elektroblitzer schrieb:
Wo liegt denn das Streben der Gewinnmaximierung?. Doch bei allen!
Das ist schonmal im Grunde falsch.
Was nützt mir beste Gewinn, wenn er durch Haftungsrisiken in die Verlustzone gezogen wird.
Mir kommen echt die Tränen. Natürlich haftet das ausführende Gewerk für sein Werk! Oder soll es ein anderer dafür haften?
Nur würden wir nie für ein projekt arbeiten bei dem ein selbsternannter Gutachter unterwegs ist.
Dann halte ich eure Arbeitsweise sehr bedenklich, wenn ihr vor einer gutachterlichen Prüfung Angst habt und man mit einer mangelhaften Leistung solcher selbsternannten Elektrofachkräfte rechnen muss.
Wenn ich die Kreativität einiger Handwerker erlebe, kann ich jedem Häuslebauer nur wärmstens ans Herz legen, hier nicht am falschen Ende zu sparen, indem man sich den baubegleitenden Gutachter einspart.
T.Paul schrieb:
Die Änderung muss am Ende den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und damit eben auch der DIN 18014
Muss nicht, er sollte. So wie ich aus dem Kontex herauslesen kann, will der Fragesteller es selber machen. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ist immer noch freiwillig, sofern nicht durch Vertragswerke verbindlich vereinbart.
mfG Jörg
Ihr seid schon ein komisches Forum hier: Wenn Fachfirmen pfuschen oder Arbeiten nicht gemäß Lastenheft erstellen, dann liegt es immer an den Auftraggeber, weil der nur auf seinen Gewinn aus ist und nie genügend zahlt. Obwohl der Leistungsumfang und Zahlung vorher vertraglich vereinbahrt wurde. Keiner von euch würde ein KFZ kaufen, wo ein Rad oder eine Tür fehlt.
Und wehe es prüft einer nach und deckt den Pfusch auf und es muss dann aufwändig nachgearbeitet werden und der Gewinn ist weg. Der böse Gutachter!
Wenn Privatleute hier wegen einem elektrotechnischen Problem ankommen, dann werden ihnen sämtliche DIN- und sonstige Vorschriften um die Ohren gehauen und nicht wirklich weitergeholfen.