Darf ich nach DIN VDE0113/0105 BGV A1 / A3 prüfen

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fse

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Hallo,
mein AG möchte, daß ich eine Erstprüfung
nach DIN VDE0113/0105 bzw nach BGV A1 / A3
für seine neu erbaute Anlage vornehmen soll.

*Ich bin im Erstberuf Elektronik-FA im Zweitberuf
Dipl.-Ing. Automatisierungstechnik. Vom Gesetz
her: Darf ich das, oder ist ggf. eine Zusatzqualifikation
nötig?

*Welche Minimalausstattung an Meßgeräten (AG ist eher
ein startup-Unternehmen) ist für diese Prüfung vorgeschrieben?

MfG
joh
 
m.W. muss man jährlich ne Schulung machen.
Der Ing hilft dabei nix (da darfst nicht mal ne Steckdose anklemmen, geschweige denn selbst abnehmen)

Das Thema hab ich auch schonmal bemüsigt, weis aber nicht mehr genau das Ergebnis.
Bin selbst auch Mechatroniker/IHK und Elektroniker für Betriebstechnik/IHK, darauf aufgesetzt sozusagen B.Eng. der Elektrotechnik.
 
Erstprüfung wird nach 0600 ausgeführt Wiederholungsprüfung nach 0701-0702.
0105 Regelt den Betrieb von elektrischen Anlagen

BGV-A1 hat mit Elektrik nichts zu tun und heißt mittlerweile DGUV 1 so wie die BGV-A3 Jetzt DGUV 3 heißt.

Prüfen darf die Elektrofachkraft.
Elektrofachkraft ist nach VDE 1000-10:
"...Person die aufgrund Ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die Ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann...
..."
Ich würde Dir dazu nahelegen eine Fortbildugnsmaßnahme zu besuchen um dort nochmal ausreichend eingeweisen zu werden.
Messgeräte die Du auf jeden Fall dazu benötigen wirst:
Installationsprüfer
Geräteprüfer mit Barcodeleser
Prüfplaketten
Drucker um Inventarnummern (Barcode) auszudrucken.
Duspol
Leckstromzange
Multimeter
Phasenprüfer
Einen PC mit entsprechender Software zum Dokumentieren der Prüfungen.
Je nach Art der Anlagen zusätzlich:
Stromzange

Wärmebildkamera ist auch nicht zu verachten zum auffinden von heißen Stellen.

Wenn Dein Betrieb also Anlagen Betreibt, umbaut, fertigt, prüft wird hier auch eine Verantwortliche Elektrofachkraft benötigt.
Auf jeden Fall benötigst Du eine schriftliche Bestellung durch die Geschäftsführung um die Dinge prüfen zu können.
Denn als Prüfende Elektrofachkraft mußt du fachlich frei von Weisungen durch Vorgesetzte sein. Du prüfst, Du entscheidest!
Du verantwortest!!!
 
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