Deckenleuchte Schutzklasse II anschließen...

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Noumenon

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Jetzt sagt nicht, das Thema gibt's schon... :D

Nun denn...

Folgende schicke Deckenleuchte soll angeschlossen werden:
https://www.youtube.com/watch?v=AO68auuhp8U

Die Leuchte hat zwei Anschlussklemmen:

Neutralleiter (blau) "N"
Phase (braun) "L"

Aus der Decke ragen 3 Kabel: schwarz, blau & grün-gelb.

Schwarz ist Außenleiter (Phase), blau ist Neutralleiter, grün-gelb ist Schutzleiter - so zumindest die gängige Norm, sofern ich da mittlerweile richtig informiert bin. Anschluss scheint einfach: Schwarz an braun, blau an blau.

Gesagt, getan - Lampe leuchtet nicht... :?

Wenn Phase stets zu Phase kommt, bleiben allerdings nicht mehr viele alternative Möglichkeiten. Also blaues Kabel (Leuchte) mit grün-gelben Kabel (Decke) verbunden - Lampe leuchtet. Blaues Kabel (Decke) ist 'blind gelegt'.

So ganz geheuer ist mir das Ganze aber irgendwie nicht. Was leuchtet, ist nicht unbedingt sicher. Und immerhin findet sich in der Beschreibung der Deckenlampe der Passus:

<i>Schutzklasse II: Diese Leuchte ist besonders isoliert und darf nicht an einen Schutzleiter angeschlossen werden!</i>

Nach etlichen Recherchen habe ich den Verdacht, dass das grün-gelbe Kabel so ein PEN-Leiter ist, wie er nur in TN-C-Systemen vorkommt. Stellen sich insgesamt also mindestens zwei Fragen:

1. Wie finde ich heraus, um welche Netzform genau es sich in meiner Wohnung handelt?

2. Ist die Leuchte korrekt angeschlossen? Immerhin scheint sie ja jetzt an einen Schutzleiter (bzw. PEN-Leiter) angeschlossen zu sein?
 
Noumenon schrieb:
1. Wie finde ich heraus, um welche Netzform genau es sich in meiner Wohnung handelt?

Nachverfolgen, wenn es nicht dokumentiert wurde ... HAK, Zählerplatz, Unterverteilung, Abzweigdosen, Lichtschalter ... irgendwodran muss der Grün/gelbe ja angeschlossen sein ;)
 
Nein die Leuchte ist nicht richtig angeschlossen.

Wenn Du zur Miete wohnst lass den Mangel des defekten Neutralleiters durch den Vermieter beheben.

PEN Leiter unter halb von 10mm² Aderquerschnitt sind in Anlagen die nach 1973 gebaut wurden nicht zulässig.
Da sich auch fast zeitgleich die Farben von grau schwarz rot in schwarz blau grüngelb gewechselt haben, ist ein grüngelber PEN unterhalb von 10mm² sehr selten anzutreffen.

Da hier auch ein blauer Draht vorhanden ist würde es mich sehr wundern wenn hier eine klassische Nullung vorliegen würde.

Auf jeden Fall ist die Leuchte unverzüglich vom Schutzleiter zu trennen.

Lose Klemmestellen sind in Altanlagen keine seltenheit und verursachen auch ärgere Probleme.
Ein E-Chekc der Anlage wäre anzuraten. Gibt dazu leider keine Vorschrift aber alle 10 Jahre sollte man das durchführen.
 
Ja, es ist eine Mietwohnung in einem Ost-Berliner Plattenbau in der Innenstadt (Baujahr 1976/77).

Im Zweifelsfall müsste ich wohl mal beim Mieterservice durchrufen und ein wenig nachforschen.

Octavian1977 schrieb:
Auf jeden Fall ist die Leuchte unverzüglich vom Schutzleiter zu trennen.
Hm... Nur aus persönlichem Interesse: Warum eigentlich? Droht hier Gefahr im Falle einer Fehlfunktion o.ä.? Oder ist der Anschluss des Schutzleiters einfach nur sinnfrei? Immerhin dient der Schutzleiter letztendlich doch als Schutz vor elektr. Schlag...

T.Paul schrieb:
Nachverfolgen, wenn es nicht dokumentiert wurde ... HAK, Zählerplatz, Unterverteilung, Abzweigdosen, Lichtschalter ... irgendwodran muss der Grün/gelbe ja angeschlossen sein ;)
Hm... Naja, das Kabel verschwindet in der Wand und ich hab' unglücklicherweise meine Röntgenbrille verlegt. ;)

Im Keller befindet sich noch eine - für mich als Laien schwer identifizierbare - Anlage. Schaut für mich aus wie so eine Art Hauptverteiler o.ä. Und da gehen auch eine grün-gelbe Kabel lang, die dann - wer hätte das gedacht - in der Wand verschwinden... Bei Gelegenheit könnte ich evtl. mal ein Foto machen und nach irgendwelchen evtl. aufschlussreichen Inschriften nachschauen, falls es hilft...
 
Bei diesem Kenntnisstand hast du ungefähr gar keine Chance und der Anschluss von Geräten an das Netz ist auch keine Arbeit für Dich, also Elektrofachkraft beauftragen für den Anschluss von Leuchten, E-Herden o.ä. ...
 
Noumenon schrieb:
Ja, es ist eine Mietwohnung in einem Ost-Berliner Plattenbau in der Innenstadt (Baujahr 1976/77).

Droht hier Gefahr im Falle einer Fehlfunktion o.ä.? Oder ist der Anschluss des Schutzleiters einfach nur sinnfrei? Immerhin dient der Schutzleiter letztendlich doch als Schutz vor elektr. Schlag...

Wenn es sich um eine Anlage im TN-C-Netz handelt, gibt es keinen eigenständigen Schutzleiter (PE), sondern nur einen PEN. Schutz gegen elektrischen Schlag erfolgt durch Abschaltung.
Wirkliche Gefahr bei einer Deckenleuchte SKII (durch Berührung, z.B.) sehe ich dabei nicht.

T.Paul schrieb:
Nachverfolgen, wenn es nicht dokumentiert wurde ... HAK, Zählerplatz, Unterverteilung, Abzweigdosen, Lichtschalter ... irgendwodran muss der Grün/gelbe ja angeschlossen sein ;)
Hm... Naja, das Kabel verschwindet in der Wand und ich hab' unglücklicherweise meine Röntgenbrille verlegt. ;)
[/quote]

Schon mal einen Blick in den Lichtschalter geworfen? Koennte gut sein, das der blaue und der schwarze Draht am Deckenauslass eine Serienschaltung bilden, gr/ge als PEN.
 
Egal wie das muß eine Fachkraft vor Ort entscheiden.

Der Schutzleiter darf auf keinen FALL als PEN oder N verwendet werden.

Im Endeffekt würde man hier den Schutzleiter wieder als PEN umfunktionieren mit den Gefahren und Problemen die ein PEN mit sich bringt.

Der Strom fließt über den mißbrauchten PE auf alle geerdeten Bauteile und streut durch das ganze Haus. Dies verursacht Unmengen von Problemen bei Kommunikationseinrichungen wie Computernetzwerk, Telefon und Kabelfernsehen. auch Korrosionsschäden an Wasserführenden metallichen Rohren sind vorprogrammiert.

Viel gefährlicher ist allerdings noch wenn aufgrund von Alterung dieser Leiter unterbrochen wird oder die Verbindung schlecht wird. Dabei entstehen Lebensgefährliche Spannungen an allen geerdeten Teilen sowie geerdeten Gehäusen von Elektrogeräten.

Aus diesen Gründen ist der PEN seit 1973 in mindestens 10mm² auszuführen und seit ca 2010 schon am Hausanschluß in PE und N aufzuteilen.

Leider gibt es keinerlei Nachrüstpflicht für Altanlagen, dort muß der Mieter meist mit der Gefahr leben. Meines Erachtens ein großes Problem. Man muß sicher nicht jeden kleinen Schritt der Norm mitgehen, solch gravierende Änderungen sollten zumindest über 40Jahre nach Normänderung mal angepackt werden.
 
Octavian1977 schrieb:
Der Schutzleiter darf auf keinen FALL als PEN oder N verwendet werden.

Im Endeffekt würde man hier den Schutzleiter wieder als PEN umfunktionieren mit den Gefahren und Problemen die ein PEN mit sich bringt.

Und wer/was sagt dir, das es in der Installation (Plattenbau, DDR,1976/77) jemals einen separaten Schutzleiter (PE) gab?
Vielleicht gibt es dort sein Anfang an ein TN-C mit gr/ge PEN...

Octavian1977 schrieb:
Aus diesen Gründen ist der PEN seit 1973 in mindestens 10mm² auszuführen und seit ca 2010 schon am Hausanschluß in PE und N aufzuteilen.

In der DDR galten 1976/77 noch nicht die Reglen der DIN...

Octavian1977 schrieb:
Leider gibt es keinerlei Nachrüstpflicht für Altanlagen, dort muß der Mieter meist mit der Gefahr leben. Meines Erachtens ein großes Problem. Man muß sicher nicht jeden kleinen Schritt der Norm mitgehen, solch gravierende Änderungen sollten zumindest über 40Jahre nach Normänderung mal angepackt werden.

Bei der Sanierung von Plattenbauten aus DDR-Zeiten lässt man die Elektrik aus guten Grund ganz hinten dran stehen...
 
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