Dürfte ein staatlich geprüfter Elektrotechniker Elektroinstallationen vornehmen?

Diskutiere Dürfte ein staatlich geprüfter Elektrotechniker Elektroinstallationen vornehmen? im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Ich diskutiere gerade mit einem Kollegen darüber und so richtig klar sind wir uns nicht: Angenommen jemand hat eine Elektroausbildung, aber halt...
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Ich diskutiere gerade mit einem Kollegen darüber und so richtig klar sind wir uns nicht:

Angenommen jemand hat eine Elektroausbildung, aber halt eine, die hinter dem Netzstecker spielt.
Z. B. Büroinformationselektroniker, Kommunikationselektroniker, Fernsehtechniker usw.

Diese Leute dürfen meiner Meinung nach gar keine Elektroinstallationen machen, selbst wenn das elektrotechnische Grundverständnis in der Regel vorhanden ist. Sei es einfach einen Herd anschliessen, irgendwas an einem Schaltschrank umbauen, eine Industriemaschiene anschliessen ect.

Nun stellt sich die Frage, ob jemand, der so einen Beruf gelernt hat und hinter seinen Techniker gemacht hat eben solche Dinge ausführen darf?

Ingenieure dürfen das imho. Techniker auch?
 
Ob der Techniker oder Ingenieur eine Elektrofachkraft ist hängt von seiner Ausbildung ab. Und selbst als Elektrofachkraft darf er nicht alles machen, genauso wie ein ausgebildeter Elektriker.
 
Durch das Bestehen der Master oder Bachelors in Elektrotechnik ist man noch lange KEINE Elektrofachkraft.
Es fehlt dem Ingenieur jegliche Berufserfahrung und Normenkenntnisse.

Allerdings dürfen Elektrofachkräfte auch nur Reparatur und Wartungsarbeiten einfach so durchführen.
Neu Installationen sind nur unter der Aufsicht eines eingetragenen Fachbetriebes bzw durch dessen Mitarbeiter zulässig.

Alle anderen dürfen elektrischen Arbeiten nur unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften durchführen.

die VDE 1000-10 sagt hierzu, daß Elektrofachkräfte Personen sind die aufgrund Ihrer fachlichen Ausbildung UND den einschlägigen Kenntnisse der Normen in der Lage sind elektrische Installationen durch zu führen und Gefahren zu erkennen und ein zu schätzen.

Als fachliche Ausbildung gilt hierbei das abgeschlossene Studium, oder eine Berufsausbildung (Facharbeiter, Geselle, Meister oder staatlich geprüfter Techniker) im entsprechenden elektrischen Bereich.
 
Ich bin staatl. gepr. Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik. Als solcher bin ich in der Handwerksrolle eingetragen. Zusätzlich habe ich erfolgreich eine Weiterbildung TREI (Technische Regeln ElektroInstallation) abgeschlossen. Damit hatte ich die ausbildungsmäßigen Voraussetzungen, um mich beim VNB ins Installateursverzeichnis eintragen zu lassen.
Also darf ich als staatl. gepr. Techniker Neuanlagen errichten sowie Änderungen und Erweiterungen an bestehenden Anlagen, die am öffentlichen Versorgungsnetz angeschlossen sind, vornehmen.

Ciao
Klaus
 
Ich würde hier eher von der fachlichen und persönlichen Eignung sprechen, denn nicht jede EFK hat Ahnung vom dem was er tut.
Die trifft man vorwiegend auf Neubaustellen!
 
Also darf ich als staatl. gepr. Techniker Neuanlagen errichten sowie Änderungen und Erweiterungen an bestehenden Anlagen, die am öffentlichen Versorgungsnetz angeschlossen sind, vornehmen.
Arbeiten darf nur ein Betrieb ausführen. Wenn Du dich hast eintragen lassen darf die Firma auch 1 Mann arbeiten und Anlagen errichten, erweitern oder ändern.
Zunächst überprüft noch ein Sachverständiger ob der Betrieb die Vorraussetzungen erfüllt.
Dafür kommt bei uns nicht wie in anderen Ländern ein Sachverständiger und prüft die anlage vor dem zuschalten der Elektrischen Energie.
 
Jede EfK hat per Definition Ahnung von dem was sie tut, ansonsten ist es keine EfK.
Nur der Abschluß einer Ausbildung ergibt keine EFK.
Denn für die EFK wird die Ausbildung UND einschlägige Kenntnis gefordert.
Genaue Definition EfK siehe in der Signatur.
 
Übertragen hat jede X-Fachkraft per Definition Ahnung von dem was sie tut, ansonsten ist es keine X-Fachkraft.

Kann man so sagen. Wer keine Ahnung hat, kann wohl schwerlich als Fachkraft auf seinen Gebiet bezeichnet werden oder taetig sein. Es sei denn, als "Gutachter". Da sind die Anforderungen an Ahnung ueberschaubar...

Müssen dann ja viele Laien auf dem Bau unterwegst sein.

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen finden sich im Bauhauptgewerbe durchaus viele Stellen fuer Nicht-Fachkraefte.
 
Müssen dann ja viele Laien auf dem Bau unterwegst sein.
Der Gutachter ist eine Person die auch dem Laien zugeschrieben wird, Die Landesbauordnung kennt nur Bauherrn, Bauleiter und Prüfingeniere mit Sachverstand.
 
Dann frage ich noch mal etwas präziser:
Jemand ist nun Büroinformationselektroniker, Kommunikationselektroniker oder Fernsehtechniker ect.

Hat in seiner Ausbildung NICHT gelernt, wie man Schaltschränke baut, Sicherungen dimensioniert, Kabel verlegt usw.

Ist aber nicht blöd, hat sich die Normen durchgelesen und bei den Kollegen einiges abgeschaut.
Dürfte er dann in der Firma im Starkstrombereich arbeiten, z.B. in der Automatierungstechnik eine Motorsteuerung mit Wechselrichter ect. montieren und in betrieb nehmen?
 
Dann frage ich noch mal etwas präziser:
Jemand ist nun Büroinformationselektroniker, Kommunikationselektroniker oder Fernsehtechniker ect.

Hat in seiner Ausbildung NICHT gelernt, wie man Schaltschränke baut, Sicherungen dimensioniert, Kabel verlegt usw.

Ist aber nicht blöd, hat sich die Normen durchgelesen und bei den Kollegen einiges abgeschaut.
Dürfte er dann in der Firma im Starkstrombereich arbeiten, z.B. in der Automatierungstechnik eine Motorsteuerung mit Wechselrichter ect. montieren und in betrieb nehmen?

Warum fragst Du so theoretisch? Da gibt es keine pauschale Antwort drauf. Was man selbt darf, entscheidet ja erstmal der Arbeitgeber. Zur Fachkraft wird man erst durch ne praktische Tätigkeit und irgendwann haben wir alle mal angefangen.
 
Nein darf er nicht denn es heißt ausdrücklich " ...die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, sowie Kenntnis der einschlägigen Normen..."
Also ein UND und kein ODER

Als einzige Alternative gilt noch, daß eine MEHRJÄHRIGE Tätigkeit in dem entsprechenden Bereich der Ausbildung gleich gesetzt werden darf.
Mehrjährige Tätigkeit heißt nicht den Kollegen mal über die Schulter geschaut, sondern mindestens mal 3-5 Jahre selbst unter Anleitung von Fachkräften in diesem Bereich gearbeitet.
Ob dann aber diese Person so eingesetzt werden darf, legt die der EFK vorgesetzte verantwortliche EFK fest.
 
Mehrjährige Tätigkeit heißt nicht den Kollegen mal über die Schulter geschaut, sondern mindestens mal 3-5 Jahre selbst unter Anleitung von Fachkräften in diesem Bereich gearbeitet.
Stimmt. Aber in diesem Zuge könnte er doch unter den von Dir genannten Bedingungen...
... im Starkstrombereich arbeiten, z.B. in der Automatisierungstechnik eine Motorsteuerung mit Wechselrichter etc. montieren und in Betrieb nehmen ...

... oder?
 
Das dürfte er unter den genannten Bedingungen, aber eben nicht wie erwähnt mit der Maßgabe "...und bei den Kollegen einiges abgeschaut..."
 
Vielen dank für eure Antworten.

Als einzige Alternative gilt noch, daß eine MEHRJÄHRIGE Tätigkeit in dem entsprechenden Bereich der Ausbildung gleich gesetzt werden darf.
Gibt es dafür irgendeinen Fachbegriff oder sogar offizielle Richtlinien die man mal nachlesen könnte?
 
Thema: Dürfte ein staatlich geprüfter Elektrotechniker Elektroinstallationen vornehmen?
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