darf oder muss sogar blau und grün-gelb zus.geklemmt werden?

Diskutiere darf oder muss sogar blau und grün-gelb zus.geklemmt werden? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - 1. darf bei einer Steigleitung (5x16qmm) vom HAK zum zählerschrank blau und grüngelb zusammengeklemmt werden? 2. oder darf nur grün-gelb als...
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Segal

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1.
darf bei einer Steigleitung (5x16qmm) vom HAK zum zählerschrank blau und grüngelb zusammengeklemmt werden?
2.
oder darf nur grün-gelb als PEN-leiter verwendet werden?
(im zählerschrank sind getrennte PE-und N-schienen vorhanden.)
L1,L2,L3,PEN sind im HAK vom netzbetreiber ankommend .
5.
des weiteren muss doch auch der PEN-anschluss vom HAK mit der pot.-schiene im keller verbunden werden,oder?
 
Re: darf oder muss sogar blau und grün-gelb zus.geklemmt wer

Segal schrieb:
darf bei einer Steigleitung (5x16qmm) vom HAK zum zählerschrank blau und grüngelb zusammengeklemmt werden?

Ja.

Segal schrieb:
oder darf nur grün-gelb als PEN-leiter verwendet werden?

Nein, gnge ist auch PE und PA.

Segal schrieb:
des weiteren muss doch auch der PEN-anschluss vom HAK mit der pot.-schiene im keller verbunden werden,oder?

Ja.

Lutz
 
Die beiden Adern werden natürlich nur im HAK gemeinsam aufgelegt, danach nie wieder. Voraussgesetzt es handelt sich um ein TN-System!
 
nicht darf, sondern muß oder darf nicht!
Beim TN-C-S Netz kommt ein PEN ins Haus von welchem der PE und der N abgehen und auch von dort ein Anschluß an die PAS. Es darf nur diese eine Verbindungsstelle von N und PE geben.

Beim TT Netz wird ein N ins Haus geliefert dieser darf auf keinen Fall mit dem PE oder der PAS verbunden werden.

Der PE und der PEN müssen immer in grün-gelb sein.
Der PEN muß mindestens 10mm² Querschnitsfläche haben.

Das ist der aktuelle Normstand.
Früher war der PEN sowie der N auch mal grau und der PE rot (rot durfte aber auch anders verwendet werden)
und der PEN hatte keinen Mindestquerschnitt.
Noch weiter zurück waren alle Leiter schwarz mit Stoff ummantelt, PE wurde ausschließlich als PEN verlegt.
 
Der PEN-Leiter muß durchgehend grün/gelb gekennzeichnet sein. Die Enden müssen zusätzlich blau gekennzeichnet sein (z.B. I-Band).
 
also im HAK sind ankommend die Farben br.,sw.,gr.,grn-ge. aufgelegt.Identisch mit dem Bild.
3 Aussenleiter und PEN,ist also ein TN-Netz,richtig?
nach der seperaten Führung von PE und N erzeuge ich ein TNC-S Netz,richtig?
 
Segal schrieb:
also im HAK sind ankommend die Farben br.,sw.,gr.,grn-ge. aufgelegt.Identisch mit dem Bild.
3 Aussenleiter und PEN,ist also ein TN-Netz,richtig?
nach der seperaten Führung von PE und N erzeuge ich ein TNC-S Netz,richtig?

Nein!

Die Farben, die vom VNB in den HAK führen, haben quasi keine Bedeutung, weil sich der VNB nicht an die übliche Farbbelegung halten muss.

Erst die hauseigene Leitung, die vom HAK zur HV führt, muss in den richtigen Farben aufgelegt werden.

D.h. im Klartext: An den ankommenden Aderfarben kann man nicht erkennen, was für ein Netz man hat. Dies gibt der VNB (Energieversorger) unter Angabe der Adresse auf Anfrage direkt bekannt. Auch die Zuordnung der Außenleiter, d.h. das Drehfeld wird vorgegeben.

Wenn ein TN-System vorliegt, ist gnge auch tatsächlich gnge. Liegt aber ein TT-System vor, verwendet der VNB den gnge als reinen N. Dann muss diese Ader im Haus in blau weitergeführt werden. In diesem Fall darf man selbst keinen einzigen grüngelben im HAK anschließen.

0V
 
Auch die Zuordnung der Außenleiter, d.h. das Drehfeld wird vorgegeben.

Wie meinst du dass?

Die Zuordnung des Drehfeldes ist eben nicht vorgegeben, die muss vor Ort gemessen werden. Wichtig ist dann, dass im Zählerschrank definitiv ein rechtes Drehfeld vorhanden ist.
 
...also am besten ich verfasse eine kurze email an den Energieversorger bez.der Netzform.


nun zu meiner nächsten Frage:
müssen laut VDE oder dürfen Verbraucher wie
-Boiler von 5 l bis 200 l
-DL-Erhitzer,z.b. 24kw Leistung,
-Frostwächter,
-Wama,
-Geschirrspühler,
oder änliche Geräte
mit RCD abgesichert werden?


an alle bis jetzt für die Antworten beteiligten User
besten dank! ;-)
 
Segal schrieb:
müssen laut VDE oder dürfen Verbraucher wie
-Boiler von 5 l bis 200 l
-DL-Erhitzer,z.b. 24kw Leistung,
-Frostwächter,
-Wama,
-Geschirrspühler,
oder änliche Geräte
mit RCD abgesichert werden?

Nur Steckdosen.

Lutz
 
Hallo,

Steckdosen müssen, alle anderen dürfen und sollten auch. Allerdings nicht alles auf einen FI, sondern möglichst auf drei bis vier FIs aufteilen. Geräte mit hoher Leistungsaufnahme produzieren von Haus aus einen nicht unerheblichen Ableitstrom (Faustregel 1mA pro KW Leistung), so dass ein einzelner FI auch durch die Summe nicht-fehlerbedingter Ableitströme auslösen kann, wenn mehrere Großverbraucher dran hängen.

Schöne Grüße,
Bernd
 
ego1 schrieb:
Auch die Zuordnung der Außenleiter, d.h. das Drehfeld wird vorgegeben.

Wie meinst du dass?

Doch ich kenne das so. Der VNB gibt die eingangsseitige Belegung des HAK bezüglich Aderfarben und Außenleiterzuordnung vor.

Beispiel a) TN-System mit Farbfolge sw-bl-br und Rechtsfeld. Das ist der wünschenswerte Fall, wo man einfach Farbe klemmen konnte (beim alten Farbcode). Dann ist sw=L1, bl=L2, br=L3.

Beispiel b) TN-System mit sw-bl-br und Linksfeld. Hier hätte ich dann im HAK sw und br gekreuzt, um in der HV meine präferierte Farbbelegung sw-bl-br für L1-L2-L3 zu bekommen.

Beim heutigen Farbcode gilt entsprechendes. Es kommt noch recht oft vor, dass der VNB sw-br-gr als Rechtsfeld vorgibt. Dann kreuze ich gleich br und sw im HAK, in der HV br auf L1 zu haben.
Die Zuordnung des Drehfeldes ist eben nicht vorgegeben, die muss vor Ort gemessen werden. Wichtig ist dann, dass im Zählerschrank definitiv ein rechtes Drehfeld vorhanden ist.

Messen muss man natürlich grundsätzlich, ob alles stimmt, auch der VNB kann sich irren.

0V
 
Micht interresiert eigentlich garnicht, wass die wie anklemmen. Ich Klemme das abgehende Kabel so an, das bn/sw/gr ein rechtsdrehfeld am nächsten Verteiler ergeben.
 
ego1 schrieb:
Micht interresiert eigentlich garnicht, wass die wie anklemmen. Ich Klemme das abgehende Kabel so an, das bn/sw/gr ein rechtsdrehfeld am nächsten Verteiler ergeben.

Genau mein Reden. Genauso mach ich es auch!

0V
 
Steckdosen sind nicht das Einzige das über FI laufen muß.
Auch alle Stromkreise im Bad und zwar schon die Leitungen. Eine FI Steckdose im Bad reicht also nicht aus.
 
Ich bin der Meinung, Steckdosen für Waschmaschine und Geschirrspüler sollten auch über einen RCD abgesichert sein. Kann man sich denn völlig sicher sein, daß der Nutzer wirklich z.B. eine Geschirrspülersteckdose zum Anschluß eines Geschirrspülers nutzt?
Völlig sicher kann man sich nur bei Stromkreisen sein, an die ein Verbraucher fest angeschlossen ist, z.B. Herd und DEH. Diese müssen dann nicht über einen RCD abgesichert sein.
Meine Meinung.
 
Octavian1977 schrieb:
Steckdosen sind nicht das Einzige das über FI laufen muß.
Auch alle Stromkreise im Bad und zwar schon die Leitungen. Eine FI Steckdose im Bad reicht also nicht aus.
Selbst Leitungen, die selbst keine Verbraucher im Bad versorgen, die aber in Wänden zum Bad verlaufen, müssen, wenn sie nicht mindestens 7cm vom Bad her gesehen entfernt unter oder über Putz verlaufen, über einen RCD abgesichert sein. Selbst Lichtstromkreise und fest angeschlossene Verbraucher.
 
Kommt darauf an:

Grundsätzlich VDE 0100-410
Bad VDE0100-701
Aussen VDE0100-0705
 
FI Schutz für alle neuen Steckdosen bis 20A nach VDE 0100-410 Die Geräte mit Schukostecker benötigen dann einen FI. Bad und Außensteckdosen wurde auch schon angesprochen

Sinnvoll ist der FI immer
 
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