Zuleitung hochhaus

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Thschepers

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Hallo erstmal,

Ich habe eine Frage bezüglich einem Hochhaus. Momentan sitzen die Zähler und Automaten im Treppenhaus in einer NZ Tafel. Jetzt sollen die Wohnungen mit Durchlauferhitzer ausgestattet werden, natürlich reicht die Zuleitung nicht mehr aus.Nun meine Frage darf ich noch eine neue Zuleitung von Zähler zu Zähler verlegen oder muss ich eine Zähler Zentralisierung vornehmen. Und wenn nur eine Zentralisierung in Frage kommt, wo steht das dann geschrieben, denn der kunde möchte das Wissen.

Vielen Dank im Voraus

Th schepers
 
Siehe TAB und Gespräch mit dem Netzbetreiber.
 
siehe hierzu die TAB des entsprechenden Versorgungsnetzbetreibers sowie DIN 18015 und DIN VDE.
Wobei ich keine TAB kenne, die Stockwerkszähler noch erlaubt, Frage ist auch was hier unter einem "Hochhaus" zu verstehen ist.
Den Wechsel zu elektrischen Durchlauferhitzern kann ich zwar nicht nachvollziehen (unökologisch und hohe Energiekosten), aber da diese enorme Leistungserhöhung der Anlagen eine wesentliche Änderung darstellt, sind die Analgen auf den aktuellen Normenstand zu bringen.

außerdem ist die Zustimmung des Versorgungsnetzbetreibers notwendig.

Einem Elektrofachbetrieb sollte daß aber bekannt sein.
 
Im Treppenhaus darfst Du wahrscheinlich gar keine Leitungen mehr neu verlegen.
Nach den Vorschriften des Baurechtes ist das Verlegen von Leitungen in Fluchtwegen nicht mehr zulässig.

Gruß
 
Vielen Dank schonmal

Also sollte ich auch mal den TÜV dazu ziehen der mir sagen kann ob ich noch Leitungen im Treppenhaus ziehen kann. Wäre schön wenn mir nochmal jemand die genaue Stelle in der vde sagen kann, wo das steht . Muss das dem Besitzer zeigen. Habe die vde schon zweimal durchschaut und nichts gefunden.
 
Wird wohl eher in der Landesbauordnung stehen.
 
Immer noch TAB, zudem MLAR und LBO - Aber über die Vorgaben des Netzbetreibers in TAB/Zusätzen kann sich im Bereich Hauptleitung kaum einer hinweg setzen, das kannst du deinem Kunden auch so sagen, dass die Anlage in Abstimmung mit dem Netzbetreiber nach deren Vorgaben errichtet/geändert werden muss. Das hat nichts mit der DIN VDE zu tun! Den TÜV benötigst Du dafür auch nicht zwingend!

Beispiel Hamburg:

TAB NS Nord "Hauptleitungen werden durch allgemeine, leicht zugängliche Räume geführt. Dabei beachten Planer und Errichter die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes."

HBauO § 39 (2) In notwendigen Treppenräumen, in Räumen nach § 33 Absatz 3 Satz 3 und in
notwendigen Fluren sind Leitungsanlagen nur zulässig, wenn eine Nutzung als
Rettungsweg im Brandfall ausreichend lange möglich ist.

Außerdem TAB NS Nord "Zählerschränke sind zentral, möglichst nah am Hausanschlusskasten, anzuordnen."

Je nach bestehender Installation ist eine geringfügige Anpassung unter Beibehaltung der dezentralen Zähler in Abstimmung mit dem Netzbetreiber (hier: Vattenfall) möglich, aber wenn ich das ganze Haus anpacke und zudem die Leistung drastisch erhöhe - Gute Nacht, da muss wohl alles Neu. Bei wirklich großen Gebäuden muss die zentrale Anordnung aber nicht auf einen Raum beschränkt sein - Man darf bei 30 Stockwerken durchaus auch einen zweiten Raum für Zähler in der 20. Etage haben oder so, das sind Sonderlösungen ... Wie gesagt. Sprecht mit dem Netzbetreiber!
 
Octavian1977 schrieb:
Den Wechsel zu elektrischen Durchlauferhitzern kann ich zwar nicht nachvollziehen (unökologisch und hohe Energiekosten)

Ursache kann für diese Entscheidung die neue Trinkwasserverordnung sein. In MFH sind regelmäßig Legionellenuntersuchen fällig. Der Eigentümer gilt als Betreiber einer Wasserversorgungsanlage. Solle mal was festgestellt werden, sind die Kosten für die dezentralen Durchlauferhitzer schnell wieder raus.


Gruß
Gimpel
 
da gibt es aber auch dezentrale Lösungen, die ohne Strom funktionieren. Gibt es z.B. von Stiebel Eltron.
 
ja , eine anfrage beim zuständigen evu wäre ratsam um zu erfahren wie dieses die realisierung der TAB in ihrem bereich haben möchte.

ich hab da zuweilen schon unterschiede festgestellt wie die verschiedenen evu´s am geschriebenen wort der TAB hängen.

ich habe in meinem bereich ein evu das weigert sich strikt einen zählerwechsel von WS auf DS durchzuführen in einem 10 parteien-mietshaus solange sich die zählerplätze noch auf den etagen (holzkasten, absperrbar, einzelne zählertafeln) befinden. mit berufung auf TAB2007.

ein anderes evu verlangt die realisierung der in der TAB2007 vorgeschriebenen Zähleranlage erst dann wenn im bereich der Steigleitungsverlegung änderungen vorgenmommen werden (z.b. querschnittsvergrößerung.

aussserdem wenn du von einem hochhaus sprichst, von wieviel WE ist dann die Rede ? da reicht ja etl schon gar nicht mehr die vom evu ankommende dimensionierung aus.

also ein verbindung zum evu in deinem fall kann unmöglich der schlechteste erste schritt sein ......
 
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