H
H&O
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Guten Morgen an alle und einen schönen "Tag der Arbeit".
In unserem Haus, Bj.1967, bisher EG = TN-C-S, OG noch klassische Nullung, soll das Bad im OG erneuert werden und dabei über eine separate 2-reihige UV mit der Umstellung auf TN-C-S begonnen werden. In dem Bad ist der Einbau mehrerer Doppelsteckdosen vorgesehen.
Meine Frage ist: sind diese Doppeldosen als eine Einheit anzusehen, die nur über einen Stromkreis angefahren werden dürfen, oder ist es zulässig die rechte und die linke Dose auf zwei getrennte Stromkreise zu legen. Hintergrund ist der Gedanke, dass beim gleichzeitigen Betrieb von z.B. Waschmaschiene + Trockner an ein und demselben Stromkreis dieser überlastet würde.
Für den Fall, dass 2 getrennte Stromkreise zulässig sind, dürfen diese bei entsprechender Dokumentation über Einzel-LSS abgesichert werden, oder sind dafür sicherheitshalber 2-pol. LSS einzusetzen?
Danke im voraus für eine verbindliche Antwort.
Gruß H&O
In unserem Haus, Bj.1967, bisher EG = TN-C-S, OG noch klassische Nullung, soll das Bad im OG erneuert werden und dabei über eine separate 2-reihige UV mit der Umstellung auf TN-C-S begonnen werden. In dem Bad ist der Einbau mehrerer Doppelsteckdosen vorgesehen.
Meine Frage ist: sind diese Doppeldosen als eine Einheit anzusehen, die nur über einen Stromkreis angefahren werden dürfen, oder ist es zulässig die rechte und die linke Dose auf zwei getrennte Stromkreise zu legen. Hintergrund ist der Gedanke, dass beim gleichzeitigen Betrieb von z.B. Waschmaschiene + Trockner an ein und demselben Stromkreis dieser überlastet würde.
Für den Fall, dass 2 getrennte Stromkreise zulässig sind, dürfen diese bei entsprechender Dokumentation über Einzel-LSS abgesichert werden, oder sind dafür sicherheitshalber 2-pol. LSS einzusetzen?
Danke im voraus für eine verbindliche Antwort.
Gruß H&O