2 WallBoxen anschließen , Eine oder 2 Leitungen zur Garage ?

Diskutiere 2 WallBoxen anschließen , Eine oder 2 Leitungen zur Garage ? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Ich möchte gerne 2 WallBoxen anschließen lassen ,aber die Vorarbeiten selber ausführen. Anschluss der Kabel ,Inbetriebnahme und Anmeldung...
Also wenn Die Boxen zusammen nur 11kW ziehen durch das Lastmanagement kommt dort ein dreipoliger 16A Automat dran und nicht 32A.
Über 16A Drehstrom (12kVA) ist die Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich, welche natürlich nicht zwingend erteilt werden muß.
So, jetzt möchte ich wirklich mal wissen, woher du diese immer wiederkehrende Behauptung hast, wenn man mehr als 11,5kW installieren möchte, dass eine Genehmigung des Netzbetreibers her muss. Den Anschlusswert hast du schon durch den Einbau eins E-Herdes erschöpft. Und wir haben zwei Herde und nicht gefragt - einen bei uns und eine in der Einliegerwohnung. Und eine 32A-Steckdose habe ich auch, einfach so. Gibt es in jeden Baumarkt so zu kaufen.
Und wenn von oben irgendwann Verbrenner verboten sind oder im Unterhalt zu teuer, dann muss da eine Wallbox rein, am besten gleich vier, damit sich die Fahrzeuge ohne Umparken parallel laden lassen. Wenn die sich untereinander unterhalten kommt man ja mit 32A aus, aber das sollten man schon als Anschlusswert haben. Ob der Netzbetreiber das nun genehmigt oder es fällt eine Frankfurter Schaufel um.
 
Es sind genau genommen 12kVA und das ist der TAB zu entnehmen.
Genau deshalb ist der Elektro Herd eben NICHT anmeldepflichtig.

Die TAB beschreibt allerdings nur einzelne Geräte die einer Genehmigung bedürfen.
Somit wären z.B. zwei Elektro Herde mit je 12kVA nicht genehmigungspflichtig und eigentlich auch zwei Wallboxen mit 11kVA auch nicht. Nur sollen die ja beide gleichzeitig laufen und auch über lange Zeit, von daher macht diese Einzelbetrachtung eigentlich keinen Sinn.

Trotzdem sind Ladestationen oder Steckdosen die zur Ladung vorgesehen sind über 3,6kVA, beim Netzbetreiber an zu melden.
Auch dies ist der TAB zu entnehmen.
 
@Www hast du jemals einen Zählerantrag in der Hand gehalten und gelesen? Dort steht sowas drin
 
und es interessiert trotzdem keinen :p
 
@Www hast du jemals einen Zählerantrag in der Hand gehalten und gelesen? Dort steht sowas drin
Wenn der Gesetzgeber irgendwann vorschreibt, dass ich meinen Mietern eine Lademöglichkeit pro Fahrzeug bereitstellen muss, dann würde mich das in der Tat nicht interessieren, sondern einfach umgesetzt und fertig. Lademöglichkeit bereitstellen bedeutet für mich je eine 16A CEE. Da kann er denn seine mobile Wall-Box anschliessen. Die müsste ich eh auch haben, um zwischendurch am Baustromverteiler nachladen zu können.
 
Wenn der Gesetzgeber irgendwann vorschreibt, dass ich meinen Mietern eine Lademöglichkeit pro Fahrzeug bereitstellen muss, dann würde mich das in der Tat nicht interessieren, sondern einfach umgesetzt und fertig. Lademöglichkeit bereitstellen bedeutet für mich je eine 16A CEE. Da kann er denn seine mobile Wall-Box anschliessen. Die müsste ich eh auch haben, um zwischendurch am Baustromverteiler nachladen zu können.
Und was hat diese Antwort jetzt mit meiner Frage zu tun?

Wenn..... Würde...... bedeutet für mich......

Sehr viel Konjunktiv, aber wenig Ahnung.

Wie dies in Zukunft ausgestaltet wird kann man in diversen Gegenden sehen, wenn man sich mit dem Thema befassen würde und nicht wie bei dir üblich, nur mit Stammtisch Populismus um die Ecke käme
 
Das „Würde“ kann aber schnell zum „Wird“ werden. 2035 ist schon eine sichtbare Zukunft
 
Thema: 2 WallBoxen anschließen , Eine oder 2 Leitungen zur Garage ?
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