Hallo Trow,
erstmal hast du das Schreiben recht gut formuliert, aber es ist ersichtlich, daß du eben Laie bist.
Desweiteren hat er sich die verbauten Steckdosen bzw. Lichtschalter und den Sicherungskasten, der keinen Schutzschalter hat, genauer angesehen und sich gefragt, wann das letzte mal die Elektrik überprüft wurde.
Es muß eben keine Überprüfung, wie z.B. TÜV beim KFZ stattfinden.
Du solltest eben nur bei den Fakten bleiben, keine Mutmaßungen anstellen.
Eine Anlage, die zum Zeitpunkt ihrer Erstellung den Vorschriften entsprach, darf weiter so betrieben werden, ohne wenn und aber.
Ein Recht auf Modernisierung hast du nicht.
Nur wenn sich aus irgendeinem Grund ein Zustand als Gefahr erweisen würde, müsste erneuert werden.
Dabei ist die Lage so, daß nicht nur ein Teil den neuen Vorschriften angepasst werden müsste, denn es gilt das Prinzip alles oder nichts, d.h. der Vermieter müsste eine komplette Erneuerung der Installation durchführen.
Das wirst du sehr wahrscheinlich nicht durchsetzen können, deshalb ein weiterer Rat von mir, lass einfach nur die beanstandeten, vermutlich sicherheitsrelevanten und nachträglich verbauten Teile entfernen.
Jetzt einfach nur sagen, daß die anderen Teile alt sind, hilft dir nicht weiter.
Wenn jetzt diese Firma kommt und sich die Sache anschaut, wird sie die richtigen Schlüsse ziehen und den Vermieter informieren. Eventuell wird sie ihm auch gleich einen Kostenvoranschlag machen.
Einen Auftrag brauchst duselbst nicht erteilen, den dürfte die Firma auch garnicht ausführen, denn nur der Eigentümer darf eine Veränderung seines Eigentums beauftragen.
Du darfst zwar eine
Prüfung beauftragen, weil die nicht ins Eigentum eingreift, aber keine Installationsänderung.
Also cool down und warte den Besuch dieser vom Vermieter benannten Fa. ab. Dann sehen wir weiter.