Außenleitung Beleuchtung maximale Länge

Diskutiere Außenleitung Beleuchtung maximale Länge im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Morgen zusammen, bin aktuell dabei die Elektro für meinen Außenbereich zu planen und bräuchte dazu mal euren Input. Es liegt eine 2,5mm2...
Der sorgt im Fehlerfall (Personenschutz) also Erdschluss oder Körperschluss für eine schnelle Abschaltung auch ohne das 100A fließen. Der LS braucht dann nur noch den Leitungsschutz übernehmen und da reicht auch 5s Abschaltzeit bei Kurzschluss.
 
1,36 Ohm denn du musst mit 200m rechnen, der Strom muss ja auch zurück. Macht aber nichts, wenn du einen FI am Anfang hast.
Nein, der Schutzleiterwiderstand wird nur 1-mal gerechnet und die Rückleitung heraus kalibriert.
 
Zumindest langen die 5s der Norm, aber nach 5s Kurzschluß brennt die Bude ab.
 
Gibt es eine geforderte Abschaltzeit bei Kurzschluss?
Die 5s sind doch nur die Grenze, bis zu der die für die Auslegung verwendeten Näherungsformeln gelten, oder nicht.
 
Danke auch hier für das Feedback. Die Sicherung werde ich anpassen, damit sollte das dann auch passen :)

Schönen Abend noch :)
 
Hmm - wie machen die das bei der öffentlichen Beleuchtung denn? Ich schätze mal, dass es da etwas mehr als 100m sind.
 
Aufgeteilter Drehstromkreis mit großem Querschnitt und Sicherung im Mast um da mit kleinerem Querschnitt arbeiten zu können .
 
Die nehmen aber ALU und bei uns liegen keine 25mm², außer die Außenisolierung täuscht eine dünnere Leitung vor.
 
selbst Verständlich gibt es eine geforderte Abschaltzeit für den Kurzschuß, nämlich mindestens mal die 5s.
Allerdings muß man dazu sagen, daß ein Kurzschluß der 5s lang aktiv bleibt so viel Schaden anrichtet, daß sich das Abschalten dieses durch den dadurch entstandenen Brand von alleine erledigt.
In TT Netzen wird 1s verlangt.
Zum Schutz von Bränden kann ich aber nur dringlich empfehlen die Abschaltzeit von 0,2s auch für den Kurzschluß und auch im TN Netz ein zu halten.
Der Schutz den die Norm hier vorschlägt ist absolut minderwertig.

Auch für Verteilnetze versuche ich möglichst die 0,2s ein zu halten.
Ein Lichtbogen der gerade mal 1s wütet setzt Dir die ganze Anlage in Brand und ein Lichtbogen ist kein Kurzschluß für eine 5kA Anlage.
 
selbst Verständlich gibt es eine geforderte Abschaltzeit für den Kurzschuß, nämlich mindestens mal die 5s.
Allerdings muß man dazu sagen, daß ein Kurzschluß der 5s lang aktiv bleibt so viel Schaden anrichtet, daß sich das Abschalten dieses durch den dadurch entstandenen Brand von alleine erledigt.
Solchen Unsinn hab ich noch nie gehört. Ich hab schon 20s Kurzschluss im Ortsnetz gesehen, da hat nichts gebrannt.
 
Hat man nicht vorrangig die Abschaltbedingung bei der Leitungsauslegung zu berechnen?
 
Deshalb wird da auch ein größerer Querschnitt der Versorgungsleitung gewählt ! Und in der Leuchte dann über die Leuchtensicherung der dünnere Querschnitt verwendet .
 
komisch, daß dann Hersteller Schnellabschaltungen für Schaltanlagen produzieren die unterhalb von 0,1s Abschalten und auch komisch, daß mein Schaltfeld nun unbrauchbar ist obwohl der Kurzschluß da nur ein paar Sekunden gedauert hat...
 
selbst Verständlich gibt es eine geforderte Abschaltzeit für den Kurzschuß, nämlich mindestens mal die 5s.
Allerdings muß man dazu sagen, daß ein Kurzschluß der 5s lang aktiv bleibt so viel Schaden anrichtet, daß sich das Abschalten dieses durch den dadurch entstandenen Brand von alleine erledigt.
In TT Netzen wird 1s verlangt.
Zum Schutz von Bränden kann ich aber nur dringlich empfehlen die Abschaltzeit von 0,2s auch für den Kurzschluß und auch im TN Netz ein zu halten.
Der Schutz den die Norm hier vorschlägt ist absolut minderwertig.

Auch für Verteilnetze versuche ich möglichst die 0,2s ein zu halten.
Ein Lichtbogen der gerade mal 1s wütet setzt Dir die ganze Anlage in Brand und ein Lichtbogen ist kein Kurzschluß für eine 5kA Anlage.

Ich vermute eher maximal die 5 s. ;)
 
Ja es muß mindestens die Forderung nach maximal 5s bis zur Abschaltung eingehalten werden.
 
komisch, daß dann Hersteller Schnellabschaltungen für Schaltanlagen produzieren die unterhalb von 0,1s Abschalten und auch komisch, daß mein Schaltfeld nun unbrauchbar ist obwohl der Kurzschluß da nur ein paar Sekunden gedauert hat...
Schaden in der Schaltanlage hast du durch einen stehenden Lichtbogen, nicht durch den Kurzschluss. Und die Standzeit eines Lichtbogens zu begrenzen, ist nicht einfach, weil der durchaus auch mit relativ niedrigen Strömen weiter leuchtet. Einem Kabel schadet jedenfalls kein Kurzschluss dieser Dauer, erst recht brennt da nichts.
Wenn der Kurzschluss 5s steht, fließt der 3-5-fache Nennstrom, also 48- 80A und das hält jedes Kabel 5s locker aus. Muss es auch bei einer normalen Überlastung.
 
Die Löschkammern kann man an nahezu jedem Schütz sehen.

Bei höheren Strömen wurde der Lichtbogen mit Druckluft ausgeblasen, weiß nicht,ob das heute noch so gemacht wird.

Leprechaun
 
Lichtbogen mit Druckluft ausblasen hat man früher beim Schalten in Hochspannungsanlagen gemacht.
Heute sind SF6 isolierte Anlagen üblich bzw Siemens hat da auch was unschädlicheres.

Der Kurzschluß ist für die Leitung kaum das Problem, sondern immer für die Stelle des Kurzschlußses.
Dort ist bei weitem nicht davon aus zu gehen, daß man dort eine schöne hochwertige Verbindung erhält als ob man einen Lichtschalter betätigt oder zwei Adern in einer Klemme verbindet.
In den meisten Fällen ist das mit Widerständen behaftet die dann zu hohen Temperaturen führen.
 
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