Arbeitsbereich bei Schaltschränken

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ahartin

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Hallo an alle,

kann mir einer von euch sagen, welchen Mindestarbeitsbereich ich bei einem Schaltschrank einhalten muss?

gruß
Alex
 
In VDE0100 Teil729 steht etwas dazu.
In EN 60439-1 Abschnitt 7.4.5 steht auch etwas dazu.

Grundsätzlich müssen von der Schrankfront zur Wand mindestens 700 mm frei sein, wenn die Schaltschranktür in Fluchtrichtung geschlossen wird, d.h. wenn man flüchtet und gegen die geöffnete Schaltschranktür läuft, stößt man die Tür zu und hat seine 700 mm.

Bei einer Schaltschrankreihe mit Türen, die gegen die Fluchtrichtung zuschlagen, müssen also die Türbreite (also z.B. 600 mm) und zusätzlich mindestens 500 mm freier Abstand zur Wand sein.

Bei gegenüberliegenden Schaltanlagenfronten wird nur auf einer (Schaltschrank-)Seite mit Einengung durch offene Türen (d.h. mit Türen, die nicht in Fluchtrichtung zuschlagen) gerechnet.
 
danke für die schnelle antwort.

hat mir sehr weitergeholfen
 
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Thema: Arbeitsbereich bei Schaltschränken
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