Wärmepumpe über Hausanschluss auf Nachbargrundstück versorgen?

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Hallo zusammen,
ich hoffe ich habe mit meiner Frage das richtige Unterforum erwischt.

Wir sind Eigentümer zweier benachbarter Grundstücke.
- Auf Grundstück A steht ein von uns bewohntes EFH.
- Auf Grundstück B steht nur eine (unbewohnte) Scheune mit einer 30kwp PV-Anlage.

Beide Gebäude haben einen eigenen Elektro-Hausanschluss. Da die PV-Anlage (aktuell Volleinspeisung) demnächst aus der Förderung läuft, soll die Anlage auf Überschusseinspeisung umgebaut werden. Dabei entsteht jedoch zwangsläufig das Problem: Wie hält man den finanziell unattraktiven Überschuss bei einem quasi nicht bewohnten Gebäude möglichst gering.

Daher nun meine Frage: Ist es rechtlich möglich, ein Erdkabel (ca. 20m) von der Scheune zum EFH legen zu lassen und damit die im EFH verbaute Wärmepumpe sowie eine Wallbox (ebenfalls im Keller des EFH) über die PV-Anlage und damit auch den Hausanschluss der Scheune zu versorgen?

Der von uns diesbezüglich konsultierte Elektriker meinte, dass es hier wohl Probleme mit dem Potentialausgleich geben könnte, die sich durch ein parallel zum Erdkabel verlegtes Erdungsband aber lösen ließen. Bei der rechtlichen Seite, war er sich jedoch auch nicht 100% sicher.

Laut meiner bisherigen Recherche könnte es problematisch sein, dass das Erdkabel die Grundstücksgrenze überquert. Aber gilt das auch, wenn sich beide Grundstücke in unserem Besitz befinden? Es würden beide Gebäude ihren Hausanschluss behalten und die Stromnetze der beiden Gebäude würden auch (bis auf den Potentialausgleich) nicht miteinander verbunden werden. Lediglich die beiden Großverbraucher WP+Wallbox würden "virtuell in die Scheune umziehen".

Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand bei diesem Thema eine grobe (rechtliche) Orientierung geben könnte.

PS: Die naheliegende Alternativlösung "PV-Anlage komplett über den Hausanschluss des EFH anschließen" ist aufgrund lokaler baulicher Gegebenheiten und dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand für uns leider nicht attraktiv.
 
Wenn beide Grundstücke dein Eigentum sind, sehe ich da keine Probleme. Dann würde auch ein Stromanschluss reichen.
 
Wenn beide Grundstücke dein Eigentum sind, sehe ich da keine Probleme. Dann würde auch ein Stromanschluss reichen.
Ja spart zumindestens die ca. 200,-€ Grundgebühr im Jahr. Auch Geld!
Bei der PV die Wärmepumpe betreiben bringt weniger als man denkt, da man den höchsten PV-Ertrag hat, wenn man am wenigsten wärme braucht und umgekehrt.

Und wenn die PV ohne staatl. Förderung nicht wirtschaftlich läuft, war es ein Fehlinvest.
 
Das Umklemmen auf einen Anschluß ist mit dem Netzbetreiber ab zu klären, da dieser nun an dem anderen Anschluß einen zweirichtungs Zähler installieren muß und der Anschluß dafür ausreichend sein muß.
Ich würde auch anstreben den zweiten Anschluß still zu legen.

Bedenke auch, daß der selbst genutzte Strom aus der PV Anlage versteuert werden muß!
Bei 30kWp auf einem anderen Grundstück ist die Regelung der Einstufung als Liebhaberei nicht mehr möglich, auch ist an der Anlage nichts mehr ab zu schreiben und damit keine Minderung der Steuerlast mehr möglich.
Die Umbaukosten könnte man vermutlich der Steuer entgegen rechnen.
 
  • Für kleine Photovoltaikanlagen kommt es ab 2022 zur völligen Steuerfreiheit. Und dies zwangsweise und nicht wie bei einem Liebhabereiantrag (siehe oben) nur bei einer entsprechenden Antragstellung.
  • Dies gilt für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtbruttoleistung (laut Marktstammdatenregister) auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Dächern von Garagen und Carports und anderweitiger Nebengebäude) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden (z. B. Gewerbeimmobilie, Garagenhof) von bis zu 30 kW (peak).
...liest man hier: Steuerliche Entlastung für Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023 | Steuern | Haufe
 
Aha ist das also jetzt doch beschlossen worden, sehr gut!
hab über den Artikel dann auch mal das zuständige Gesetzt dazu herausgesucht:
§ 3 EStG - Einzelnorm

Dem Wortlaut nach scheint es dabei auch keine Beschränkung zu geben, auf Anlagen ab einem bestimmten Datum, wie zuvor bei der Liebhaberei Regelung.
Sehr gut!
 
Stellt sich nur die Frage ob das als Nebengebäude gilt, da die Scheune auf einem anderen Grundstück steht.
Vielleicht ist es da nötig Grundstücke zusammen zu legen.

Bei einer so großen Anlage wird die auch im Winter einiges beitragen um eine Wärmepumpe zu betreiben.
 
Ich streite mich seit Monaten mit dem Netzbetreiber über mein Anschlußbegehren bei ähnlicher Konstellation. Wäre schön zu wissen, wie es weitergeht.
 
Bin mal gespannt, für wie lange dies gilt. Bis vielleicht mal ein Gericht sagt, dass solche Unbegleichbehandlung von Anbietern gegen irgendein Recht verstoßen, oder eine Regierung dieses wieder zur Haushaltskonsolidierung einkassiert.

Und die Fast-Drei-Prozent-Partei würde doch lieber die KFZ-Steuer ab 100kW kappen und Super-Plus steuerlich begünstig mit Bezugsschein abgeben.
 
Thema: Wärmepumpe über Hausanschluss auf Nachbargrundstück versorgen?
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