Verlauf der Schlitze (Höhe, ...)

Diskutiere Verlauf der Schlitze (Höhe, ...) im Installation von Leitungen und Betriebsmitteln Forum im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK; Hi, dass Schlitze immer senkrecht bzw. waagrecht und niemals quer verlaufen dürfen ist klar. Aber in welcher Höhe (Abstand von Decke bzw....

  1. Simon

    Simon

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    Hi,

    dass Schlitze immer senkrecht bzw. waagrecht und niemals quer verlaufen dürfen ist klar. Aber in welcher Höhe (Abstand von Decke bzw. Boden) sollten lt. Norm die Leitungen verlegt werden. Gibt es hierzu Standardmaße?

    In welcher Höhe über dem Boden sollen Steckdosen und Lichtschalter angebracht werden?


    Sagt die VDE was hierzu aus? Kann man sich die VDE irgendwo runterladen?

    Gruß,
    SimonW
     
  2. #2 classic04, 12.10.2004
    classic04

    classic04

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    Hallo Simon,
    leider kann man die VDE nicht herunterladen, die sind da recht streng. Man kann unter www.vde.de nicht einmal die ganze Vorschrift lesen.

    Zu deinen anderen Fragen:
    Ich hab mal gelernt, dass man Waagerechte Schlitze zwischen 15 und 45 cm vom fertigen Boden bzw. Decke verlegt. Steckdosen am Boden in 30 cm Höhe und Schalter in 105 cm Höhe ansetzt. Man sollte auch zum Türrahmen 15 cm Abstand halten. Für den Unterverteiler gibt es auch noch Regeln, die ich leider nicht mehr im Kopf habe. Aber bestimmt hilft dir ein anderer noch etwas weiter.

    Viel Spaß bei der Arbeit
    Gruß Jens
     
  3. #3 georgemounten, 18.10.2004
    georgemounten

    georgemounten

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    Das ist in den DIN-Normen geregelt! ( DIN 18015 )
    Zwar im Wohnraum:
    In den Wandecken 5cm frei dann Instzone 30cm.Senkrecht)
    An der Decke 15cm frei dann Instzone 30cm.(waagrecht)
    An Türen und Fenster ist auch eine Senkrechte Instzone und zwar ab der Kante der Türe z.B. 30cm.
    Und in Räume mit einer Arbeitsfläche z.B. Küche, Werkstatt gibt es auch noch eine Waagrechte Instzone und zwar Unterkante 90cm, Oberkante 120cm.
     
  4. Joschy

    Joschy

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    wir setzen unsere VT´s standard bei unterkannte 140 cm

    steckdosen mitte 30 cm o k f f

    schalter mitte 110 cm o k f f

    sonstiges (z.B.thermostat, sprechanlage) mitte 140 cm

    lampenauslass von oben angefahren bei 190 cm

    dunstabzug von oben angefahren 230 cm

    waagerechte installation im bereich 15-30 cm

    senkrechte installation 15-30 cm

    abstand zu zargen 15 cm

    doesenabstand bei z.B. Telefon/Antenne zu schuko 20 cm mitte - mitte

    das aber nur für uns die standard installation.

    Joschy
     
  5. Dusol

    Dusol

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    Hier die Installationszonen.

    [​IMG]


    [​IMG]

    Es lautet nunmer in
    DIN VDE 18015-3:1999-04: Schalter sind... so
    anzuordnen, daß die Mitte des oberen Schalters nicht
    mehr als 105cm über der fertigen Fußbodenfläche
    liegt. Diese modifizierte Festlegung als Grenzmaß
    kommt auch dem barrierefreien Bauen nach DIN 18025
    entgegen.

    Für den Abstand von Steckdosen zu TV/Telefon-Dosen,
    bieten die Hersteller Abstandsstutzen an.

    - mit nicht berührungssicheren Steckdosen
    - für Mehrzeilen-Kombinationen

    http://www.kaiser-elektro.de/html/1_Produkte.htm


    Gruß
    Duspol :D
     
  6. #6 urian05, 01.02.2007
    urian05

    urian05

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    Moin Moin :)
    105mm ? ,, mmhh ick kenne noch 110mm .. weil der Schalter soll in ellenbogenhöhe sein .. früher waren sie echt weit aus höher :( aber naja ..

    über Fussboden 30cm iss vollkomen korrekt :)
    kann meinem vorredner nur beipflichten :)

    was aber fehlt ... Leitungen sind nur Waagerecht und Senkrecht zu verlegen .. bei Deckenbeleuchtung immer nur im 90° bzw. 180° zur nächtsten VTD zu legen ..
    Diagonalverlegung ist nicht zulässig ...
    MfG ...
     
  7. Dusol

    Dusol

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    Nach Abschnitt 522.8.1.7 der
    DIN VDE 0100-520:2003-06 müssen fest in Wände
    verlegte Kabel und Leitungssysteme(-anlagen)
    waagerecht, senkrecht oder parallel zu den Raum-
    kanten geführt werden, außer in Decken oder im
    Fußboden, wo der kürzeste Weg ausgewählt werden kann.
    Diagonal verlegte Kabel oder
    Leitungssysteme(-anlagen) sind danach durchaus
    zulässig.

    P.S. Wie die(der) kürzeste Strecke(-weg) definiert ist, hat man in Geometrie gelernt. :wink:




    Gruß
    Duspol :D
     
  8. #8 urian05, 02.02.2007
    urian05

    urian05

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    Man lernt nie aus :)) mmhh habe die VDE grad net zur hand und bin zufaul zusuchen .. grins ..

    Wir haben erst ne E-Firma in den Regress genommen weil wir beim einbringen einer Zwischenwand die Beleuchtung lahmgelegt haben, weil die das Kabel auf dem kurzen Weg zur VTD gelegt haben. Und die Firma hat den Schaden anstandslos bezahlt :)

    Wie sich Vorschriften doch ändern können ... mmmhhh

    MfG
     
  9. 413xx

    413xx

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    @urian05:
    Liest Du noch oder schreibst Du schon?

    Ist eine Zwischenwand eine Decke oder ein Fußboden?
    Wo ist für Dich denn bitte oben/unten/seitlich?

    Wenn das in einer Zwischenwand war, ist das richtig.
    Die wenigsten Zwischenwände weltweit sind Decke oder Boden.

    Wo ist also bitte die von Dir vermutete Änderung der Vorschriften?
     
  10. #10 urian05, 06.02.2007
    urian05

    urian05

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    @ 413xx das war beim stellen der Zwischenwand ..
    also wer wohnt oder lebt (ikea) . feix ..
    ick habe beim deckenbohren das Kabel getroffen ..

    MfG de Urian :)
     
  11. PTGA

    PTGA

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    Herzlichen Glückwunsch :lol:

    Gruß

    PTGA
     
  12. 413xx

    413xx

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    Hehe - wirklich ein Volltreffer! :lol:

    Tja, seitdem mich mal ein 4kg-Bohrhammer von der Leiter gehoben hat, weil sich der Bohrer am Armiereisen eingehakt und mit voller Drehzahl hochgeschraubt hat, ...
    ... weiß ich, warum ich bei so etwas vorher die Projektionslinie an Decke und Boden mit dem Metallsucher abgehe. Der findet Leitungen und Armierungen vorher.
     
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