4adrige leitung vom hak zum zähler

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eifel

Guest
hallo,

haben in kreis bitburg ein altes haus wo ich die e-installation erneueren soll.

kurzbeschreibung:
der zählerschrank ist aus holz mit zwei zählerplatten (eine bestückt). so wie man es von früher halt gewohnt ist.
als zuleitung kommt eine 4x25² vom hak (dach) zum anschlussstein..... des zählers.
von dort geht es zu den sicherungen und zu uv im keller....
auf die holzplatte mache ich eine plastik-platte (duro-plast) und baue eine 4reihige verteilung mit ein (leere zählerplatte raus), wo ich sicherungen und gruppen-fi installiere.
eine zählerplatte bleibt.
(will die anlage nur erweitern, schätze mal sonst habe ich noch mehr arbeit und kosten)

nun meine frage:

muss ich einen n vom hak nachziehen oder kann ich den pen im zählerschrank in pe und n aufteilen. so wie es momentan vom vorbetreiber ausgeführt ist....
und was hab ich vielleicht sonst noch zu beachten bei altanlagen..

danke für eure hilfe und antwort

grüsse
aus der eifel
 
Ich glaube das hängt ein wenig vom EVU ab.
In der Regel ist es jedoch zulässig aus dem TN-C-Netz (4-Leiter)ein TN-S-Netz (5-Leiter)in der Verteilung zu verwandeln. Dann bist Du aber an das TN-S Netz gebunden und kannst nicht wieder ein 4- Leiter Netz bauen.
In wieweit jedoch der Bestandsschutz sich auf Deine alten Zählertafeln auswirkt - Holzkasten etc. - kann ich auch nicht sagen. Aber warum machst Du denn nicht den Zählerschrank neu?
Das hat wenigstens Hand und Fuß, irgendwann muss der sowiso erneuert werden. Da sparst Du Dir eine Menge Basellei mit dem altem Zeug.

Gruß
deepgreen
 
Umbauen was beachten ?

Hallo ,

- es wird , nachdem Du geschrieben hast, "dass eine Aufteilung eines Aderdrahtes stattfindet" sich um ein TN-C Netzsystem handeln.

Das würde ich als TN-C-S beibehalten und noch mittels einem separaten Erder unterstützen.
Dann als TN-C-S Netzsystem (5-adrig) fortfahren.
Die Auftrennung bitte so früh als möglich (HAK,oder unteres Zählerfeld!)

Anmerkung :
Ein örtliches TT-Netzsystem darf in normalen Haushalten immer und überall separat, örtlich nachgerüstet werden !


Dann noch ausführlichen Potentialausgleich vorsehen.
Links gibt es hier im Forum en Mass - Suchfunktion oben rechts benützen !

Inwieweit Deine Arbeiten seitens einem konzessioniertem Fachbetrieb abgenommen werden obliegt in deren Verantwortung.
(Das bitte vorher mit der Fachfirma absprechen !)

Gruß,
Gretel
 
danke für die antwort.
will noch keinen neuen zählerschrank montieren...
ich glaube dann ist doch der "bestandsschutz" auf jeden fall auf gehoben... dann brauch ich eine "unterschrift" für den bau, muss auf jeden fall eine neue zuleitung legen, neuer schrank usw.
das sind/wären alles kosten die der bauherr noch nicht eingeplant hat. wollten erst einen neuen zählerschrank setzten aber nach den o.g. punkten und vor allen dingen zeit (einzugstermin)wollen wir es so machen...
und ich bin so in einem tag fertig, hoffe ich mal :)
 
eifel schrieb:
muss ich einen n vom hak nachziehen oder kann ich den pen im zählerschrank in pe und n aufteilen. so wie es momentan vom vorbetreiber ausgeführt ist....

Hier kann man es kurz machen. Das "Nachziehen" eines Betriebsstrom führenden Leiters ist nicht gestattet!
Also fällt das flach. Bislang genießt diese Anlage Bestandsschutz. Selbst der Austausch gegen eine fünfadrige Leitung ist nicht so einfach möglich. Eine Änderung an der Hauptleitung würde den Bestandsschutz aufheben, was eine Neuanpassung der Installation gemäß den bestehenden TAB des EVU nach sich zieht. Zumindest ein aktueller Zählerschrank wäre da fällig.
Es ist immer von Vorteil, die PEN-Autteilung so früh wie nur möglich vorzunehmen. Wenn zwischen HAK und Zähler alles so bleiben soll, wie bisher, dann würde ich die Aufteilung am Zähler vornehmen und den HV schon fünfadrig versorgen.

MfG
 
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