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Hans-Georg
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Nach einer Sicherheitsprüfung im Altenheim wurden unter anderem die im Waschraum befindlichen Steckdosen bemängelt.
In diesen sehr kleinen Waschräumen befindet sich neben dem Waschbecken und Toilette, auch noch eine Dusche ohne Wanne und ohne Trennwände.
Vom Punkt der festen Wasseraustrittstelle (Dusche ohne Wanne !!!) befindet sich eine Schuko-Steckdose (keine spezielle Feuchtraumausführung) neben dem Waschtisch im Bereich von 1,20 Meter von der festen Wasseraustrittstelle.
Misst man jedoch vom Rand der gefliesten Duschecke, befindet sich die Steckdose mehr als 60 cm von diesem Rand entfernt.
Hat der Elektriker nun die Besonderheit bei Duschen ohne Wanne nicht gekannt und demnach fehlerhaft gearbeitet, oder gab es vor einigen Jahren (die Installation dürfte so ca. 10-20 Jahre alt sein) diese 1,20-Meter-Vorschrift noch gar nicht, so dass hier der Bestandsschutz greift? Wenn ja: In welchem Jahr wurde das geändert?
Und wie müsste ggf. die neue Steckdose aussehen? Muss das in Altenheimen zwingend eine Feuchtraumausführung mit Klappdeckel sein, oder reicht auch eine Standard-Schuko-Steckdose (natürlich außerhalb der verbotenen Bereiche und mit FI-Schutz), wie man sie in jedes Badezimmer einbaut?
Und wie verhält es sich mit der Lampe über dem Waschtisch? Diese befindet sich auch im 1,20-Meter-Radius von der festen Wasseraustrittstelle und niedriger als 2,25 Meter. Müsste die Waschtischbeleuchtung dann nicht auch außerhalb der verbotenen Bereiche montiert werden? Oder hat sich da auch wieder etwas im Vergleich zu Früher geändert?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg
In diesen sehr kleinen Waschräumen befindet sich neben dem Waschbecken und Toilette, auch noch eine Dusche ohne Wanne und ohne Trennwände.
Vom Punkt der festen Wasseraustrittstelle (Dusche ohne Wanne !!!) befindet sich eine Schuko-Steckdose (keine spezielle Feuchtraumausführung) neben dem Waschtisch im Bereich von 1,20 Meter von der festen Wasseraustrittstelle.
Misst man jedoch vom Rand der gefliesten Duschecke, befindet sich die Steckdose mehr als 60 cm von diesem Rand entfernt.
Hat der Elektriker nun die Besonderheit bei Duschen ohne Wanne nicht gekannt und demnach fehlerhaft gearbeitet, oder gab es vor einigen Jahren (die Installation dürfte so ca. 10-20 Jahre alt sein) diese 1,20-Meter-Vorschrift noch gar nicht, so dass hier der Bestandsschutz greift? Wenn ja: In welchem Jahr wurde das geändert?
Und wie müsste ggf. die neue Steckdose aussehen? Muss das in Altenheimen zwingend eine Feuchtraumausführung mit Klappdeckel sein, oder reicht auch eine Standard-Schuko-Steckdose (natürlich außerhalb der verbotenen Bereiche und mit FI-Schutz), wie man sie in jedes Badezimmer einbaut?
Und wie verhält es sich mit der Lampe über dem Waschtisch? Diese befindet sich auch im 1,20-Meter-Radius von der festen Wasseraustrittstelle und niedriger als 2,25 Meter. Müsste die Waschtischbeleuchtung dann nicht auch außerhalb der verbotenen Bereiche montiert werden? Oder hat sich da auch wieder etwas im Vergleich zu Früher geändert?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg