verpasster Austausch von uraltem HAK und kaputte PV-Anlage

Diskutiere verpasster Austausch von uraltem HAK und kaputte PV-Anlage im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo, ich bin absoluter Elektrik-Laie und brauche dringend euren Rat: Wir haben ein 1963 erbautes Haus, die elektrischen Leitungen wurden...
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Ju1983heart

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Hallo,

ich bin absoluter Elektrik-Laie und brauche dringend euren Rat:

Wir haben ein 1963 erbautes Haus, die elektrischen Leitungen wurden teilweise 2018 erneuert. Damals wurde der HAK vom Elektriker bzw. vom beauftragten Netzbetreiber nicht ausgetauscht. Der HAK ist nicht mehr plombiert (wer die Plombe entfernt hat, weiß ich nicht), die Plombe lag am Boden daneben mit einer Prägung 64/31 (also aus dem Jahr 1964???).
Wir haben 2020 eine PV-Anlage aufbauen lassen, die PV-Anlage musste meines Wissens nach vom Netzbetreiber abgenommen werden. D.h. dass bei uns die NetzeNGO (Subunternehmen der EnBW) den HAK gesehen haben musste.

Wir hatten jetzt massive Probleme mit unserem Strom, alles hat nur noch gebrutzelt und ist ausgefallen, was laut Elektriker an den verrosteten und korrodierten Sicherungen im HAK lag. Er hat eine Sicherung im HAK ausgetauscht und jetzt funktioniert erstmal der STrom wieder. Zudem ist der Speicher der PV-Anlage hinüber und die PV hat nur noch halbe Leistung - keine Ahnung ob das zusammenhängt.

Jetzt schiebt jeder die Schuld von sich -> Elektriker von 2018 sagt, am Stromkasten etc war der Solaranbieter dran, also keine Gewährleitung mehr -> der PV-Anbieter sagt, der Elektriker hätte damals einen neuen HAK beauftragen müssen -> und ich sage, die NetzeNGO bzw. EnBW hätte spätestens bei der PV-Abnahme aufschreien sollen und den HAK austauschen müssen.

Weiß jemand von euch, wer wann wofür zuständig war? Ich habe keine Ahnunug, wen ich jetzt zur Rechenschaft ziehen soll und befürchte, dass wir auf der kaputten PV und dem HAK sitzen bleiben.

Danke schonmal und ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen :)
 
Der Schwarze Peter liegt da eindeutig beim Betreiber, also Dir.
Wann hast Du die Letzte Wartung der Anlage durchgeführt?
Elektrische Anlagen sind regelmäßig zu warten und auch wenn im Wohnbau da keiner drauf achtet oder eine Behörde das fordert ist es dringendst zu empfehlen eine elektrische Anlage mindestens alle 5 Jahre im Wohnbau warten zu lassen.

Je nach dem wie der Fehler nun war, kann das natürlich einen Schaden an Deiner PV Anlage hervorgerufen haben.
 
verrosteten und korrodierten Sicherungen im HAK
sowas kommt halt mnal vor.

Mit der Neuen Sicherung (wenn das ordentlich sauber gwmacht wurde) dann hält das wieder 40 Jahre.

Kann halt sein dass das dem Speicher und Wechselrichter nicht gut getan hat und ggf paar eile gerauscht werden müssen.
 
Was kann ein Kunde am HAK regelmäßig warten? Staubwischen? Er hat bereits das gemacht, was im Falle einer Störung notwendig war, einen Elektriker gerufen. Wenn dieser einen Zustand feststellt, der einen bestimmungsmäßigen und sicheren Betrieb nicht mehr gewährleistet, dann muss er dies dem Kunden mitteilen.. Korrodierte Kontakte sind nichts außergewöhnliches. Wenn man die die Sicherungen ein paar mal aus- und einsetzt, ist die Kontaktfläche wieder blank. Ich würde da auch nichts anderes machen. Wenn die Kontakfläche aber durch die Korrosion bereits zerstört ist, gehört der Kasten getauscht. Auch dafür ist der Kunde verantwortlich. Die Zuständigkeit des Netzbetreibers endet an den netzseitigen, sprich unteren Anschlussklemmen. Ein eingetragener Fachbetrieb weis, wie man in dem Fall vorgeht.
 
1. Meinst du mit HAK auch den "Hausanschlusskasten" oder evtl. den Zählerschrank?
2. Es ist mir neu, dass der VNB diePV-Anlage abnimmt.
3. An dem HAK hat ein Laie eigentlich nichts zu suchen. Wenn der nicht mehr in Ordnung ist, hätte der Eli beim VNB einen neuen beantragen müssen.
 
So einfach ist die Sachlage jetzt nicht. Zuerst musst du genau wissen, wer was und wie gemacht hat.

Wenn einer der Installateure wider besseren Wissens etwas installiert hat, was im Nachhinein einen Schaden verursacht hat, ist er nicht automatisch aus der Haftung, nur weil ein anderer ebenfalls an der Anlage war. Hier gilt, was man von einer Fachkraft erwarten kann.

Je nach Schadenshöhe und finanziellem Vermögen, würde ich, falls keiner der beiden Handwerker für seine Arbeit gerade steht, zu einem Gutachter raten und mir anwaltliche Beratung holen.

Letztendlich bist du als Besitzer der Anlage tatsächlich für ihren einwandfreien Zustand verantwortlich. Aber eben nur in einem Maße wie man es von einem Laien erwarten kann. Also Sichtprüfung und Beauftragung einer Fachkraft. Diese ist dazu verpflichtet, dich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Anlage nicht mehr in einem einwandfreien Zustand ist.
 
@Hemapri wie man sieht wäre eben hier eine Wartung nötig gewesen, im HAK befinden sich geschraubte Verbindungen und diese sind regelmäßig zu warten.
Zur Wartung gehört auch eine Sichtprüfung und da wäre eine beginnende Korrosion aufgefallen.

Natürlich ist das die Aufgabe einer Elektrofachkraft, wenn der "Kunde" selbst keine ist dann muß er eine beauftragen die das macht.

Ob der VNB eine Abnahme der Anlage macht ist dabei unerheblich, auch wenn das einige tun, prüft der VNB da nur Mängel die für Ihn wichtig sind nicht aber für den Kunden.
 
Was viele nicht wissen ist, dass sie als Eigentümer durch das Kleingedruckte sogar dazu verpflichtet sind, die regelmäßige Wartung ihrer Anlagen auch zu dokumentieren. Wird bei uns bspw in Sachen Abwasser verlangt. Für Kläranlagen wird das Führen eines Anlagenbuches gefordert. Macht vermutlich höchstens einer von zehntausend, steht aber prinzipiell in den Anschlussbedingungen.
 
Auch ohne Anschlußbedingungen ist die Wartung einer elektrischen Anlage Pflicht, da das EnWG auf die VDE verweist in der Wartungen nach 0105 ganz klar vorgeschrieben sind.
 
Der HAK ist nicht mehr plombiert (wer die Plombe entfernt hat, weiß ich nicht), die Plombe lag am Boden daneben mit einer Prägung 64/31 (also aus dem Jahr 1964???).
Eher eine Installateursnummer.
Wir haben 2020 eine PV-Anlage aufbauen lassen, die PV-Anlage musste meines Wissens nach vom Netzbetreiber abgenommen werden.
Nicht unbedingt selbst und persönlich.
Der beim VNB gelistete Elektriker kann das Inbetriebnahmeformular E.8 (auf dem er bestätigt, das die Anlage den technischen Vorgaben entspricht!!!) an den Netzbetreiber schicken, falls erforderlich kommt dann ein Zaehlermonteur zum Zaehlerwechsel. Hab ihr solch ein Formular? War das der Elektriker von 2018 oder ein Elektriker des PV-Errichters?
Am HAK muss dabei nicht unbedingt gearbeitet werden, ausser, es wurde neuer Zaehlerschrank, SLS, Üsp...gemacht, dann muss man wohl im HAK freischalten. Wurde sowas gemacht? Wenn ja, von wem?
D.h. dass bei uns die NetzeNGO (Subunternehmen der EnBW) den HAK gesehen haben musste.
War denn von denen jemand zur Abnahme vor Ort?
Zudem ist der Speicher der PV-Anlage hinüber und die PV hat nur noch halbe Leistung - keine Ahnung ob das zusammenhängt.
Möglich.
Elektriker von 2018 sagt, am Stromkasten etc war der Solaranbieter dran, also keine Gewährleitung mehr
Möglich...je nachdem was der Solateur gemacht hat, kann es schon sein, das er die Anlage am HAK freigeschaltet hat.
-> der PV-Anbieter sagt, der Elektriker hätte damals einen neuen HAK beauftragen müssen
Wann damals? 2018? Warum?
Wenn der PV-Anbieter bei seiner Arbeit feststellt, das der HAK mangelhaft ist, dann muss er das dir mitteilen.
-> und ich sage, die NetzeNGO bzw. EnBW hätte spätestens bei der PV-Abnahme aufschreien sollen und den HAK austauschen müssen.
s.o., waren die damals zur Inbetriebsetzung denn da, haben die den unverblompten HAK gesehen und mit der Schulter gezuckt??? Eher unwahrscheinlich.
 
@Hemapri wie man sieht wäre eben hier eine Wartung nötig gewesen, im HAK befinden sich geschraubte Verbindungen und diese sind regelmäßig zu warten.
Zur Wartung gehört auch eine Sichtprüfung und da wäre eine beginnende Korrosion aufgefallen.

Natürlich ist das die Aufgabe einer Elektrofachkraft, wenn der "Kunde" selbst keine ist dann muß er eine beauftragen die das macht.
Und genau das hat er gemacht. Wo ist das Problem? Es ist dann Sache der Elektrofachkraft, eine eventuelle Beeinträchtigung zu erkennen. Wenn es z.B. eine Diazed-Sicherung ist, würde ich auch bei einer Sichtprüfung am Fußkontakt nicht unbedingt einen Mangel erkennen können, es sei denn, da blüht schon das Metall. Die Beeinträchtigung sich in der Regel erst, wenn es Probleme gibt. Wer entfernt bei der Überprüfung der elektrischen Anlage ohne ersichtlichen Grund die Sicherungen im HAK?
 
Wann hat er welche Wartung gemacht? davon war nie die Rede und wäre auch mal was neues wenn ein Betreiber einer elektrischen Anlage in einem Wohnbau wirklich mal seine Anlagen ordentlich warten lässt.
 
Übergabepunkt an den Kunden sind die oberen Anschlussklemmen des HAK und nicht die Unteren. Daher gehören auch die Sicherungen zum Netz des VNB !
 
Wer sagt überhaupt das der Schaden (was ist denn überhaupt passiert?Fotos?) schon 2018 hätte erkannt werden können?
 
Übergabepunkt an den Kunden sind die oberen Anschlussklemmen des HAK und nicht die Unteren. Daher gehören auch die Sicherungen zum Netz des VNB !
Das hätte ich jetzt auch so gedacht. Die Diskussionen weiter oben haben mich verunsichert.
Auch ich habe einen uralten HAK im Keller, den ich auch noch mit der zwoten Doppelhauhälfte teile.
M.E. fällt die Wartung dieses HAK klar in das Gebiet des Netzbetreibers. Warum wird alle 4 Jahre die Wasseruhr und der Gaszähler gewechselt und um den HAK kümmert sich niemand.
Dafür steht auf dem gusseisernen Gehäuse: "strafrechtliche Verfolgung bei Entfernung der Plomben...." ;)
 
Ja genau und einmal im Jahr kommt der staatliche Plombenwächter und schaut nach :D Mein HAK ist so alt wie das Haus selbst. Der würde wahrscheinlich nicht mal getauscht, wenn er nur noch aus Tesa-Film bestünde und in Einzelteilen an der Wand hinge :D
 
Nav §5:
Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung, es sei denn, dass eine abweichende Vereinbarung getroffen wird; in jedem Fall sind auf die Hausanschlusssicherung die Bestimmungen über den Netzanschluss anzuwenden.

Da wäre die Hausanschlußsicherung nicht mehr im Verantwortungsbereich des VNB, sofern nichts anderes vereinbart wurde-> TAB.

Es wäre damit also in der TAB des entsprechenden VNB nach zu lesen wie der dies geregelt hat.

Trotzdem muß ich mir als Eigentümer des Grundstückes nicht gefallen lassen mit unnötig hohen Kurzschlußströmen zurecht zu kommen.
 
Thema: verpasster Austausch von uraltem HAK und kaputte PV-Anlage
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