Schweizer
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Hallo,
hat einer von euch die Antwort parat?
Hab leider noch kein de- Abo!
Fragestellung
Im Heft 8/2007 behandelte »de« in den Praxisproblemen das Thema »Anschluss einer Doppelsteckdose über eine Drehstromzuleitung«. Wir haben einen ähnlichen Fall, den ich Ihnen kurz schildern möchte. Es geht speziell um den Anschluss von zwei Steckdosen für eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner. Als Zuleitung wurde ein Kabel des Typs NYY-J 5x1,5 (TN-S Netz) vom Unterverteiler zu den Steckdosen verlegt.
Die Leitungsführung erfolgte teilweise direkt im Beton und teilweise in Installationsrohren. Im Unterverteiler wurde ein zweipoliger Leitungsschutzschalter des Typs B16A eingesetzt, welcher die Außenleiter im Fehlerfall freischaltet. Die zwei Steckdosen wurden somit über zwei phasenverschobene Außenleiter und zwei separate Neutralleiter angeschlossen. Der nicht blau gekennzeichnete Neutralleiter (hier grau) wurde an beiden Enden durch einen blauen Schutzschlauch ersetzt.
1) Liegt hier ein Regelverstoß hinsichtlich der zulässigen Belastung des Kabels vor?
2) Reicht es aus dass der graue Draht blau markiert wird (an beiden Enden) oder muss der Neutralleiter in seinem ganzen Verlauf blau geführt werden?
hat einer von euch die Antwort parat?
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Fragestellung
Im Heft 8/2007 behandelte »de« in den Praxisproblemen das Thema »Anschluss einer Doppelsteckdose über eine Drehstromzuleitung«. Wir haben einen ähnlichen Fall, den ich Ihnen kurz schildern möchte. Es geht speziell um den Anschluss von zwei Steckdosen für eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner. Als Zuleitung wurde ein Kabel des Typs NYY-J 5x1,5 (TN-S Netz) vom Unterverteiler zu den Steckdosen verlegt.
Die Leitungsführung erfolgte teilweise direkt im Beton und teilweise in Installationsrohren. Im Unterverteiler wurde ein zweipoliger Leitungsschutzschalter des Typs B16A eingesetzt, welcher die Außenleiter im Fehlerfall freischaltet. Die zwei Steckdosen wurden somit über zwei phasenverschobene Außenleiter und zwei separate Neutralleiter angeschlossen. Der nicht blau gekennzeichnete Neutralleiter (hier grau) wurde an beiden Enden durch einen blauen Schutzschlauch ersetzt.
1) Liegt hier ein Regelverstoß hinsichtlich der zulässigen Belastung des Kabels vor?
2) Reicht es aus dass der graue Draht blau markiert wird (an beiden Enden) oder muss der Neutralleiter in seinem ganzen Verlauf blau geführt werden?