlagerung dieser Verantwortung.

Die VDE beschreibt nur was eine VEFK können muß, nicht wer das ist.
 
Das ist keine These sonder die rechtliche Situation.

Welcher Betrieb hat keinen Geschäftsführer?
Wer soll sonst die Entscheidungen in der Firma fällen?
 
Thema:
Verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) nach DIN VDE 1000-1......
Problem:
Jetzt habe ich mitbekommen, dass die EFK natürlich auch sämtliche andere elektrotypische Aufgaben erledigt wie z.B. Leuchten tauschen, Verteilungen umbauen/errichten, Fehlersuche und Mängelbeseitigung, Reparaturen

Frage:

Benötigen wir noch zusätzlich eine vEFK?
Die Frage ist doch eher, wer kontrolliert es? Antwort keiner. Es gibt nicht mal eine Behörde, wo du solche Vorfälle melden kannst. Und für andere Behördenmitarbeiter sieht dies nach Arbeit aus und die wird vermieden.
 
Zunächst ist in einem Betrieb IMMER der Geschäftsführer die VEFK.
Erst wenn dieser jemanden explizit mit dieser Aufgabe in Teilen oder Gesamt damit beauftragt, hat jemand anderes diese Aufgabe inne.

Die Geschäftsführer sind sich allerdings oftmals Ihrer Verantwortung gar nicht bewußt.
Hier sollte man dringend mal ein klärendes Gespräch führen und diese Verantwortung bewußt machen.
Nur weil die Geschaftsführung aufgrund mangelnder Ausbildung eigentlich nicht in der Lage ist dieser Verantwortung gerecht zu werden, ergibt sich noch lang keine automatische Verlagerung dieser Verantwortung.

Die VDE beschreibt nur was eine VEFK können muß, nicht wer das ist.
Nach meiner Auffassung steht die Geschäftsführung in der Verantwortung, bis durch sie eine VEFK bestellt ist. Um die Rolle der VEFK selbst auszufüllen, müssten jedoch die entsprechenden Bedingungen/Qualifikationen vorhanden sein.
 
Welcher Betrieb hat keinen Geschäftsführer?

Sehr viele. Z.B. sämtliche Einzelunternehmen oder AG.
Geschäftsführer im rechtlichen Sinne gibt es nur bei UG und GmbH.
Ein Einzelunternehmensleiter/-inhaber sollte tunlichst vermeiden, sich als Geschäftsführer zu bezeichnen, das KANN eine Menge Schwierigkeiten bedeuten.

"Automatisch" zur vEFK wird auch niemand, wie @edi schon richtig ausführte.
 
Hier mal eine Definition der "Geschäftsführung":
"Unter Geschäftsführung (oder Geschäftsleitung) versteht man im Gesellschaftsrecht eine oder mehrere natürliche Personen, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut sind und die Gesellschaft als Organ gerichtlich und außergerichtlich organschaftlich vertreten. Auch die Tätigkeit von Geschäftsführern heißt Geschäftsführung."
Zitat aus Wikipedia.

Und auch in einer AG oder sonstigen Gesellschaft ist jemand mit der "Führung der Geschäfte" beauftragt.
Und wenn es der Eigentümer selbst ist oder auch ein Vereinsvorstand.

Und dieser ist IMMER Verantwortlich, kann aber seine Verantwortung auf andere übertragen.
Oder meint hier jemand ein Unternehmen wäre im elektrischen Bereich frei von jeder Verantwortung nur weil der Chef Schreiner ist und auch keine VEFK benannt hat?
Er kann auch völlig fachfremde zur Verantwortlichen Elektrofachkraft benennen, eine fatale Entscheidung.
Was ja ein typisches Beispiel ist, daß schnell mal eine Elektrofachkraft zur VEFK bestellt wird, ohne das diese überhaupt diese in VDE 1000 genannten Zusatzqualifikationen mitbringt.

Die Norm beschreibt die Qualifikationen die eine Person mitbringen muß um diese Stellung richtig aus zu füllen und somit Ihre Aufgabe zu erfüllen.

Auch kann ein Geschäftsführer eine VEFK benennen und trotzdem in der Verantwortung bleiben, wenn er dieser nämlich nicht das Notwendige zur Verfügung stellt, damit diese Ihren Auftrag erfüllen kann.
 
Das geht zumindest zur Häfte an der Sache vorbei, nämlich der Behauptung, dass JEDER Betrieb einen GeschäftsFÜHRER habe.
Das mag zwar haarspalterisch erscheinen, ist aber, wenn es eben auch um Rechtskonformitäten wie vEFK und EFK geht, vonnöten.
Soll heißen, es ist ZWINGEND bei einem Betrieb zwischen einer "Geschäftsführung" oder besser "Geschäftsleitung" und dem eindeutigen und zwanghaft einer bestimmten Gesellschaftsform unterliegenden Begriff des "Geschäftsführers" zu unterscheiden. Dieser Begriff sollte weder missbräuchlich, noch missverständlich benutzt werden und so ist eben auch die Aussage, dass jeder Betrieb einen "Geschäftsführer" habe, eindeutig falsch.

Daran ändert auch ein falsch herausgesuchtes Zitat aus Wikipedia nichts, ich empfehle da lieber das HGB, Gablers Wirtschaftslexikon o.ä.
 
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