S
Stromberger
- Beiträge
- 5.421
nicht ganz die EuP darf NUR unter Aufsicht einer EFK oder VEFK arbeiten.
Das stimmt. Also "besorgt" er sich jemanden, der die Überwachung rechtssicher übernimmt oder er macht einen Lehrgang zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk. Dauert dann aber auch 80h.