Drehstrom Zwischenzähler f. Untervermietung

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Hai *,

weiß jemand, ob es mittlerweile keine Eichmarken mehr auf Zwischenzählern gibt?
Ich habe hier zwei, die eingebaut werden sollen, kann aber bis auf die Verplombung des Zählergehäuses keine Eichmarke finden.
Dürfen diese Zähler für Abrechnungszwecke verwendet werden?

Gruß,

Martin
 
Es gibt spezielle Zähler, die geeicht sind und damit auch für Abrechnungszwecke zugelassen sind. Kosten natürlich mehr, da das Eichamt fürs Eichen einen Obolus verlangt.

Du Frage, die sich mir an der Stelle jedoch stellt ist, wie Du genau abrechnen willst, denn der Weiterverkauf von strom an Dritte ist seitens Deines EVU mit Sicherheit genehmigungspflichtig.

Bei uns ist das zumindest so.
Schau mal dazu in Deine AGBs, kann auch sein, dass das in der AvBEltV drin steht, bin mir aber nicht sicher.
 
Hallo,

Nur beglaubigte Zähler sind für den Verrechnungsverkehr amtlich zugelassen.
 
Nicht zulässig ist es, Strom an dritte zu verkaufen!
Damit macht man sich strafbar! :twisted:

Gruß
Thomas©
 
Siehe Beitrag § 3 Energiewirtschaftsgesetz Erstellt am 30.03.05, letzter Beitrag vom 11.04.05 (als Verkäufer muss man EVU sein)

Aber wo kein Richter ist, dort ist auch kein Kläger ;)
 
So, hat sich erledigt, der Zähler ist definitiv nicht geeicht, habe ich heute herausgefunden. Ich werde den Betreiber mal darauf hinweisen und es dann ihm überlassen, die Entscheidung zu treffen. Das entzieht sich meinem Verantwortungsbereich. Vielen Dank aber für die Mühe.

Gruß,

Martin
 
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Thema: Drehstrom Zwischenzähler f. Untervermietung
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