3 Kleine Fragen

Diskutiere 3 Kleine Fragen im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo Zusammen, ich stelle mich zunächst einmal vor. Mein Name ist Tim und wir haben kürzlich unser Haus komplett renoviert. Natürlich haben wir...
T

Timmy21

Beiträge
5
Hallo Zusammen,

ich stelle mich zunächst einmal vor. Mein Name ist Tim und wir haben kürzlich unser Haus komplett renoviert. Natürlich haben wir die komplette E-Technik von einem Fachbetrieb erneuern lassen.

Meine Fragen sind sicher banal. Entschuldigt schonmal im voraus. Ich habe sehr großen Respekt vor Elektrik. Deswegen möchte ich nichts falsch machen.

1. Ich möchte gerne in einem Ikea Besta Schrank eine Ladestation für meine ganzen elektrischen Geräte bauen. Das ganze stelle ich mir sehr einfach vor. An der Rückseite des Schranks ist schon vom Tischler ein professionels Loch angebracht. Hinter den Besta-Schrankwanden befindet sich eine dreier Steckdose in der Wand. Ich möchte nun gerne eine kabelgeführte 4er Mehrfachsteckdose hinter den Schränken einstecken und das Kabel mit den Steckdosen hinter den Schränken durch das Loch führen. Dann würde ich alle Ladegeräte-Kabel einstecken. Ich würde eine Steckdosenleiste mit Schalter nehmen und diese nur bei Bedarf anschalten. Sonst bleibt die Leiste aus. Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Sonst gerne fragen. Spricht etwas gegen diese Lösung? Möchte ja nicht, dass durch einen Fehler Schaden am Haus ensteht. Könnt ihr mir einen sichere Steckdosenleiste empfehlen? Preis ist nich so wichtig. Hauptsache gute Qualität.

2. Der Sicherungskasten (Unterverteilung) für das Dachgeschoss ist in einem Kamin. Ich habe mir bei IKEA ein Bild gekauft welches nach hinten hin etwas Luft hat. Ich würde die Unterverteilung damit verstecken. Kann ich das Bild davor hängen?

3. Die Ikea-Lampen haben wir nach Anleitung alle selber angebracht. Sie funktionieren auch. Jetzt habe ich gelesen, dass man das als Privatperson gar nicht darf. Kann da etwas passieren?

Entschuldigt diese banalen Fragen. Vielleicht erbarmt sich doch jemand, einem Laien etwas zu helfen.

Viele Grüße
Tim
 
1. Kein Problem

2. Kein Problem.

3. Ja, dabei kann durchaus etwas passieren. Und ja es ist offiziell verboten, hält sich aber so gut wie niemand dran, da das Gesetz, welches dies verbietet mehr oder weniger völlig unbekannt ist
 
Das Gesetz ist in welchem Werk und welcher §?
Du meinst jetzt aber wohl nicht §13 NAV?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Axel,

danke für die Antworten. Das mit dem Sicherungskasten dachte ich mir schon. Das Bild davor wird auch nur ein zwei Nägeln befestigt und ist jederzeit leicht abnehmbar und hat dahinter auch etwas Luft. Außerdem ist ja noch die Metallklappe davor.

Das mit dem Mehrfachsteckdose freut mich. Bin halt immer ein bisschen paranoid mit Kabelbrand und so. Will nicht das die Schränke und Inhalt in Flammen aufgehen. Könnt ihr mir eine gute Marke für Mehrfachsteckdose mit an/aus Schalter empfehlen? Ich habe ein bisschen im WEB gesucht. Ich bin oft auf die Firma Bre....stuhl gestoßen. Man liest aber bei Amazon auch sehr negative Rezensionen.

Muss ich wirklich für alle Lampen im gesamten Haus den Elektriker kommen lassen? Wird dann glaube ich ziemlich teuer :-( Die paar die wir angebracht haben funktionieren. Wenn der Strom bei den selbstangebrachten Lampen aus ist kann doch nix passieren, oder?

Viele Grüße und Danke für die Antworten auf meine "Anfängerfragen"
Tim
 
@Beitrag #4:
§ 13 NAV ist natürlich noch gültig. Nur lässt sich daraus weder ableiten, dass ein Laie keine Lampe anschließen darf, noch dass daraus auch nur eine Ordnungswidrigkeit erwachse.
Selbst das (juristisch unbedeutende) Geplänkel oder Androhung von manchen Versicherungen, die Leistungen in einem solchen Fal, zu verweigern, läuft ins Leere, weil ich in der Literatur noch keinen Fall gefunden habe, wo eine Versicherung gerichtsfest beweisen konnte, dass gerade eine z.B. unfachmännisch angeschlossenen Lampe zum Schaden führte und daher berechtigt wäre, die Leistung zu kürzen.

Fazit: viel Gewesen um Nichts.
 
Man liest aber bei Amazon auch sehr negative Rezensionen.

Ich sage es Mal so. Was viel verkauft wird, wird in der Regel auch öfter kritisiert.
Und im Internet bzw allgemein üblich ist es, dass man nur negative Sachen schreibt. Positive Bewertungen sind ganz ganz selten im Vergleich zu Negativen
 
@Axel Schweiß
Ich bin ja ein Newbie hier, würde mich aber trotzdem über einen Tipp/Empfehlung freuen. Oder ist das hier nicht erlaubt?

Meinst Du, ich sollte noch mal einen Elektriker kommen lassen? Kann bei ausgeschaltetem Licht etwas passieren?

Oh man, warum habe ich nur nix richtigs gelernt ;-)

Grüße
Tim
 
@Beitrag #4:
§ 13 NAV ist natürlich noch gültig. Nur lässt sich daraus weder ableiten, dass ein Laie keine Lampe anschließen darf, noch dass daraus auch nur eine Ordnungswidrigkeit erwachse.
Selbst das (juristisch unbedeutende) Geplänkel oder Androhung von manchen Versicherungen, die Leistungen in einem solchen Fal, zu verweigern, läuft ins Leere, weil ich in der Literatur noch keinen Fall gefunden habe, wo eine Versicherung gerichtsfest beweisen konnte, dass gerade eine z.B. unfachmännisch angeschlossenen Lampe zum Schaden führte und daher berechtigt wäre, die Leistung zu kürzen.

Fazit: viel Gewesen um Nichts.
Stringend argumentiert, steht dort drin, dass an allen Anlagen, welche sich am öffentlichen Netz befinden, nur Fachkräfte arbeiten dürfen die auch im Installateur Verzeichnis eingetragen sind, da man davon ausgehen muss, dass ausschließlich diese die jeweiligen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik kennen.

Aber diese Diskussion führt zu nichts, daher lasse ich es. Ich habe den TE lediglich darauf aufmerksam machen wollen
 
Ich bin ja ein Newbie hier, würde mich aber trotzdem über einen Tipp freuen. Oder ist das hier nicht erlaubt?
Nimm einfach eine die eine Zuleitung mit mindestens 1,5mm² hat.

hugo! 19.500A Überspannungsschutz-Steckdosenleiste 4-fach anthrazit 2m H05VV-F 3G1,5

Beispielsweise diese. Ich habe persönlich als auch gewerblich noch überhaupt keine Probleme mit dieser Firma gehabt und baue Produkte dieser nahezu immer ein beispielsweise in Netzwerkschränken
 
Danke Axel! Die hatte ich auch schon gesehen. Dann wird es die wohl werden.

Bin Dir übrigens sehr dankbar für deine Hinweise. Tolles Forum. Super das ihr und Du euch die Zeit nehmt uns Laien zu helfen.

Du hast natürlich recht. Ich habe das auch schon gelesen. Deshalb bin ich jetzt etwas unsicher. Ich überlegs mir noch mal. Leider ist Geld bei einer kompletten Kernsanierung immer Mangelware :-( Weiß halt nicht wie groß das Gefahrenpotential ist.

Viele Grüße
Tim
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Gesetz ist in welchem Werk und welcher §?
Du meinst jetzt aber wohl nicht §13 NAV?

Stringend argumentiert, steht dort drin, dass an allen Anlagen, welche sich am öffentlichen Netz befinden, nur Fachkräfte arbeiten dürfen die auch im Installateur Verzeichnis eingetragen sind, da man davon ausgehen muss, dass ausschließlich diese die jeweiligen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik kennen.
Streng genommen ist die NAV (Netzanschlußverordnung) kein Gesetz, sondern ein Regularium eines privaten Energieanbieters und haben eher den Status einer Satzung, Versicherungsbedingungen oder Normen.

D.h. beim Verstoß dagegen wird dies nicht von der Exekutive verfolgt und von der Judikative von sich aus bestraft, da muss der private Energieversorger schon selber für den Nachweis eines Verstoßes sorgen und nachweisen welcher Schaden entstanden ist und die Judikative bemühen. Und was nach dem Zähler passiert, interessiert ihn nicht, sofern der Kunde pünktlich bezahlt.

Das Ganze soll nur den Anschein erwecken, es handelt sich hier um ein reguläres Gesetz, genauso wie der private DIN-Verein den Anschein erwecken möchte, dass seine DIN-Verodnungen Gesetzeskraft haben. Jeder Sportverein hat per seiner Satzung wirksamere Sanktionsmöglichkeiten gegen seine Mitglieder!
 
Zuletzt bearbeitet:
Streng genommen ist die NAV (Netzanschlußverordnung) kein Gesetz, sondern ein Regularium eines privaten Energieanbieters und haben eher den Status einer Satzung, Versicherungsbedingungen oder Normen.
Ähm.... Nein!

§ 13 NAV - Einzelnorm

Dies ist sehr wohl eine Verordnung. Das Verfolgen ist allerdings in der Tat sehr schwierig, weswegen man selten bis nie etwas davon hört, dies heißt aber nicht, dass es nicht gemacht wird bei offensichtlichen Mängeln.

@Timmy21, Fotos wären in der Tat praktisch, so könnte man zumindest erkennen ob grobe Fehler gemacht wurden
 
Es ist eine Verordnung, dafür steht das "V" in der Abkürzung. Verordnungsgeber ist das Wirtschaftsministerium. Analog dazu z.B. die StVO vom Verkehrsministerium. Verordnungsgeber sind jeweils durch ein Gesetz ermächtigt, Verordnungen zu geben.
 
Mit dem Bild vor dem Verteiler sollte Dir aber bewußt sein, daß oberhalb des Verteilers Kabel laufen und dort keine Nägel eingeschlagen werden dürfen!!!

Für Verteilungen von Hager gibt es Klemmrahmen und Spiegel zu kaufen um die Verteilung zu verstecken.
Ich persönlich muß aber sagen, daß es keine bessere Magnetwand gibt als die Verteilung im Flur :)
 
Es ist eigentlich egal ob es eine Verordnung oder ein Gesetz ist, beides ist ein zu halten und Zuwiderhandlung wird bestraft.
Wenn man aber unbedingt auf ein Gesetz zurückgreifen will, nimmt man hier das Energiewirtschaftsgesetz §49, das gilt dann auch für Anlagen ohne Anschluß an öffentliche Netze.
 
Allerdings sollte man die Verordnung auch verstehen, damit man weiß, ob man zuwider handelt oder nicht.

Arbeiten zur Instandhaltung im Bereich hinter dem Zähler sind darin ausdrücklich jedem erlaubt, der sich an die anerkannten Regeln der Technik hält. Also hier bei der Erneuerung einer Lampe alles in Ordnung, wenn richtig gemacht.
 
Thema: 3 Kleine Fragen
Zurück
Oben