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Octavian1977
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- staatl. gepr. Elektrotechniker / Energieelektronik
Ne, er darf das "unter Aufsicht" installieren.
Unter Aufsicht heißt auch schon bei der Installation ist alles mit dem eingetragenen Fachbetrieb abgestimmt.
Nachträglich ist eine Anlage gar nicht voll umfänglich prüfbar, wie der Fachbetrieb diese Aufsicht wahrnimmt ist seine Sache.
Unter Aufsicht heißt auch schon bei der Installation ist alles mit dem eingetragenen Fachbetrieb abgestimmt.
Nachträglich ist eine Anlage gar nicht voll umfänglich prüfbar, wie der Fachbetrieb diese Aufsicht wahrnimmt ist seine Sache.